Wie Deutschland 30 Jahre lang mehr Geld für soziale Sicherung ausgegeben hat – und dabei den Betroffenen weniger gibt als zuvor
188 Milliarden Euro. So viel gibt der deutsche Bundeshaushalt 2025 für soziale Sicherung aus. Das klingt nach einem starken Sozialstaat. Doch wer genauer hinsieht, stößt auf ein paradoxes Ergebnis: Gemessen an dem, was tatsächlich frei verfügbar bei den Betroffenen ankommt, war das alte System von 1995 – für weniger Geld – gerechter, transparenter und effektiver.
1995: Eine Architektur aus klaren Säulen
Um zu verstehen, was sich verändert hat, lohnt ein Blick zurück. Das soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik ruhte Mitte der Neunzigerjahre auf drei klar getrennten Pfeilern, die jeder verstehen konnte – nicht nur Sozialrechtler.
Der erste Pfeiler war das Arbeitslosengeld: eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, die nach dem Verlust des Arbeitsplatzes für eine begrenzte Zeit das frühere Einkommen zu einem erheblichen Teil ersetzte. Die Leistung war eng an das eigene Erwerbsleben geknüpft – wer mehr eingezahlt hatte, bekam entsprechend mehr zurück.
Der zweite Pfeiler war die Arbeitslosenhilfe. Sie griff, wenn das Arbeitslosengeld auslief – und sie folgte einer bestechend einfachen Logik: 56 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens. Kein Haushaltspauschalbetrag, keine Bedarfsgemeinschaft, keine Verrechnung von Kindergeld. Eine Person, ein Betrag, nachvollziehbar berechnet und vollständig frei verfügbar. Wer damit nicht auskam, konnte das ausrechnen. Wer behauptete, das System sei ungerecht, konnte es beweisen oder widerlegen.
Der dritte Pfeiler war die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG): ein kommunales Auffangnetz für jene, die aus den beiden anderen Systemen herausfielen. Auch sie war transparent strukturiert und als letztes Mittel gedacht – nicht als Regelleistung für Millionen Menschen.
Die Rente schließlich floss als Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung, preisbereinigt auf heutige Werte umgerechnet rund 50 bis 55 Milliarden Euro. Der Gesamtaufwand des Bundes für soziale Sicherung lag – in heutigen Preisen gerechnet – bei rund 90 bis 100 Milliarden Euro.
2025: Mehr Geld, weniger Klarheit
Dreißig Jahre später hat sich das Volumen fast verdoppelt: 188 Milliarden Euro stehen im Bundeshaushalt 2025 für soziale Sicherung. Der mit Abstand größte Posten ist der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung mit rund 121 Milliarden Euro – eine Summe, die vor allem dem demografischen Wandel und politisch beschlossenen versicherungsfremden Leistungen wie der Mütterrente geschuldet ist. Rund 52 Milliarden entfallen auf das Bürgergeld und die Kosten der Unterkunft.
Auf den ersten Blick sieht das nach einem großzügigeren Sozialstaat aus. Auf den zweiten Blick entpuppt es sich als ein System, das erheblich mehr Geld bewegt – aber erheblich weniger davon frei verfügbar bei den Betroffenen ankommen lässt.
Das Bürgergeld setzt sich zusammen aus dem Regelsatz, den Kosten der Unterkunft, möglichen Mehrbedarfen und Einmalleistungen. Der Regelsatz für einen Alleinstehenden beträgt 563 Euro. Klingt vertretbar. Doch sobald eine zweite Person im Haushalt lebt, sinkt der individuelle Satz auf 90 Prozent des Eckregelsatzes. Kinder erhalten je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Soweit, so bekannt. Was in der öffentlichen Debatte jedoch systematisch unterschlagen wird: Ein Großteil dieser Beträge ist gar nicht frei verfügbar. Die Kosten der Unterkunft werden zweckgebunden erwartet oder direkt an den Vermieter überwiesen – sie sind kein Geld, über das Betroffene frei entscheiden können. Sie sind ein Durchlaufposten.
Das Kindergeld-Paradox
Besonders aufschlussreich ist der Umgang mit dem Kindergeld. Im alten System der Arbeitslosenhilfe war die Trennung klar: Die Arbeitslosenhilfe war eine Lohnersatzleistung für die erwachsene Person – das Kindergeld eine eigenständige Familienleistung für das Kind. Beide Beträge standen tatsächlich zur Verfügung.
