Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den etablierten Parteien deutlich zu verstehen gegeben, dass sie bei der Finanzierung der parteinahen Stiftungen schlicht und einfach undemokratisch und verfassungswidrig gehandelt haben. Bevor sich die AfD im Bundestag als neue Partei etablieren konnte, hatte man eine gute Regelung getroffen, wie man sich aus dem Staatshaushalt die Mittel holt, die man glaubte für seine Parteiarbeit benötigen zu müssen. Dies führte auch dazu, dass es bisher gar nicht möglich war, ein Gesetz für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen zu verabschieden. In einem solchen Gesetz hätte man klare Richtlinien definieren müssen, unter welchen Voraussetzungen eine Finanzierung der Stiftungen erfolgen soll. Immerhin beträgt die Stiftungsförderung aus Steuergeldern mittlerweile 695 Millionen Euro.

Wenn man selbst an den Fleischtöpfen sitzt, möchte man gern verhindern, dass durch weitere Berechtigte sich die Summe für die einzelnen bisher tätigen Stiftungen reduziert. Anfangs glaubte man die AfD mit ihrer Stiftung abwehren zu können, indem man sagte, die Partei sei noch nicht lange genug in den Parlamenten und würde wieder verschwinden. Diese Rechnung ging nicht auf, weil die AfD zum Unbill der etablierten Parteien mittlerweile als ebenfalls etablierte Partei angesehen werden muss, die – im Gegensatz zur FDP – dauerhaft im Bundestag und in den einzelnen Landesparlamenten  bleiben wird. Schnell überlegten sich die etablierten Parteien eine neue Variante, wie es möglich sein könnte, weitre Gründe zu finden, um eine Stiftung der AfD nicht finanziell zu unterstützen. Da die AfD eine Politik vertritt, die für die etablierten Parteien gefährlich werden könnte, machte man das, was man derzeitig immer in Deutschland macht: Der Gegner muss gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Dies funktioniert immer, wenn man ihm Rassismus, Nationalismus, und Sexismus vorwürft. Die Vorwürfe müssen nicht zutreffen, aber sie wirken bereits, wenn man diese Behauptungen aufstellt. Was nationalistisch, rassistisch und sexistisch ist, bestimmen natürlich die etablierten Parteien selbst.

So war es nicht überraschend, dass der Deutschlandfunk bereits am gleichen Tage, an dem das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zugunsten der AfD verkündete, dass die finanzielle Ausgrenzung der AfD mit ihrer Desiderius-Erasmus-Stiftung verfassungswidrig gewesen ist, einen „Wissenschaftler“ in der Sendung Campus und Karriere zu Wort kommen ließ, der eindrucksvoll darzustellen versuchte, dass die Stiftung der AfD genau wie die AfD selbst völkische, nationalistische, antisemitische und geschichtsrevisionistische Inhalte bei seinen Bildungsangeboten verbreitet. Er wies darauf hin, dass die DES über Seminare und Vergabe von Stipendien den vorpolitischen Raum erreichen wolle, um damit zusätzlichen Einfluss auf die Gesellschaft zu erlangen. Natürlich führte er zu Begründung für seine Verdächtigungen die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz an. Er unterschlug allerdings, dass diese Beobachtung durch den Verfassungsschutz bisher in keiner Weise erfolgreich war, weil diese Beobachtung, die bereits Jahre dauert, keine relevanten Ergebnisse erbracht haben. Bisher hat kein Gericht der AfD ein verfassungsfeindliches Verhalten vorwerfen können und von einem Verbotsantrag der Partei kann keine Rede sein. Eigentlich müsste es dem Deutschlandfunk peinlich sein, wenn er durch eine solche „Berichterstattung“ klar zu erkennen gibt, dass er als Sender nicht objektiv informiert, sondern den Versuch unternimmt, für seine linken Unterstützer als Sprachrohr zu fungieren. Das was Arne Semsrott vom Verein „Frag den Staat“ als Wissenschaftler beim Deutschlandfunk über die Desiderius-Erasmus-Stiftung berichtete, war nichts anderes, als was auch die Stiftungen der etablierten Parteien bisher gemacht haben. Auch wenn Semsrott den Versuch unternahm, sowohl die DES als auch die AfD politisch als rechtsradikal zu diskreditieren, so merkte doch jeder denkende Hörer der Sendung, dass hier Stimmung gegen die AfD und ihre Stiftung gemacht werden sollte. Entlarvend war die abschließende Stellungnahme dieses Herrn Semrott als er feststellte, es käme jetzt darauf an, dass die etablierten Parteien Formulierungen in dem neu zu erstellenden Stiftungsgesetz zu finden, die eine staatliche Finanzierung der AfD-nahen Stiftung verhindern. Was der Herr Semsrott dabei außer acht gelassen, dass die Frage einer möglichen Verfassungsfeindlichkeit ausschließlich das Bundesverfassungsgericht feststellen kann. Die etablierten Parteien müssen nach dem jetzt vorliegenden Beschluss des Verfassungsgerichts davon ausgehen, dass sie die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung auch mit Tricks  nicht mehr verhindern kann. Und das ist gut so!

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