Berlin 05.08.2021 #Bundeswahlausschuss #AfD @O-NEWS

Eine fehlende Unterschrift sorgte in Bremen für den Ausschluss der AfD-Landesliste, doch diese Entscheidung revidierte der Ausschuss heute in Berlin...

Der Bundeswahlausschuss kam heute in Berlin zusammen und musste schon über verschiedene Beschwerden entscheiden. Mit dem Fall aus Bremen waren die Damen und Herren jedoch länger beschäftigt.

Grund für die Ablehnung war die fehlende eidesstattliche Erklärung. Die Schriftführerin weigerte sich diese zu leisten, nach ihrer Darstellung sei es zu Unregelmäßigkeiten bei der Einladung gekommen. Nach der Entscheidung kündigte die AfD an: "notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen."

Im Bundeswahlausschuss  beschäftigte man sich länger mit der Thematik und ob die ausbleibende Unterschrift, also die eidesstattliche Erklärung, so überhaupt rechtsmäßig gewesen sei. Am Ende kam der Ausschuss zur Überzeugung, dass die Partei mit der Landesliste antreten dürfe und hier tatsächlich eine Lücke im Vorgang vorhanden sei. Die Unregelmäßigkeiten hätten keinen Einfluss auf die Erklärung haben dürfen und die Schriftführerin sei nicht berechtigt gewesen, diese zu verweigern. Eine Partei dürfe zudem nicht durch eine Person lahmgelegt werden.

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