Die Kassen müssen die Kosten (für Homöopathie) nicht übernehmen, sie sind nicht verpflichtet. Aber sie können sie auf freiwilliger Basis als sogenannte Zusatzleistung übernehmen und auf freiwilliger Basis halte ich das für sehr verträglich. Wir sagen, es gilt das Kassenwahlrecht. Es gilt das Wahlrecht im Bereich Gesundheit. Insofern: Diejenigen, die Homöopathie für sich in Anspruch nehmen wollen, sollen die Kassen wählen, die die Homöopathika erstatten. Und diejenigen, die die Homöopathie ablehnen, die sollen die Kassen wählen, die die Erstattungsfähigkeit nicht für sich in Anspruch nehmen.
Das sagte die CDU-Politikerin Karin Maag am 12.07.2019 im Deutschlandfunk.
Das Problem an der Sache: Es stimmt nicht.
DENN:
Jede Krankenkasse bezahlt Homöopathie. Weil sie es muss.
Seit dem 1. Januar 2004 können OTC-Präparate nicht mehr verordnet werden, weshalb die GKV sie auch nicht mehr erstattet. Soweit so gut.
ABER:
Für Kinder unter 12 Jahren und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr gilt das nicht.
Die Barmer bezahlt einfach mal so 40€ für 10g Zucker.
— #DerApotheker 🥷 (@ApothekerDer) November 14, 2018
Warum? Weil der Arzt es so möchte!
Jede Krankenkasse bezahlt Kindern teuren Zucker, wenn vom Arzt verordnet!
Gäbe es eine bessere Möglichkeit um die Ausgaben der Kassen zu senken, als das zu unterlassen? #DerApotheker pic.twitter.com/L9QleG9jqw
Das heißt:
Jeder Kinderarzt kann soviele Globuli verordnen, bis sie den Kindern zu den Ohren herauskommen und @drluebbers sie entfernen muss.
— #DerApotheker 🥷 (@ApothekerDer) July 13, 2019
Und jede Krankenkasse muss sie bezahlen, denn jede Krankenkasse bezahlt #Homöopathie! #KrankenkasseOhneHomöopathie #DerApotheker
So will es das Gesetz: § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Das kann man den Krankenkassen also nicht vorwerfen, denn bei Kindern sind sie dazu verpflichtet unsere Mitgliedsbeiträge für wirkungslose Zuckerkügelchen zu verschwenden.
Was man den Krankenkassen allerdings vorwerfen kann:
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern als sogenannte Satzungsleistung an, ihnen ihre homöopathischen “Arzneimittel” zu bezahlen. Diese müssen vom Vertragsarzt auf einem grünen Rezept verordnet werden und dann vom Versicherten bei der Krankenkasse eingereicht werden.
In welchem Umfang die Kasse homöopathische Arzneimittel erstattet, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Unsere homöopathischen Freunde der DHU haben dafür extra eine Krankenkassenübersicht erstellt, damit wir Freunde der Wissenschaft wissen, welche Kassen wir meiden müssen. Nett, oder?
Also halten wir fest, für Kinder unter 12 Jahren und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen Homöopathie bezahlen und für Erwachsene über 18 Jahren machen die meisten das freiwillig.
Warum machen die Kassen das dann freiwillig, wenn sie es doch nicht müssten? Das ist insofern überraschend, da es doch keinen Nachweis der Wirksamkeit für homöopathische “Arzneimittel” gibt. Wie wir ja bereits alle wissen, wirkt die Homöopathie nicht über den Placeboeffekt hinaus. Das wurde immer und immer wieder in Studien bewiesen. Auch, wenn manche Hersteller das nicht wahrhaben wollen.
Der Grund ist ein anderer: Es gibt (nicht nur) in Deutschland ziemlich viele Menschen, die den Placeboeffekt eines “Arzneimittels” für dessen Wirkung halten. Diese Menschen wollen Homöopathie. Und die Krankenkassen wollen diese Menschen: als Kunden. Also locken die Kassen diese Menschen, indem sie ihnen ihre Homöopathie bezahlen. Letztendlich bezahlen das aber die anderen Mitglieder dieser Krankenkassen. Menschen wie du und ich, die wissen, dass Homöopathie Hokuspokus ist. Ist das in Ordnung? Nein!
Zitat von Frau Maag aus dem selben Interview:
Wenn wir uns jetzt die Kosten, die entstehen, für die Allgemeinheit ansehen. Wir haben in 2017 über alle Kassen hinweg homöopathische Arzneimittel in einer Größenordnung von 10,5 Millionen Euro erstattet. Arzneimittel insgesamt 2017 schlagen mit 37,7 Milliarden Euro zu Buche. Wir reden von 0,03 Prozent der Ausgaben.
Natürlich kann man argumentieren wie Frau Maag und sagen, dass rund 10 Millionen Euro im Verhältnis nicht viel Geld ist.
Aber:
Zehn Millionen Euro sind zehn Millionen Euro.
Das Geld könnte man aber auch wesentlich sinnvoller einsetzen: Zum Beispiel könnten Brillen erstattet werden.
Und wenn man jetzt bedenkt, dass die Kassen, um Geld zu sparen, Rabattverträge abschließen, dann kann man schon mal mit dem Kopf schütteln. Vor allem führt das häufig zu Ärger in der Apotheke, da die Rabattverträge sich auch noch regelmäßig ändern und die meisten Patienten nur “ihr” Arzneimittel wollen. Außerdem müssen für manche Arzneimittel Eigenanteile bezahlt werden, was dem ein oder anderen nicht immer leicht fällt.
Im Sinne der Vernunft und der Aufklärung sowie des Patientenschutzes ist es auch in Deutschland falsch, dass Kassen aus Marketinggründen Homöopathie bezahlen. Es ist eine Abkehr von der Wissenschaft. https://t.co/RLwCSXlype
— Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) June 30, 2019
Wenn wir schon beim Thema Geld sind: Versicherte, die nicht richtig, sondern homöopathisch behandelt werden, verursachen überdurchschnittlich hohe Kosten! Ist das zu fassen? Wie viele Gründe braucht es noch, um das Bezahlen nutzloser Kügelchen einzustellen?
Ganz ehrlich: Mich ärgert das!
Es ist auch nicht damit getan, dass Krankenkassen keine Homöopathie mehr als Satzungsleistung bezahlen dürfen, solange homöopathische Arzneimittel für Kinder erstattet werden müssen.
Der Binnenkonsens muss abgeschafft werden.
Homöopathische “Arzneimittel” müssen den Arzneimittelstatus verlieren.
Homöopathische “Arzneimittel” müssen als Folge aus den Apotheken verschwinden, damit keiner auf die Idee kommt, dass es sich dabei um richtige Arzneimittel handelt. Was nämlich nicht der Fall ist.
Es wird Zeit, dass sich das ändert.
Diesen Artikel veröffentlichte ich am 14.07.2019 auf Medium.

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