Karlsruhe - Wie das Bundesverfassungsgericht bekannt gab, war die Verfassungsbeschwerde gegen die "Bundesnotbremse" erfolglos. Bereits zuvor wurden hunderte von Beschwerden durch das Gericht in Karlsruhe abgewiesen.
Laut dem Gericht diente die Maßnahme "in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems". In Karlsruhe ist man sich aber dennoch bewusst, dass diese Maßnahmen "in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte" eingreifen würde. "Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig", hieß es in einer Pressemitteilung zu dem heute veröffentlichten Urteil.
Die Beschwerde gegen andere Maßnahmen, wie etwa Beschränkungen von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten wurden laut Karlsruhe nicht zulässig erhoben.
Mehrere wissenschaftliche Fachgesellschaften hatten die Möglichkeit Stellung zu einigen Fragekomplexen zustellen.
Mit dem Urteil stützt das Gericht die verschiedenen Maßnahmen und hat diese auf die Rechtmäßigkeit geprüft. Vorrang hat somit der Gesundheitsschutz in besonderen Situationen, wie eben in einer Pandemie. Die Zwecke der Beschränkungen dienten laut dem Gericht eben "verfassungsrechtlich legitime" Ziele. "Durch gesetzliche Regelungen erfolgende Eingriffe in Grundrechte können lediglich dann gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber mit dem Gesetz verfassungsrechtlich legitime Zwecke verfolgt." Bei der Prüfung eines Gesetztes oder Maßnahmen prüft das Verfassungsgericht auch ob "hinreichend tragfähige Grundlagen" vorhanden sind und in diesem Fall bestätigten die Richter aus Karlsruhe dies.
Auch die Schließung der Schulen waren rechtens, wie das BVerfG mitteilte, es erkannte aber erstmal ein "Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung" an. Die Klagen von Eltern und Schülern wurden zurückgewiesen.
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