Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn verkündet. Jetzt jährte  sich dieses Ereignis zum 76. Mal. Den Bürgern wird vermittelt, dass es  ein besonderes Glück sei, dass das Grundgesetz 1949 verabschiedet wurde.  Dabei ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass gerade die links  ausgerichtete Regierung der sogenannten Ampel massiv Teile des  Grundgesetzes verändert hat, so dass es in Teilen nicht mehr mit der  ursprünglichen Intention der Väter des Grundgesetzes übereinstimmt.

Es ist auch bemerkenswert und wird kaum öffentlich publiziert, dass  Bayern gegen das Grundgesetz gestimmt hatte. Das Ergebnis der  namentlichen Abstimmung war wie folgt: Abgestimmt hatten 174  Abgeordnete. Davon stimmten 64 mit Ja und 101 Abgeordnete mit nein. 9  Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Die bayerischen Abgeordneten kritisierten die falsche  Schwerpunktsetzung des Grundgesetzes zwischen Bund und Ländern. Sie  vertraten die Auffassung, dass der Bund Kind der Länder sei und nicht  umgekehrt. Bayern fühlte sich nicht angemessen als eigenständiges  Bundesland im Grundgesetz vertreten. Die Länder übertragen Rechte auf  den Bund, und nicht umgekehrt, wurde seinerzeit zum Ausdruck gebracht.  Aktuell besteht diese Problematik nach wie vor. In zunehmenden Maße wird  der Versuch unternommen, die Eigenständigkeit der Länder zugunsten des  Bundes auszuhebeln. Dabei ist es ausgesprochen wichtig, dass der Bund  eben nicht zentralistisch in die Ländern hineinregieren darf, weil dann  die Gefahr besteht, dass sich Deutschland wieder zu einer zentralistisch  ausgerichteten Diktatur entwickeln könnte. Ansätze einer solchen  Entwicklung sind bereits jetzt erkennbar.

Die inzwischen die Regierung tragenden sogenannten demokratischen  Parteien haben sich in den letzten Jahren in einigen Bereichen nicht  mehr an das Grundgesetz gehalten. Die Bundeswehr, die nach dem Willen  der Väter des Grundgesetzes nicht im Ausland in kriegerischen Konflikten  eingesetzt werde darf, ist zunehmend zu einer Söldnerarmee gemacht  worden, die weltweit eingesetzt wird. Aktuell ist diese Armee noch nicht  einmal mehr in der Lage, ihrem Auftrag des Heimatschutzes nachzukommen.

Aber es gibt einen weiteren Grund, warum der 76. Jahrestag des  Grundgesetz keinesfalls ein Grund zum Feiern ist. Die Väter des  Grundgesetzes haben explizit in das Grundgesetz geschrieben, dass das  Grundgesetz – man hat eben bewusst nicht den Begriff der Verfassung  gewählt – seine Gültigkeit verlieren soll, wenn Deutschland  wiedervereinigt wird. Mit der Beendigung der DDR sollte sich das  deutsche Volk eine neue Verfassung geben und in einer Volksabstimmung in  Kraft setzen.

Ein solcher Schritt ist nicht erfolgt, die Interessen des deutschen  Volkes wurden nicht weiter beachtet. Die westlich und mit der Nato  verbundenen Parteien haben einfach festgelegt, dass das Grundgesetz  weiter in Kraft bleiben soll und somit Verfassungsrang haben soll. Auch  hier zeigte sich, dass man sich einfach über die Intentionen der  Gründungsväter des Grundgesetzes hinwegsetzte und den Status quo  beibehalten hat. Dabei hätte es gute Gründe gegeben, dass das deutsche  Volk neu darüber beschlossen hätte, ob es sich weiter ausschließlich an  die USA binden will oder als Zentralstaat in Europa als Bindeglied  zwischen dem Osten und dem Westen eine Neutralität eingeführt hätte.

Wahrscheinlich hatten die westlich orientierten Parteien vor einer  solchen Entwicklung Angst, so dass schnell ohne Befragung des deutschen  Volkes das alte Grundgesetz weiter gültig blieb. Damit wurde ein  Neubeginn eines souveränen Deutschlands verhindert.

Insofern besteht kein Anlass, besonders Stolz darüber zu sein, dass  sich Deutschland nach der Wiedervereinigung keine eigene Verfassung  geben konnte. Nach wie vor gibt es immer wieder Stimmen, die darauf  hinweisen, dass Deutschland auch nach der Wiedervereinigung nur  eingeschränkt souverän ist. Dafür spricht einerseits, dass die  vorgesehene Verfassung nicht geschrieben wurde und andererseits nach wie  vor große militärische Einrichtungen der USA, auf die der deutsche  Staat keinen Zugriff hat, existieren. Auch ein völliger Abzug der  amerikanischen Truppen erfolgte – im Gegensatz zu den russischen Truppen  – nicht.

Erst wenn Deutschland sich durch sein Volk unbeeinflusst von  tradierten politischen Festlegungen wieder eine eigene Verfassung  gegeben hat, die vom ganzen deutschen Volk bestätigt worden ist, gibt es  einen Grund, den Verfassungstag besonders zu begehen.

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