Die Innenministerin Faeser scheint nach ihrem Misserfolg in Hessen, bei der die Bürger ihr deutlich zu verstehen gegeben haben, dass sie als Ministerpräsidentin dieses Landes nicht erwünscht sei, zur neuen Hochform im Zusammenhang mit dem angeblichen Schutz der Demokratie aufzulaufen. Anders ist auch ihre neue Botschaft, die sie der staunenden Bevölkerung vermittelte und bei der es darum ging, wie sie sich als Schutzpatronin der Demokratie aufspielt, nicht zu erklären.
Wenn es nach Frau Faeser geht, dann steht Deutschland bereits kurz vor einer feindlichen Übernahme des Rechtsstaates durch fehlgeleitete, menschenverachtende und somit sich außerhalb unserer Gesellschaft stellende Verschwörer, denen rechtzeitig das Handwerk gelegt werden müsse. Dabei ist besonders beachtlich, dass sich diese Ministerin auch noch auf die Erkenntnisse einer von ihr mitfinanzierten Organisation beruft, die mit kriminellen verfassungsfeindlichen Methoden in private Bereiche, ohne dazu befugt zu sein, Ausspähungen betreibt und diese dann auch noch in einer volksverhetzenden Form veröffentlicht. Obwohl sich sehr schnell herausstellte, dass die vielen Behauptungen dieser Organisation falsch, verleumderisch und teileweise erlogen waren, stellten sie die Grundlage für linksorientierte Organisationen dar, um Massendemonstrationen zu organisieren, die den Eindruck vermitteln sollten, als wenn es einen Aufstand der Bürger gegen das rechtsradikale Milieu, das natürlich besonders von der AfD repräsentiert wird, geben würde. Welche Wirkung diese gut organisierten Aufmärsche, die man in Ostdeutschland noch sehr gut aus der Zeit der ehemaligen DDR kennt, hatten, kann aus dem Nachwahlergebnis in Berlin betrachtet werden. In Marzahn, einem Bezirk, in dem die Wahl vollständig nachgeholt werden musste, konnte die AfD 17% zusätzliche Wähler im Vergleich zu dem ersten Wahlgang hinzugewinnen, so dass sie dort stärkste Partei geworden ist.
Was jetzt die Innenministerin Faeser im Beisein mit ihrem Amtsleiter der Bundesverfassungsschutzbehörde, Haldenwang, der Öffentlichkeit vorstellte, ist keine Sicherung der Demokratie, sondern – wenn Frau Faeser ihre Vorstellungen so umsetzt, wie sie es vermittelt hat – der endgültige Niedergang der Demokratie in Deutschland. Unter der Überschrift „Kampf gegen den Rechtsradikalismus“ sollen offensichtlich alle bürgerlichen Rechte der Bürger, die ihnen aufgrund des Grundgesetzes verbürgt sein sollten, abgeschafft werden. Frau Faeser scheint dazu noch nicht einmal den Bundestag bemühen zu müssen, denn sie meint sogar, dass sie als Innenministerin festlegen könnte, wie das Bundesverfassungsgericht aus ihrer Sicht „geschützt“ werden könne. Der Maßnahmenkatalog mit 13 Punkten zeigt von einer Missachtung des Grundgesetztes. Exekutive und Legislative scheinen für Frau Faeser ohnehin in einer Hand zu liegen, nämlich in ihrer. Mit einer Lässigkeit maßt sich Frau Faeser Zuständigkeiten an, die sie gar nicht hat. So sind ein Teil der von ihren vorgesehenen Maßnahmen zur Beseitigung einer freien Meinungsäußerung Angelegenheiten der Länder – zum Beispiel Einschränkung der Reisetätigkeit missliebiger Personen – andere wieder sind Angelegenheit des Bundestages, der einer Frau Faeser jetzt deutlich die rote Karte zeigen sollte. Wie gefährlich die antidemokratischen Vorstellungen einer Frau Faeser sind, zeigt die Praxis einer Sparkasse in Mittelfranken, die einem ihrer Kunden untersagte, eine Spende von seinem Konto an die AfD zu überweisen. Dies Beispiel zeigt auch, wie einige Bürger bereits so ideologisch deformiert worden sind, dass sie gar nicht bemerken, welche ungeheuerliche Unverschämtheit und welchen Rechtsbruch sie unter dem Rubrum der Verteidigung der Demokratie begehen.
Die Innenministerin ist mit ihrer Vorgehensweise, eigenmächtig in die Freiheitsrechte von Personen und Organisationen, die sie glaubt, bekämpfen zu müssen, ohne dass sie dazu eine rechtliche Legitimation hat, eine Gefahr für den Bestand der Demokratie. Wenn sie von Demokratiefördergesetz redet, dann meint sie ein Demokratie-Abschaffungsgesetz. Ein Demokratiefördergesetz ist gar nicht nötig, weil die rechtlichen Grundlagen dafür bereits hinlänglich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben sind. Frau Faeser braucht sich nur an dieses Gesetz zu halten. Was bei dieser Innenministerin entlarvend ist, ist die Tatsache, dass sie erstens nur eine Zielrichtung kennt. Sie will die ihr und ihren Genossen missliebige politische Konkurrenz, die die AfD zweifelsfrei ist, beseitigen. Da sie keine gerichtsfesten Angriffspunkte hat, arbeitet sie mit Verdächtigungen, Vermutungen und mit dubiosen „Aufdeckungsfällen“ von fragwürdigen Organisationen. Die Vorsitzende der AfD, Dr. Weidel bringt es sehr gut auf den Punkt. In einer Presseerklärung schreibt sie: „Die von Innenministerin Faeser vorgestellten Maßnahmen beziehen sich ausdrücklich auf all jene , die als angeblich, `rechtsextreme Verdachtsfälle` ins Fadenkreuz dieser Regierung geraten sind. Mit anderen Worten: Die bloße Unterstellung, jemand könne ˋrechtsextremˋ sein, reicht bereits aus, um die Betroffenen mit massiven staatlichen Repressalien zu überziehen. Das ist nichts anderes als die Aufhebung der Unschuldsvermutung durch diese Regierung“.
Man soll sich doch einmal vorstellen, was es heißt, die Reisetätigkeit von sogenannten Staatsfeinden auf dem Verwaltungswege einschränken oder reglementieren zu wollen. Wie kommt diese Frau dazu, Geldströme von Bürgern, die von keinem Gericht strafbarer Handlungen überführt worden sind, zu kontrollieren und sogar einschränken zu wollen? Kann dann unter solchen Umständen irgendein Bürger in Deutschland noch davon sprechen, in einem demokratischen Land zu leben?
Aktuell wird es höchste Zeit, dass die Bürger endlich erkennen, wer der wirkliche Feind der Demokratie ist. Sie sollten endlich dafür auf die Straße gehen, dass die Demokratie nicht weiter zerstört wird. Die Bürger sollten endlich dafür eintreten, dass die rot-grüne Regierung möglichst bald abgewählt und durch eine bürgerliche Regierung, die sich wieder um die Belange der eigenen Bevölkerung kümmert, ersetzt wird.
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