Der Drachenlord — Rainer Winkler steht wieder vor Gericht, wie die Nürnberger Nachrichten berichten. Dabei wird auch in dem Bericht auf das problematische Verhalten Winklers hingewiesen. Allerdings sollte man alle Akteure in dem „Drachengame“ betrachten. Tatsächlich verhalten sich diese nicht gerade vorbildlich. Insbesondere sollte man in der Causa nicht vergessen, dass nicht nur Herr Winkler mit seinem Kanal Geld verdient, sondern auch noch zahlreiche seiner „Hater“, die ja selbst teilweise tausende an Abonnenten haben. Es ist eigentlich ein schauerliches Spiel, dass in Deutschland in aller Öffentlichkeit mit Hass und Hetze Geld verdient werden kann. Und das fast direkt vor meiner Haustür!
Auch darf man nicht vergessen, dass Herr Winkler Sonderschüler ist und seine sonstigen Berufsaussichten nicht sehr gut sind. Die Hater betrachten allerdings seine reine Existenz als Provokation. Jedoch hätten Sie einfach die Möglichkeit, nicht mehr seinen YouTube Kanal anzusehen. Anders ist das natürlich, wenn das „Bestrafen“ der Provokation dazu eingesetzt werden kann, Geld zu verdienen. Der geneigte Leser kann dies selbst auf YouTube prüfen. Dort finden sich zahlreiche Kanäle mit Werbung. Je krasser das Mobbing, desto mehr Klicks.
Würde in einer solchen Konstellation das Abschalten des Kanals zu weniger Mobbing führen? Würden die "Hater” plötzlich auf eine gute Einkommensquelle verzichten wollen? Oder würden diese vielleicht sogar zu noch heftigeren physikalischen Übergriffen greifen, weil man die Spuren des Lords im Internet nicht mehr verfolgen kann?
Auf YouTube gibt es inzwischen ja nur noch wenig vom Lord zu sehen. Allerdings sollte man auch im Blick behalten, was da so alles auf Kosten eines Sonderschülers im Internet getrieben wird.
In jedem Hinblick ist die Situation schwierig und ich möchte keinesfalls die Taten Winklers entschuldigen oder klein reden. Körperliche Übergriffe, verbale Verunglimpfung von Staatsdienern und Angriffe mit CS-Gas müssen juristisch belangt werden. Wenn man aber das Mobbing im Internet reduzieren möchte, sollte man auch über dessen monetäre Anreize nachdenken. Insbesondere, sollte man dies bei Aufrufen zu Straftaten, wie sie regelmäßig beim “Besuch der Drachenschanze” oder dem “Drachenfest” passieren, tun. Häme im Internet mag er verdient haben, körperliche Schädigung und Zerstörung seines Hab und Gut nicht.
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