Im heutigen SGB II wird das Kindergeld als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Das bedeutet: Der Staat zahlt weniger Bürgergeld, weil das Kindergeld bereits fließt. Die 250 Euro Kindergeld verschwinden faktisch in der Verrechnung. Was dem Kind also tatsächlich zusätzlich zur Verfügung steht, ist nicht der kommunizierte Regelsatz von 357 Euro – sondern nach Abzug des Kindergelds effektiv rund 107 Euro staatlicher Mehraufwand pro Kind.
Kinderarmut in Deutschland ist keine Fehlfunktion des Systems. Sie ist ein Ergebnis seiner Konstruktion.
Was das alte System billiger machte
Die Arbeitslosenhilfe folgte der Logik der Verhältnismäßigkeit: Wer wenig verdient hatte, bekam wenig. Wer viel verdient hatte, bekam mehr – aber auch nicht zu viel. Der Staat zahlte individuell kalibriert, ohne aufwändige Bedürftigkeitsprüfungen ganzer Haushalte. Es gab keine Bedarfsgemeinschaften, keine Anrechnungskaskaden, keine SGB-II-Komplexität.
Das heutige System hingegen erzeugt an jeder Stelle Verwaltungskosten: Jobcenter mit Tausenden von Mitarbeitern, Widerspruchsverfahren, Sozialgerichtsverfahren, Sanktionsprüfungen, und – neuerdings – amtsärztliche Begutachtungen für Leistungsempfänger, die einen Termin versäumt haben.
Letzteres verdient besondere Aufmerksamkeit. Rund 2.500 Ärzte sind bundesweit im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig, verteilt auf etwa 400 Gesundheitsämter. Das Durchschnittsalter liegt in einigen Bundesländern jenseits der 55 Jahre. Allein 2024 gab es rund 319.000 Fälle von Meldeversäumnissen im Bürgergeld-System – jeder einzelne davon ist ein potenzieller Auslöser für eine amtsärztliche Begutachtung. Die Kapazitäten dafür fehlen schlicht.
Was bleibt, ist ein System, das mehr Geld ausgibt, um mehr Kontrolle auszuüben – und dabei weniger Versorgung leistet.
Die Vergleichsfrage, die niemand stellt
Wie viel Geld steht einer arbeitslosen Person in Deutschland heute tatsächlich frei zur Verfügung – im Vergleich zu 1995? Diese Frage lässt sich nicht mehr seriös beantworten. Nicht weil die Daten fehlen, sondern weil das System so strukturiert ist, dass ein fairer Vergleich strukturell unmöglich geworden ist.
1995 war die Antwort einfach: 56 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens, frei verfügbar, personengebunden, transparent berechenbar. Jeder Bürger konnte nachprüfen, ob das System gerecht war.
2025 lautet die Antwort: Es kommt darauf an. Auf die Haushaltsgröße. Auf die Miete. Auf das Alter der Kinder. Auf das Kindergeld. Auf eventuelle Mehrbedarfe. Auf die Anrechnungsregeln für Nebeneinkommen. Das Ergebnis ist für jeden Haushalt anders – und für niemanden wirklich nachvollziehbar.
Das ist kein Zufall. Je komplexer ein Transfersystem, desto schwerer ist es, öffentlich zu kritisieren, politisch zu reformieren und gerichtlich anzufechten. Die Komplexität des SGB II schützt das System vor Transparenz – und damit vor demokratischer Kontrolle.
Mit der jetzt beschlossen Grundsicherung wird das Gesamtsystem noch teuerer werden. Zusätzlich werden die 2500 Amtsärzte überlastet werden und die Gesundheitsämter sind eh schon unterfinanziert und unterbesetzt. Die Perversität kennt keine Grenzen.
188 Milliarden Euro für soziale Sicherung – davon 121 Milliarden für die Rente, 52 Milliarden für das Bürgergeld. Der Bundeshaushalt ist real fast doppelt so groß wie 1995. Und doch lässt sich die einfachste aller sozialpolitischen Fragen nicht mehr beantworten: Was kommt frei verfügbar beim Menschen an? Dass wir diese Frage nicht mehr stellen können, ist kein technisches Problem. Es ist ein politisches.
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