Mein Buch. Die Wahrheit über unsere Medikamente.
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Alle Teile:

Teil 4:
Diese Geschichte ist vor ein paar Jahren passiert, aber sie gehört zu den Geschichten, die man immer mal wieder erzählt, weil sie einen wütend macht.
Jeder Apotheker hat Kunden, die er nicht mag. Kunden, bei denen er hofft, dass sie zum Kollegen gehen. Kunden, bei denen es einem schwer fällt, freundlich zu bleiben.
Einer dieser speziellen Sorte war ein etwa 50-Jähriger Mann — ein Privatpatient.
Während gesetzlich versicherte Kunden nur die Zuzahlung für ihre Arzneimittel leisten müssen, bezahlen Privatpatienten erstmal die gesamte Summe aus eigener Tasche und bekommen das Geld anschließend von ihrer Krankenkasse zurück.
Es gibt privat versichterte Patienten, die lassen mehrere hundert Euro in der Apotheke, manche über tausend Euro.
Es gibt aber auch gesetzlich versicherte Patienten, deren Arzneimittel mehrere tausend Euro kosten. Sie zahlen dann eben nur zehn Euro Zuzahlung und eventuell einen Eigenanteil. Das teuerste Arzneimittel, das ich bisher auf ein Kassenrezept abgab, kostete ca. 20.000€ (rund 700€ pro Tablette).
Dazu muss man verstehen, dass eine Apotheke an einem rezeptpflichtigen Arzneimittel nicht unbedingt viel verdient.
Grob: 3% auf den Apothekeneinkaufspreis + 8,35€
Genau: siehe ABDA
Teure Medikamente, wie zum Beispiel das eben angesprochene, sind immer ein Risiko für die Apotheke. Man streckt das Geld zuerst vor und bekommt es dann - wenn alles gutgeht - von der Krankenkasse des Kunden zurück. Es kann aber auch vorkommen, dass man Abzüge bekommt oder das Arzneimittel überhaupt nicht erstattet wird.
Wenn der Arzt zum Beispiel seinen Vornamen auf dem Rezept abgekürzt hat oder seine Berufsbezeichnung fehlt, ist das Rezept eigentlich ungültig und die Krankenkasse kann sich dazu entscheiden, es nicht zu bezahlen.
Klingt komisch, ist aber so. Hier stehts: AMVV §2
Anderes Beispiel: Steht auf dem Rezept hinter dem Namen des Arztes zum Beispiel “Dermatologie” statt “Dermatologe”, weiß jeder Mensch, dass der Herr Doktor Dermatologe ist. Aber Dermatologie ist nun mal kein Beruf. Ich bin ja auch keine Apotheke, sondern Apotheker. #DerApotheker.
Das zusätzliche “i” kann also theoretisch darüber entscheiden, ob die Apotheke auf den Kosten der verschriebenen Arzneimittel sitzen bleibt oder nicht.
Dieses Hintergrundwissen ist wichtig, um die kleine Geschichte zu verstehen. Also zurück zu meinem Kunden:
Dieser Mann meinte, er wäre als Privatpatient etwas Besonderes. Da er ja immer so viel Geld bei uns lasse, habe er das Recht, sich unfreundlich zu benehmen und unzählige “Geschenke” zu verlangen.
Er ließ alle drei Monate ca. 150 € für seine Medikamente in der Apotheke. Nicht allzu viel Gewinn für die Apotheke also.
Jedes Mal, nachdem ich ihm die Arzneimittel in die kostenlose Tüte gepackt hatte, kam der Spruch: “Und machen Sie mir die Tüte noch schön mit Geschenken voll, Sie verdienen immerhin ordentlich an mir!”
Jedes Mal war ich genervt von diesem Spruch. Aber ich setzte jedesmal mein Pokerface auf und packte ihm wortlos irgendwelche Proben ein. Proben, die wahrscheinlich den Betrag überstiegen, den wir an ihm verdienten.
Eines Tages eskalierte das Ganze
Als ich ihn zur Tür hereinkommen sah, wollte ich am liebsten nach hinten fliehen, aber ich war nicht schnell genug. Plötzlich stand er mit Handy am Ohr laut telefonierend vor mir und pfefferte — ohne mich zu begrüßen oder gar anzugucken — sein Privatrezept auf den HV-Tisch. Ich war schon genervt, als ich ihn nur sah. Dieses respektlose Verhalten aber verärgerte mich. Mein Pokerface war leider nicht sehr stabil.
Ich wollte gerade losgehen und ihm wortlos seine Arzneimittel holen, da unterbrach er sein Gespräch und meinte zu mir: “Dieses Medikament brauche ich nicht, geben Sie mir dafür einfach eine Packung Orthomol Immun.” Daraufhin wandte er sich wieder seinem Gesprächspartner zu und erwartete von mir, dass ich seinen Befehl ausführte. Sir, yes, sir!
Was er von mir verlangte war also, dass ich so tat, als hätte ich ihm das von seinem Arzt verordnete Medikament abgegeben. Dazu muss das Rezept mit Preis und Pharmazentralnummer (PZN) des Medikamentes bedruckt werden, das er nicht bekam. Stattdessen wollte er das Orthomol-Präparat für ca. 50 Euro haben. Das andere Arzneimittel kostete ca. 25 Euro.
Er hätte also 150 Euro in der Apotheke bezahlt, die er von seiner privaten Krankenkasse erstattet bekommen hätte. Davon 125 Euro für das Arzneimittel, das er nicht bekam und 25 Euro für das andere. 75 Euro hätte er also durch den Betrug an seiner Krankenkasse gut gemacht. Und ich mich strafbar.
ABER NICHT MIT MIR, FREUNDCHEN!
Auf solche Betrügereien habe ich nämlich keine Lust! Er habe das woanders wohl schon öfter so gemacht. Mag sein, dass andere Kollegen das tatsächlich machen, um Kunden zu binden, aber ich mache das nicht. Schon aus Prinzip nicht.
Ich sagte ihm also, dass ich kein Interesse daran hätte, seine Krankenkasse zu betrügen und mich strafbar zu machen. Daraufhin kam es zu einer lauten Diskussion, die darin endete, dass ich ihn einfach stehen ließ.
Ich ging nach hinten und bat meine Kollegin, ihn zu übernehmen.
Sie erfüllte mir meinen Wunsch — seinen erfüllte sie ihm allerdings nicht. Ich sah ihn nie wieder. So schade.
Trotz des gewaltigen Umsatzverlustes überlebte die Apotheke und es gibt sie auch heute noch.
Ende gut, alles gut.
Nachtrag Januar 2021:
Zum Glück wurde das mittlerweile geändert. Seit 2019 darf man keine "Geschenke" mehr bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dazugeben, da das als nicht zulässiger Rabatt gewertet werden kann. Erlaubt sind nur noch die übliche Apothekenzugaben, wie Zeitschriften, Traubenzucker und Taschentücher.
Wenn jemand also ein Rezept einlöst und eine Creme dazu kauft, darf ich ihm theoretisch keine Probe einer anderen Creme mitgeben.


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