Karlsruhe 11.08.2021 #AfD #Bundesverfassungsgericht
Zwei Eilanträge der AfD sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Partei Alternative für Deutschland pochte auf einem Platz im Parlamentspräsidium, mit diesen wollte man einen Vizepräsidenten-Posten erzwingen. Das Gericht aus Karlsruhe wies die Anträge als unzulässig zurück, das teilte man am heutigen Mittwoch mit.
Das Gericht sah den Antrag als unzulässig an:
Der Antrag ist bereits unzulässig, weil er auf Rechtsfolgen gerichtet ist, die im Organstreitverfahren grundsätzlich nicht erreicht werden können.
2 BvE 2/20
Zum Ende der Wahlperiode verfügt die AfD (als einzige Fraktion) nicht über einen Stellvertreter des Bundestagspräsidenten. Die Mitglieder des Bundestages gaben den bisherigen AfD-Kandidaten nicht die nötigen Stimmen.
Über das eigentliche Verfahren wurde indes noch nicht geurteilt. Die Verhandlung wurde auf dem 10. November festgesetzt.
Die Fraktion der Alternative für Deutschland zieht sich in den Rechten beschnitten und wollten mit den Antrag erreichen, dass für die Wahl des Präsidiums "vorläufig verfahrensmäßige Vorkehrungen" getroffen werden sollen. Fabian Jacobi (AfD) reichte die Klage ein, über welche im November verhandelt werden soll. Es geht insbesondere um die Frage: Ob einzelne Abgeordnete oder nur die Fraktion ein Vorschlagsrecht haben.
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