Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn verkündet. Jetzt jährte sich dieses Ereignis zum 76. Mal. Den Bürgern wird vermittelt, dass es ein besonderes Glück sei, dass das Grundgesetz 1949 verabschiedet wurde. Dabei ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass gerade die links ausgerichtete Regierung der sogenannten Ampel massiv Teile des Grundgesetzes verändert hat, so dass es in Teilen nicht mehr mit der ursprünglichen Intention der Väter des Grundgesetzes übereinstimmt.
Es ist auch bemerkenswert und wird kaum öffentlich publiziert, dass Bayern gegen das Grundgesetz gestimmt hatte. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung war wie folgt: Abgestimmt hatten 174 Abgeordnete. Davon stimmten 64 mit Ja und 101 Abgeordnete mit nein. 9 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Die bayerischen Abgeordneten kritisierten die falsche Schwerpunktsetzung des Grundgesetzes zwischen Bund und Ländern. Sie vertraten die Auffassung, dass der Bund Kind der Länder sei und nicht umgekehrt. Bayern fühlte sich nicht angemessen als eigenständiges Bundesland im Grundgesetz vertreten. Die Länder übertragen Rechte auf den Bund, und nicht umgekehrt, wurde seinerzeit zum Ausdruck gebracht. Aktuell besteht diese Problematik nach wie vor. In zunehmenden Maße wird der Versuch unternommen, die Eigenständigkeit der Länder zugunsten des Bundes auszuhebeln. Dabei ist es ausgesprochen wichtig, dass der Bund eben nicht zentralistisch in die Ländern hineinregieren darf, weil dann die Gefahr besteht, dass sich Deutschland wieder zu einer zentralistisch ausgerichteten Diktatur entwickeln könnte. Ansätze einer solchen Entwicklung sind bereits jetzt erkennbar.
Die inzwischen die Regierung tragenden sogenannten demokratischen Parteien haben sich in den letzten Jahren in einigen Bereichen nicht mehr an das Grundgesetz gehalten. Die Bundeswehr, die nach dem Willen der Väter des Grundgesetzes nicht im Ausland in kriegerischen Konflikten eingesetzt werde darf, ist zunehmend zu einer Söldnerarmee gemacht worden, die weltweit eingesetzt wird. Aktuell ist diese Armee noch nicht einmal mehr in der Lage, ihrem Auftrag des Heimatschutzes nachzukommen.
Aber es gibt einen weiteren Grund, warum der 76. Jahrestag des Grundgesetz keinesfalls ein Grund zum Feiern ist. Die Väter des Grundgesetzes haben explizit in das Grundgesetz geschrieben, dass das Grundgesetz – man hat eben bewusst nicht den Begriff der Verfassung gewählt – seine Gültigkeit verlieren soll, wenn Deutschland wiedervereinigt wird. Mit der Beendigung der DDR sollte sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben und in einer Volksabstimmung in Kraft setzen.
Ein solcher Schritt ist nicht erfolgt, die Interessen des deutschen Volkes wurden nicht weiter beachtet. Die westlich und mit der Nato verbundenen Parteien haben einfach festgelegt, dass das Grundgesetz weiter in Kraft bleiben soll und somit Verfassungsrang haben soll. Auch hier zeigte sich, dass man sich einfach über die Intentionen der Gründungsväter des Grundgesetzes hinwegsetzte und den Status quo beibehalten hat. Dabei hätte es gute Gründe gegeben, dass das deutsche Volk neu darüber beschlossen hätte, ob es sich weiter ausschließlich an die USA binden will oder als Zentralstaat in Europa als Bindeglied zwischen dem Osten und dem Westen eine Neutralität eingeführt hätte.
Wahrscheinlich hatten die westlich orientierten Parteien vor einer solchen Entwicklung Angst, so dass schnell ohne Befragung des deutschen Volkes das alte Grundgesetz weiter gültig blieb. Damit wurde ein Neubeginn eines souveränen Deutschlands verhindert.
Insofern besteht kein Anlass, besonders Stolz darüber zu sein, dass sich Deutschland nach der Wiedervereinigung keine eigene Verfassung geben konnte. Nach wie vor gibt es immer wieder Stimmen, die darauf hinweisen, dass Deutschland auch nach der Wiedervereinigung nur eingeschränkt souverän ist. Dafür spricht einerseits, dass die vorgesehene Verfassung nicht geschrieben wurde und andererseits nach wie vor große militärische Einrichtungen der USA, auf die der deutsche Staat keinen Zugriff hat, existieren. Auch ein völliger Abzug der amerikanischen Truppen erfolgte – im Gegensatz zu den russischen Truppen – nicht.
Erst wenn Deutschland sich durch sein Volk unbeeinflusst von tradierten politischen Festlegungen wieder eine eigene Verfassung gegeben hat, die vom ganzen deutschen Volk bestätigt worden ist, gibt es einen Grund, den Verfassungstag besonders zu begehen.
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