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Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich für eine 2G-Regelung im Einzelhandel ausgesprochen, dies sagte Merkel. Clubs und Diskotheken sollen ab einer Inzidenz von 350 geschlossen werden. Länder sollen strengere Maßnahmen beschließen können.

Bund und Länder haben sich am heutigen Donnerstag zu einer vorgezogenen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) getroffen. Bereits am Dienstag gab es ein solches Treffen der Ministerpräsidenten und der geschäftsführenden Kanzlerin, doch anders als am Dienstag wurden heute konkrete Beschlüsse getroffen.
"Die Belastung in den Krankenhäusern gerät teilweise an ihre Belastungsgrenze", sagte Merkel deutlich.

Ein Akt der nationalen Solidarität

Laut Merkel seien die heute verabredeten Maßnahmen, als ein "Akt der nationalen Solidarität" zu verstehen. "Eine strenge Kontrolle der Regeln wird durchgesetzt", sagte sie weiter. Zur Impfpflicht soll der Ethikrat bis Jahresende eine Empfehlung abgeben, so Merkel. Der Bundestag müsse über dieses Vorhaben debattieren und dann abstimmen. "Wir haben verstanden, dass die Lage sehr ernst ist."

Merkel: "Ich würde für eine Impfpflicht stimmen"
In der Vergangenheit sprach sich Merkel, wie auch Olaf Scholz, gegen eine Pflicht zur Impfung aus. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz sagte sie auf der Pressekonferenz: "Ich würde für eine Impfpflicht stimmen".
Angela gehört dem neuen Bundestag nicht mehr an und somit kann sie nicht an einer Abstimmung teilnehmen.

Die Regeln:

  • 2G im Einzelhandel: Zugang zu Geschäften sollen nur noch Geimpfte und Genesene erhalten. Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs sind davon ausgenommen (Supermarkt, Apotheke, Drogerie)
  • 2G für Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Theater, Restaurants, Oper, Kinos und andere Einrichtungen dürfen nur noch von geimpften und genesenen Personen besucht werden.
  • Feuerwerksverbot: Auch in diesem Jahr soll das Feuerwerk verboten werden, ähnlich wie dies bereits letztes Jahr geregelt war.
  • Übergangsfrist: Die Regelungen der epidemischen Lage soll nicht am 15. Dezember auslaufen, dies war durch die Ampel-Pläne bisher so geplant. Die Maßnahmen sollen verlängert werden und somit muss das neue Infektionsschutzgesetz angepasst werden. Die Anwendung soll jedoch differenzierter werden und somit regional besser angepasst sein.
  • Clubs und Diskos: In einer Region mit einer Inzidenz von über 350 sollen diese Einrichtungen geschlossen werden.
  • Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte unterliegen Kontaktbeschränkungen, sie sollen sich demnach nur noch mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt (!) treffen dürfen. Lediglich Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Beschränkungen gelten ausdrücklich auch für private Zusammenkünfte.
    Diese Maßnahme gilt nicht für geimpfte oder genesen Personen.
  • Hotspot-Regelung: In den Regionen mit besonders hohen Inzidenzen sollen die Länder selbst schärfere Regelungen erlassen können.
  • Veranstaltungen: Die Teilnehmeranzahl darf im Innenraum nicht über 50 Personen liegen und im Freien bei 200. Es gilt 2G und Maskenpflicht.
    Für Hochzeiten gilt dies auch bei einer Inzidenz von 350.
  • Großveranstaltungen (Fußballspiele): Im Freien soll die Kapazität auf  30 bis 50 Prozent beschränkt werden. Maximal sind nur noch 15.000 Zuschauer möglich, dabei gilt 2G oder alternativ 2G+.
    In dem Beschlusspapier heißt es dazu: "In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden."
    In Innenräumen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 5000.
  • Maskenpflicht in Schulen: In den Schulen soll eine bundesweite Maskenpflicht eingeführt werden, dies soll unabhängig von der Klassenstufe gelten.
  • Impfpflicht/Impfschutz: Im Bundestag soll über die Impfpflicht debattiert und entschieden werden. Ein konkreter Zeitraum wurde nicht benannt.  
    Das Zertifikat des Impfschutzes soll nicht mehr unbegrenzt gelten, dies teilte Merkel mit und verwies dabei auf die Pläne der EU. Die Europäische Union soll dabei einen Zeitraum von neun Monaten erwägen (konkrete Pläne sind bisher nicht im Detail bekannt).

Ab wann gelten die Reglungen?

Die Beschlüsse der Konferenz müssen nun noch in die Verordnungen der Länder übertragen werden, dies dürfte in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich lange dauern. Die Regierung aus Baden-Württemberg möchte diese Regelungen bereits an diesem Samstag  umsetzen. Der Druck auf die Länder ist aktuell groß, denn die nächsten Großveranstaltungen stehen bereits an. Ab Freitag startet den nächsten Spieltag in der Bundesliga.

Für einige Regelungen müssen jedoch Gesetze erlassen werden, dies gilt zum Beispiel für die Verlängerung der Übergangsfrist und auch für die Impfpflicht.
Erst ab März 2022 dürfte diese Pflicht überhaupt gelten, dabei geht es jedoch nicht um eine Zwangsimpfung. Wer sich dann nicht impfen lässt muss Repressalien befürchten, wie etwa Geldstrafen und weitere Einschränkungen (Kontaktbeschränkungen etc.).

Scholz spricht sich deutlich für die Impfung aus

Nach der MPK sprach sich Scholz deutlich für die Impfung aus. Laut Scholz sei "die Impfung ist das wichtigste Mittel, das wir haben". Bis Weihnachten sollten am besten 30 Millionen Impfungen erreicht werden, dieses ehrgeiziges Ziel sei eine große logistische Herausforderung, so Scholz. Nur wenn alles ineinandergreife, würde dies funktionieren.  

Wüst fordert "konsequent Kontakte reduzieren"

Henrik Wüst, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, hat in seiner Position als Chef der MPK folgendes gefordert: "Wir müssen in den nächsten Wochen konsequent Kontakte reduzieren".

Michael Müller, der regierende Bürgermeister von Berlin, pflichtete Wüst förmlich zu und sagte: "Dieser Winter könnte härter werden als alles andere, was wir in dieser Pandemie erlebt haben". Laut Müller müsse jetzt entschlossen gehandelt werden. Mit den heute beschlossen Maßnahmen könne es gelingen, dass die Intensivstationen nicht überlastet werden.

Praktischer Lockdown für Ungeimpfte

Sollten die Regeln wirklich so umgesetzt werden, würde dies für die Ungeimpften einen praktischen Lockdown bedeuten. Viele Geschäfte und alle Freizeit-, wie auch Kultureinrichtungen sind dann für die ungeimpfte Personen tabu. Auch bei privaten Treffen gibt es nach den geplanten Regelungen deutliche Einschränkungen für diese Personen, so dürften sie sich mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder und Jugendlich bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Lebenspartner*innen und Ehepartner*innen, wie auch nicht eheliche Lebensgemeinschaften gelten als gemeinsamer Haushalt, auch wenn man sich keine gemeinsame Wohnung teilt.

Die Beschlüsse finden sich hier: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1986142/5873aa09c3896444d247b356b5df4315/2021-12-02-mpk-bund-laender-data.pdf?download=1

(ONS) - Grafiken, Daten und News

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