Schwerbehinderte erfahren oft nichts von ihren Rechtsansprüchen, weil Behörden deutsche Gesetze einfach durch Nichtberatung der Leistungsberechtigten boykottieren, obwohl sie eine Beratungs- und Informationspflicht haben.
So läuft es auch an vielen Orten mit dem Persönlichen Budget für Schwerbehinderte, von dem man als Betroffener nichts erfährt. Der Rechtsanspruch besteht zwar in ganz Deutschland schon seit 2008, aber selbst in offiziellen Beratungsstellen und Sozialrechtsanwaltskanzleien trifft man auf „Profis“, die einen ungläubig anstarren, wenn man das Budget erwähnt, weil sie gerade zum ersten Mal davon erfahren.
Ich selbst telefonierte für eine vom Hals abwärts gelähmte Frau mit einem Sozialamt im Norden Deutschlands, das noch nie vom Budget gehört hatte und deshalb auch nicht wußte, wie man es umsetzt. Das höre ich immer wieder von Assistenzdiensten und Betroffenen aus ganz Deutschland, dabei hätte der ahnungslose Personenkreis in den Behörden durchaus die Pflicht, sich zu informieren und das Personal zu schulen.
Seit ich davon Kenntnis habe, werde ich nicht müde, leistungsberechtigte Menschen auf diese Möglichkeit hinzuweisen, daß sie sich nicht mehr mit irgendwelchen übergriffigen Vereinen o.ä. herumquälen oder Sachleistungen abspeisen lassen müssen, sondern sich selbst Assistenten organisieren dürfen, die ihnen im Alltag hilfreich zur Seite stehen, denn das Persönliche Budget soll die größtmögliche Selbstbestimmung ermöglichen. Hierbei sind sie dann selbst Arbeitgeber und das stärkt auch den Respekt der Helfer den Schwerbehinderten gegenüber.
So will es der Gesetzgeber. Nur viele Behördenmitarbeiter eben nicht.
Wer sich nun aber mit so einer sturen Behörde anlegt, weil er seinen RECHTSANSPRUCH wahrnehmen möchte, bekommt den Machtmissbrauch häufig noch weiter zu spüren. Da wird teilweise getrickst, daß es einem den Atem verschlägt. Die sogenannte Rechtsabteilung wird erfinderisch und behauptet z.B. einfach mal, daß man der betroffenen Person das Budget nicht genehmigen werde, weil sie „zu reflektierenden Gesprächen nicht in der Lage“ sei, oder derlei hirnverbrannte Begründungen mehr.
Dabei sind ja gerade Schwerbehinderte leistungsberechtigt. Ergo, würde selbst ein Behinderter mit Tourette, der die Sachbearbeiter als das bezeichnet, was sie oft ja auch tatsächlich sind, immer noch den vollen Leistungsanspruch haben.
Es ist schon traurig, daß es ein wunderbares, innovatives Gesetz gibt, das den Schwerbehinderten das Leben erleichtern soll, aber dann wird es in jedem Bundesland anders umgesetzt und jede Behörde macht willkürlich daraus, was ihr gerade passt … bis hin zur totalen Verleugnung dessen Existenz selbst auf eindeutige Nachfrage der Berechtigten hin.
Deutschland müsste es endlich bundesweit einheitlich umsetzen, aber unsere Politiker beschäftigen sich derzeit lieber mit allem anderem, als mit den Rechten von Schwerbehinderten.
Wenn man weiter recherchiert, stellt man fest, daß sogar Bezirksräte (in Bayern sind die Bezirke für die Verwaltung der Schwerbehinderten und psychisch Kranken zuständig) keine Ahnung von den Rechten haben und auch wenig Lust verspüren, sich in die Thematik einzuarbeiten, denn bisher kam man ja auch jahrelang ohne Informationen zu den Zuständen in den sogenannten Eingliederungshilfeabteilungen klar. Warum etwas lernen, wenn man ja ohnehin auf „höherer Ebene“ über die Schwerbehinderten hinweg entscheidet, ohne jemals mit ihnen direkt zu sprechen?
(Bei den öffentlichen Sitzungen des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Bezirks darf man zwar anwesend sein, aber nur mit geschlossenem Mund. Man darf nicht sprechen.)
Bei dieser Überheblichkeit den Schwerbehinderten gegenüber werden wir noch bis zum St. Nimmerleinstag warten, daß die UN-Behindertenrechtskonvention mal umgesetzt wird, denn man hat es sich längst bequem gemacht in einem System, das grundsätzlich niemals auf Augenhöhe diskutieren will. Man gibt sich gönnerhaft, wenn Selbstverständlichkeiten genehmigt werden. Der leistungsberechtigte Antragsteller bleibt stets in der Bittstellerposition und wird mit immer neuen Schikanen, zu denen Behördenmitarbeiter seltsamerweise immer in der Lage sind, auch wenn sie sonst keine Handlung fehlerfrei durchführen können, tyrannisiert, damit er nur ja nie vergißt, daß er der Unterlegene in diesem System ist.
