Die Verwaltungsoptimierungseinrichtung der EU in Brüssel hat wieder ein neues Thema aufgegriffen, das auf den ersten Blick sehr gut aussieht, bei einem näheren Hinsehen sich aber nahtlos in die bereits umfassend umgesetzte Überwachungsorgie des Staates den Bürgern gegenüber einordnet. Den Bürgern traut man offensichtlich alles zu, nur kein straffreies Verhalten. Bisher gab es den Grundsatz im deutschen Recht, dass bei irgendeinem Fehlverhalten eines Bürgers, das eine strafrechtliche Konsequenz nach sich ziehen könnte, dem Bürger diese Straftat nachgewiesen werden musste. Erst dann war es möglich, in die Freiheitsrechte eines Bürgers eingreifen. Von den Bürgern unbemerkt ist dieser Grundsatz so gut wie aufgehoben, da der Staat - wer ist eigentlich dieser Staat? - in alle Lebensbereiche der Bürger eingreift. Der Staat scheint davon auszugehen, dass die Bürger grundsätzlich kriminell sind, es sei denn sie ziehen sich gegenüber dem Staat nackt aus und erklären, natürlich freiwillig, dass sie auf jegliche Persönlichkeitsrechte, wie z.B. Vertraulichkeit gegenüber persönlichen Belangen, verzichten und dem Staat das Recht einräumen, von allen wichtigen Vorgängen, sich automatisch eine Kopie zu ziehen. Der Bürger hat dem Staat zu beweisen, dass er schuldlos ist und nicht umgekehrt.
Die Leser werden jetzt sagen, dass sei übertrieben und eine böswillige Verleumdung. Dann möchte ich einfach einige Beispiel nennen: Sie wollen einen größeren Betrag von dem eigenen Bankkonto an ein anderes Konto überweisen oder vielleicht sogar bar abheben. Dann wird die Bank eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt weiterleiten, denn es könnte ja sein, dass die Abhebung des größeren Geldbetrages einen kriminellen Hintergrund haben könnte. Bei der Steuererklärung werden die Steuerzahler aufgefordert, umfängliche Angaben über Rentenleistungen, Krankenkassenzahlungen etc. zu machen. Aber parallel dazu befinden sich alle diese Daten längst bei dem zuständigen Finanzamt, da ein Online-Abgleich automatisch erfolgt. Der Bürger wird trotzdem zur Abgabe der Daten aufgefordert, vielleicht damit er gar nicht mehr bemerkt, dass der Staat längst alle Daten über ihn hat. Das schlichte Anmelden eines Mobiltelefons erfordert eine umfassende Aktivität. Ohne Identifizierung der Person, die einen Mobilanschluss beantragt, wird kein Telefon freigeschaltet.
Den Bürgern wird ständig erzählt, wie wichtig der Datenschutz sei. Anderseits kann man den Eindruck gewinnen, dass der Datenschutz nur dann vorgehalten wird, wenn die öffentliche Verwaltung nicht tätig werden oder Vorgänge dem Bürger gegenüber nicht transparent machen will. Das bedeutet keinesfalls, dass der Bürger davon ausgehen kann, dass der Staat nur dann von ihm persönliche Informationen hat, wenn ein ausdrückliches Einverständnis erteilt wurde.
Wie das Persönlichkeitsrecht in der Telekommunikation geachtet wird, konnte sogar die ehemalige Bundeskanzlerin selbst "wahrnehmen". Ihre amerikanischen "Freunde" hatten keine Probleme, sogar das Telefon der Bundeskanzlerin abzuhören. Man darf mit Sicherheit davon ausgehen, dass an dieser Praxis, gleichgültig wer Bundeskanzler in Deutschland ist, keine Veränderung eintreten wird. Nachdem alle Daten, die mit einem Computer erfasst werden, so auch dieser Kommentar, auf Servern landen, die sich in den USA befinden, weil Microsoft zentral die gesamten Betriebssysteme kontrolliert, scheint der Datenschutz mehr ein Phantasiegebilde als Realität zu sein. Der Verfasser dieser Zeilen ist immer sehr erstaunt, wenn er ein neues Microsoftprogramm freischalten lässt und feststellt, dass seine gesamten EDV-Daten diesem Unternehmen in den USA bekannt sind, so dass es ausreicht, Name und Anschrift oder die Kundennummer zu nennen. Und wer glaubt, er allein habe Zugriff auf seinen Computer, der sollte einmal überlegen, was eigentlich geschieht, wenn die ständigen Updates automatisch erfolgen, ohne dass man weiß, was wo und wie geändert wurde. Wer kann sicherstellen, dass nicht persönliche Daten bei diesen Updates auf einem anderen Server gespeichert werden?
Insofern ist die Absicht der EU-Kommission zum Kampf gegen die Kinderpornografie ein Verfahren vorzusehen, alle privaten Bilder im Internet zu erfassen, um diese Bilder mit Dateien der Polizei und anderer Behörden abgleichen zu können gar keine originelle und neue Idee, sondern sie ist lediglich eine Ergänzung zu der bereits erfolgten umfänglichen Überwachung der Bürger. Neu ist allenfalls, dass jetzt der Schutz von Kindern herhalten muss, um eine weitere Begründung für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis zu finden. Wenn der Vorschlag der EU-Kommission umgesetzt werden sollte, ist dies das Ende jeglicher Vertraulichkeit im Internet. Aber wahrscheinlich ist die bereits jetzt ein Phantom.
Wahrscheinlich werden wir wieder bald den guten alten analogen Film und das Schreibpapier entdecken, wenn wir eine Kommunikation durchführen wollen, bei der nur diejenigen angesprochen werden, die auch nur erreicht werden sollten.
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