Aktuell wird ständig davon geredet, dass es gilt, die Demokratie zu erhalten. Es wird der Eindruck vermittelt, als wenn eine rechte Clique dabei sei, die Demokratie in Deutschland abzuschaffen. Die Realität ist jedoch eine andere. Die gegenwärtige Regierung – allen voran die Innenministerin, die eigentlich dafür sorgen sollte, dass die nach unserem Grundgesetz festgeschriebenen demokratischen Grundprinzipien eingehalten werden – scheint alles zu unternehmen, um aus Deutschland einen Gesinnungsstaat zu machen. Man hat zurzeit den Eindruck, als wenn es bereits verboten sei, als deutscher Staatsbürger darauf hinzuweisen, dass es auch spezifische Interessen der einheimischen Bevölkerung gibt, ohne dass damit Personen aus dem Ausland diskriminiert oder sonst wie angegriffen werden. Es wird einerseits von einer multikulturellen Vielfalt und Buntheit gesprochen, dabei wird aber andererseits alles sofort diffamiert, was vermeintlich nicht dem politisch korrekten Verhalten entspricht. Dabei scheint sich die Innenministerin mittlerweile als die Entscheiderin zu fühlen, die festlegt, was politisch akzeptiert wird und was nicht. Fatal an dieser Entwicklung ist, dass sich alles unterhalb einer verfassungsrechtlich normierten Ebene abspielt und das Bundesverfassungsgericht bei dieser Entwicklung außen vor bleibt, weil es gar nicht zu entsprechenden Verfahrensanträgen kommt.

In diesem Zusammenhang muss auch auf das Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) hingewiesen, dass in § 3 eine Formulierung enthält, die es dem jeweiligen Innenminister ermöglicht, relativ leicht Vereine und damit sind auch andere juristische Personen gemeint, zu verbieten, wenn sie nicht in das politische Schema passen. In Abs 1 des §3 heißt es: „…..oder dass er (der Verein) sich gegen die Völkerverständigung richtet.“ Dies ist ein dermaßen unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem immer etwas konstruiert werden kann, was vermeintlich eine Völkerverständigung stört. Richtet sich ein Bürger bereits gegen eine Völkerverständigung, was auch immer damit gemeint ist, wenn er darauf hinweist, dass eine Regierung sich in erster Linie um das eigene Volk zu kümmern hat, das die Regierung gewählt hat?

Die Bundesinnenministerin Faeser überraschte mit dem Verbot des Magazins „Compact“, wobei die Begründung dieser Verwaltungsentscheidung mit Artikel 9 GG und § 3 Vereinsgesetz erfolgte. Was jedoch bemerkenswert bei dieser Verwaltungsentscheidung ist, ist die Tatsache, dass hier massiv in die freie Meinungsäußerung der Presse eingegriffen wurde und dies mit § 3 Vereinsgesetz begründet wird. Mit dieser Entscheidung stellte die Innenministerin Faeser fest, dass es eine Pressefreiheit in Deutschland nicht mehr gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer anderen Entscheidung festgestellt, dass es durchaus zulässig ist, Meinungen öffentlich zu vertreten, die sich gegen unsere Rechtsordnung richten. Sie dürfen jedoch nicht aktiv betrieben werden. Dem steht jedoch die jetzt getroffene Entscheidung der Innenministerin Faeser (SPD) entgegen.

Die NZZ stellte in einem Online-Kommentar zurecht fest, dass es fraglich sei, ob der Eingriff in die Pressfreiheit durch die Innenministerin über die Rechtskonstruktion des Vereinsrechts vertretbar sei. „Für ein Verbot reicht es nicht, dass das Magazin rechtsextrem und antisemitisch ist. Beides ist es ohne Zweifel. Es kommt darauf an, ob <<Compact>> eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber der Verfassung einnimmt, ob Elsässer und seine Mitstreiter also aktiv versuchen, die Demokratie abzuschaffen“, stellte die NZZ fest.

Compact wird mit Sicherheit alle rechtlichen Schritte gegen die Verbotsentscheidung der Ministerin einleiten. Der wirtschaftliche Schaden ist jedoch bereits entstanden. Was bei den Bürgern im Gedächtnis bleibt, ist die Feststellung, dass es eine Meinungsfreiheit in Deutschland nicht mehr gibt. Den Rahmen dessen, was gesagt und was nicht mehr gesagt werden darf, bestimmt gegenwärtig die Innenministerin. Erstaunlich ist nur, dass viele Bürger dies noch gar nicht bemerkt haben.

Die Neue Züricher Zeitung beschreibt die gegenwärtige Situation in Deutschland sehr zutreffend. Deutschland ist auf dem Wege zum Gesinnungsstaat. Es darf gefragt werden, ob die Bürger eine solche Entwicklung akzeptieren. Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht! Es wird höchste Zeit, dass sich die Bürger intensiver mit den Zielen dieser Innenministerin befassen. Wahrscheinlich haben sie noch gar nicht bemerkt, wie unsere Gesellschaft „transformiert“ wird.

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