Da verschwinden eingereichte Unterlagen auf geheimnisvolle Weise, Anträge werden vorläufig erst einmal grundsätzlich gar nicht bearbeitet (interne Dienstanweisung zur Kostenreduktion), in den Akten sammelt sich verlogener und herabwürdigender Mist, aber längst nachgewiesene und sogar chronische Erkrankungen müssen immer wieder neu nachgewiesen werden, obwohl sie längst amtsärztlich bestätigt wurden und so wird dann auch jemand mit Amputationen wiederholt aufgefordert, nachzuweisen, daß ihm noch keine Arme oder Beine nachgewachsen sind und z.B. psychisch Kranke mit lebensgefährlichen Depressionen oder einem schweren Trauma, die die Wohnung nicht verlassen können, lädt man besonders häufig und grundsätzlich früh morgens vor, weil man ihnen bei Nichterscheinen die Leistungen ganz streichen kann.
Auch der wiederholte (rechtswidrige) Entzug von Leistungen wie der Grundsicherung, der Krankenversicherung, den Geldern für die Assistenten, usw. sind ein beliebtes Mittel, um Schwerbehinderte mürbe und gefügig zu machen, damit sie nicht mehr auf ihre Rechte bestehen. Manche Sachbearbeiter gehen sogar so weit, daß sie hinter dem Rücken der Betroffenen mit deren Helfern telefonieren und Informationen und Unterlagen anfordern. So taucht dann auch mal die Meinung einer Putzhilfe in den Akten auf, die natürlich keinerlei medizinische Kenntnisse hat, aber ihren Senf dazu geben darf.
Hierbei wird die Schweigepflicht der Personen, die einen Job haben, bei dem Vertrauen unbedingt notwendig ist, grob verletzt. Manche „Fachkräfte“ haben damit auch gar kein Problem und geben dann auch quasi brühwarm an die Behörde weiter, was sie im Haushalt oder beim Arztgespräch mitgehört haben, obwohl sie schon von ihrer Ausbildung her wissen sollten, was Schweigepflicht bedeutet, aber ihnen ist es wichtiger, daß sie von den Behörden weiterhin Jobs vermittelt bekommen und da geht man dann eben auch mal über die Interessen und Persönlichkeitsrechte von Wehrlose hinweg.
In Bayern ist es sogar möglich, daß „Ärzte“ ohne Ankündigung und ohne Termin plötzlich vor der Wohnungstür stehen und sich an der kranken Person vorbei in die Wohnung schieben, während diese heftig protestiert. Man ist mit einer Begutachtung beauftragt und diesen Auftrag läßt man sich nicht nehmen. So wird dann ein kranker Mensch aus dem Bett geholt und muß einer unbekannten, aber total übergriffigen Person, die meines Erachtens gerade Hausfriedensbruch und Nötigung begeht, noch barfuß und im Schlafanzug Rede und Antwort zum Gesundheitszustand stehen, obwohl es dazu längst volle Aktenordner mit Attesten und Arztberichten von Ärzten und Kliniken gibt. Was macht es auch für einen Sinn, daß völlig FREMDE Ärzte Personen „begutachten“, die sie gar nicht kennen? Der Schock der auf diese Weise überrumpelten Personen hält lange vor, da sie sich nach der erheblichen Belästigung und überflüssigen und entwürdigenden Machtdemonstration in ihren eigenen Räumen nicht mehr sicher fühlen können. (Oftmals sind auch diese vorgeblichen „Gutachten“ sehr kränkend. Davon berichtete eine engagierte Dame bei einer öffentlichen Veranstaltung zum PsychKHG mit Gustl Mollath, die als Betreuerin arbeitet. Die Opfer leiden darunter, weil sie sich in ihren Gefühlen verletzt und in ihrer Ehre gekränkt fühlen.)
Eigentlich sähe der Gesetzgeber für solche Fälle vor, daß die betroffene Person zu einem Gespräch eingeladen würde. Es kam aber auch schon zu einem derart massiven Eingriff, obwohl alle Behörden Bescheid wußten, daß das Problem, um das es ging, bereits professionell gelöst wurde. Hierbei möchte ich zur Verdeutlichung erwähnen, daß selbst die Polizei einen Durchsuchungsbefehl braucht, um gegen den Willen eines Bewohners in eine Wohnung einzudringen. Bei Schwerbehinderten und psychisch Kranken ist man da hingegen gar nicht zimperlich.Ich könnte hier noch unzählige Beispiele von unglaublichen Schikanen, miesen Machtdemonstrationen und unterlassenen Hilfeleistungen aufführen, aber ich will es erst mal bei den genannten belassen.
