Das Parlament im Deutschen Bundestag hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) zugestimmt. Aus dem Ergebnis der erfolgten Abstimmung – es haben 399 Abgeordnete dafür und 275 Abgeordnete dagegen gestimmt – kann vermutet werden, dass es mit der überwiegenden Mehrheit der sogenannten Fortschrittskoalition zustande gekommen ist. Damit hat diese Regierungskoalition wieder einmal gezeigt, dass sie wirklich eine Fortschrittskoalition ist, allerdings eines Fortschritts zum Niedergang der wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklung in Deutschland.
Wie kontrovers und stellenweise hasserfüllt die Diskussion im Bundestag geführt wurde, zeigt sich unter anderem auch daran, dass Mitglieder der Regierungskoalition nicht davor zurückschreckten, politisch Andersdenkende regelrecht zu diffamieren und sie als Feinde des Grundgesetzes zu bezeichnen. Der SPD-Abgeordnete Dr. Miersch verstieg sich zu der abenteuerlichen Behauptung, dass eine Partei, die sich gegen die Auffassung wendet, dass der Klimawandel, der von keinem bestritten wird, nicht überwiegend menschengemacht sei, verfassungsfeindlich sei, weil sie sich gegen Beschlüsse internationaler Gremien stellen würde, die eine solche Behauptung aufgestellt haben. Dabei sollte Dr. Miersch, der doch einmal an der Hochschule das Denken gelernt haben wird, wissen, dass nicht jede Meinung eine absolute Wahrheit sein kann und Schwachsinn auch nicht dadurch besser wird, wenn er aufgrund politischer zielgerichteter Agitation durch internationale Gremien beschlossen wird. Der Hinweis auf internationale Gremien in diesem Zusammenhang geht auch deshalb ins Leere, weil in Deutschland noch immer das Grundgesetz Maßstab unseres Rechtssystems ist. Aber selbst gegen das Grundgesetz Vorbehalte zu haben, stellt noch lange keine Staatsgefährdung dar. Die Partei des Dr. Miersch beweist durch ihre ständigen Eingriffe in das Grundgesetz selbst, was sie von Teilen dieses Gesetzes hält.
Wie menschenverachtend und respektlos Vertreter dieser Regierung mit Andersdenkenden umgehen, zeigte auch das arrogante Verhalten des Wirtschaftsministers Habeck im Bundestag, als er auf die Frage der Bundestagspräsidentin, ob er eine Zwischenfrage der Abgeordneten von Storch zulasse, in einer respektlosen Art und Weise erwiderte: „Natürlich nein, Leute, die den Klimawandel leugnen, sollen in dieser Debatte schweigen!“. Eine solche Bemerkung ist eines Ministers unwürdig und gibt ein schlechtes Beispiel für die Bürger, denen doch immer wieder eingehämmert wird, dass sie respektvoll miteinander umgehen sollen. Darüber hinaus erzählt Habeck eine Unwahrheit, weil auch Frau von Storch, wie ihre gesamte Partei keinesfalls einen Klimawechsel bestreitet, sondern sich auf ihre berechtigte Kritik beziehen, wonach dieser überwiegend menschengemacht sei. Es soll eben auch denkende Bürger geben, die anderer Meinung sind, als die gegenwärtigen agierenden Politiker glauben nur noch zulassen zu können. Offensichtlich ist Kritik an den Aussagen der Grünen im allgemeinen und Habeck im Besonderen ein Staatsvergehen. Orwell, aber auch die Diktatoren Mao Tse-tung und andere lassen grüßen! Der Wirtschaftsminister Habeck versucht immer den Eindruck bei den Bürgern zu erwecken, als wenn er voller Verständnis die Sorgen seiner Mitbürger aufgreift. Dabei verdeckt er die Tatsache, dass er ein ausgesprochener Demagoge ist, der zielstrebig seine links-ökologische Agenda gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen versucht. Damit fördert der die Parteiverdrossenheit der Bürger und verstärkt den Widerstand der Bevölkerung, sich überhaupt noch mit Fragen des Umweltschutzes auseinanderzusetzen.
Die CO2- Einsparung sei im schlechtesten Fall laut einer aktuellen Prognose kaum messbar und die Förderung gedeckelt. „Dieses Gesetz macht die Menschen arm und es gehöre wieder abgeschafft“, erklärte Dobrindt im Bundestag.
Es ist auch keine Überraschung, dass bereits einen Tag nach Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag die ersten Organisationen Korrekturen dieses Gesetzes fordern.
Nachdem der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann bereits gegen den Zeitplan im Gesetzgebungsverfahren eine Verfassungsklage eingereicht hatte und damit bereits im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgreich war, steht in diesem Zusammenhang noch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren aus. Zwar ist vom Zeitpunkt der einstweiligen Anordnung und der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag wieder ein Zeitraum von mehreren Monaten vergangen. Diese Zeit ist jedoch vorsätzlich von der Regierung nicht genutzt worden, um die von Heilmann geforderte umfangreiche Beratung des Gesetzentwurfs vorzunehmen. Es haben keine Anhörungen von Sachverständigen stattgefunden. Vielmehr brachten die Regierungsparteien zum Ausdruck, dass sie an ihrem Gesetzentwurf nichts ändern werden. Auch aus diesem Verhalten spricht eine Arroganz der Macht und der Demokratiefeindlichkeit dieser Parteien, die doch immer von sich behaupten, sie seien die demokratischen Parteien im Bundestag. Die Bürger sollten im Übrigen auch zur Kenntnis nehmen, dass das Anliegen, das Gesetz umfassend und ohne Zeitdruck beraten zu können, nicht von der sogenannten Oppositionspartei der CDU erfolgte, sondern Thomas Heilmann als einzelner Abgeordneter sich gegen das antidemokratische Vorgehen der Regierungskoalition durch seine Klage beim Bundesverfassungsgericht wehrte. Da das Hauptsacheverfahren noch offen ist, könnte durchaus die Situation entstehen, dass das Bundesverfassungsgesetz dieses sogenannte Heizungsgesetz aufgrund des Gesetzgebungsverfahrens zurückweisen könnte. Eine solche Entscheidung wäre ein Segen für unser Land, bei der Voreingenommenheit des Bundesverfassungsgerichts gegenüber kritischen Argumenten gegen die Regierung, wird es wahrscheinlich nicht dazu kommen. Insoforn wird erst dann eine Änderung der Politik eintreten, wenn die Bürger es leid sind, sich von Demagogen vorschreiben zu lassen, dass sie gegenüber dieser Regierung keine Kritik äußern dürfen, weil sie dann zur Delegitimierung der Regierung beitragen. Das ist, wenn man Herrn Hallwang folgen würde, eine Handlung, die sich gegen das Grundgesetz richtet.
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