Die aktuelle Regierungskoalition der Ampelmänner – oder sollte man besser sie als Ampelmenschen und -menschinnen bezeichnen – ist schon immer groß mit großen Worten umgegangen. Das begann bereits zu Beginn des trauten Zusammenschlusses von drei Parteien, deren einziger gemeinsamer Nenner das Streben nach Macht und die Durchsetzung einer links-woken Gesellschaftsform ohne Rücksicht auf die Interessen der Bürger war und die allen Ernstes den Leuten das Märchen erzählten, dass die Bürger jetzt von einer Fortschrittskoalition beglückt werden. Wie groß das Glück der deutschen Staatsbürger inzwischen zu sein scheint, kann jeder an den wirtschaftlichen Daten und an dem Zustand einer Gesellschaft erkennen, die getragen ist von Streit und gegenseitigem Hass auf diejenigen Bürger, die den Ideen der Fortschrittsparteien nicht folgen wollen.
Natürlich ist – wenn man den Ampelmännern glauben sollte – Deutschland überall Spitzenreiter, wobei es mittlerweile wohl darauf ankommt, von welcher Seite aus die sogenannte Spitzenreiterrolle betrachtet wird.
In einem scheint Deutschland mittlerweile wirklich Vorreiter zu sein: Es ist das einzige Land in Europa, das die Opposition durch den Inlandsgeheimdienst beobachtet und mit geheimdienstlichen Methoden ausspäht. Grundlage dieser „wehrhaften Demokratie“ ist das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfG). In diesem Gesetz ist u.a. geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Inlandsgeheimdienst beobachten darf. Die jetzt vorliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, die ausschließlich die Frage betraf, ob der Inlandsgeheimdienst die AfD als Verdachtsfall beobachten darf, basierte auf der Grundlage dieses Gesetzes. Die Anforderung an eine Beobachtung ist so niedrigschwellig definiert, dass die Innenministerin Faeser jede Organisation und auch jede Einzelperson von dem ihr unterstehenden Inlandsgeheimdienst beobachten lassen kann, wenn sie der Auffassung ist, dass ein entsprechender Grund vorliegt. Ein solcher Grund lässt sich immer konstruieren, wenn man dies aus politischen Gründen will. Im § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetz wird einer dieser Gründe definiert: „Bestrebungen, die gegen Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind“. Diese Formulierung ist ein solche allgemeine juristische Leerformel, so dass die Innenministerin damit einen Freibrief hat, jeder Organisation, die für sie eine politische Bedrohung der eigenen Macht darstellt, zu unterstellen, dass sie eine Gefahr für die (sogenannte) Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik darstellt. Genau dies hat Frau Faeser über ihren weisungsgebundenen Amtsleiter des Verfassungsschutzamtes, also des Inlandsgeheimdienstes, veranlasst. Da die Bürger in der Regel die Hintergründe solcher Entscheidungen nicht kennen, hofft die gegenwärtige Regierung, dass sich dies in ihrem Sinne bei den gegenwärtig anstehenden Wahlen auswirken wird. Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster bedeutet so gut wie gar nichts, weil es aufgrund der schwammigen Gesetzesformulierung gar nicht anders hätte ausfallen können. Insofern werden die Bürger von dieser Regierung in die Irre geführt, wenn man ihnen vermittelt, dass mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine verfassungsfeindliche Einstellung der AfD bereits bestätigt wurde.
Man sollte jedem Bürger empfehlen, sich mit den Rechtsgrundlagen, die aktuell der Regierung in Deutschland ermöglichen, die Opposition regelrecht auszuschalten, zu befassen. Dieses Gesetz ist übrigens 1990 unter der Regierung Merkel/Scholz verabschiedet worden und entfaltet jetzt seine volle Wirksamkeit.
Was würde wohl in Frankreich passieren, wenn die dortige Regierung Marine Le Pen und deren Partei Rassemblement National durch den Inlandsgeheimdienst ausspähen würde? Und wie würden die italienischen Staatsbürger reagieren, wenn der italienische Inlandsgeheimdienst Georgia Meloni und deren Partei Fratelli Italia überwachen würde? Aber die Regierung in Deutschland, die immer vollmundig von den Rechten der Bürger und von der wehrhaften Demokratie redet, zeigt den anderen Staaten, wie man die Wahlen auch mit vermeintlich rechtsstaatlichen Mitteln so beeinflussen kann, dass man missliebige Oppositionsparteien auf dem Rechtswege ausschaltet.
Wieder einmal zeigt sich, dass der Phantasie keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, den Versuch zu unternehmen, dass sich die Machtverhältnisse nicht verändern. Ob dies aber wirklich funktioniert, darf bezweifelt werden. Solange es noch kritische und selbstdenkende Bürger gibt, ist auch die Macht von Ampelmännern nur sehr eingeschränkt wirksam. Die Demokratie in Deutschland ist damit noch nicht verloren, wenngleich sie erheblich gefährdet ist.
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