Behördenirrsinn kennt keine Grenzen, schon gar keine anständigen.
„Gutachten“ mit bewussten Falschaussagen und falschen Bewertungen werden von der Behörde in Auftrag gegeben, sogar Diagnosen, die der Betroffene gar nicht hat, werden ihm einfach mal eben von irgendeinem Hanswurst ohne jegliche medizinische oder psychiatrische Ausbildung angedichtet, denn das Behördenopfer hat sowieso keine Akteneinsicht. Sollte er diese jedoch mal beantragen, werden die Akten erst mal „bereinigt“ (Amtsjargon). Somit bekommt das Behördenopfer dann auch reihenweise durchnummerierte weiße Blätter zu sehen und Seiten mit geschwärzten (!) Stellen. Das ist dann auch nur die Vortäuschung einer Akteneinsicht, da ja all das, was wichtig wäre, unkenntlich gemacht wird. Mir sind Fälle bekannt, in denen sogar die Anwälte, die vollinhaltliche Akteneinsicht beantragt hatten, GESCHWÄRZTE AKTEN zugeschickt bekamen. Daß es da bei den Behörden nicht mit rechten Dingen zugeht und einiges zum Himmel stinkt, kann man also förmlich riechen….
Mitarbeiter stellen sich sogar schon selbst Anträge und bearbeiten diese, obwohl sie nicht vom angeblichen Antragsteller sind. Auch bestehende schriftliche (!) Vereinbarungen werden einfach mal von einem Sachbearbeiter klammheimlich abgeändert und somit gefälscht. Derlei dreiste Übergriffigkeiten sind keine Seltenheit.
Das interessiert keinen Vorgesetzten und auch nicht die Behördenleitung. Auch keine übergeordnete Behörde und auch keinen Landtag oder Bundestag. Es geht ja schließlich nur um Behinderte, die erwarten, daß sich Behördenmitarbeiter an deutsche Gesetze halten…
Wendet sich das Behördenopfer wegen dieser Willkür, die ihm Schaden zufügt, an das Sozialgericht, wird es darauf hingewiesen, daß so ein Verfahren wegen der Überlastung des Gerichts frühestens in zwei Jahren stattfinden könne und daß man doch einem Güterichterverfahren zustimmen solle. Auch wenn man diesem eindeutig widerspricht, kann es sein, daß man sich trotzdem urplötzlich in genau so einem Verfahren, das man ganz klar NICHT wollte, befindet.
Da sitzt dann ein FACHFREMDER Richter als Moderator, ein Kompetenzsimulant von der Rechtsabteilung der Behörde (= kein Jurist !), ein Sachbearbeiter und ein sehr entspannter Prozesskostenhilfe-Anwalt und ein total aufgeregtes Opfer mit flatternden Nerven an einem runden Tisch. Der Anwalt ist so entspannt, da er die Akte nicht einmal gelesen hat, weil er sein Geld ja so oder so bekommt. Dem ist also völlig egal, wie der Tag läuft und genau das strahlt er auch aus.
Auch der Richter sieht sich die Akte NICHT an, da er ja nur den Moderator gibt. Das Willküropfer sitzt aber Leuten gegenüber, die sich schon vorher abgesprochen haben, wie sie es über den Tisch ziehen werden.
Anschließend kann das Opfer nicht mehr zurück in das Hauptverfahren und das Gericht interessiert sich nach dem sogenannten Güterichterverfahren auch nicht dafür, daß sich die Behörde wieder nicht an die getroffenen Vereinbarungen hält. Selbst, wenn sie sogar noch eine weitere Ungeheuerlichkeit obendrauf setzt, juckt das keinen außer den Betroffenen, der mal wieder zu spüren bekommen hat, daß es in so einem „Rechtsstaat“ unglaublich viel Unrecht gibt, weil man sich gegen solche Machenschaften mit einfachen Mitteln nicht mehr zur Wehr setzen kann.
Wer sich heftig gegen das erlittene Unrecht wehrt, dem kann es blühen, daß er entrechtet wird und so strengt dann schon mal ein Sachbearbeiter eine „rechtliche Betreuung“ für jemanden an, der geistig bei vollem Verstand ist, aber eben irgendwie lästig. Eine schwerstbehinderte Pflegebedürftige in Lübeck wurde auch mal entmündigt, damit man sie einfacher in ein Heim abschieben kann. (Dies stellt zum einen eine eindeutige Diskriminierung dar, raubt ihr das Recht auf Selbstbestimmung und verstößt ganz klar gegen das Grundgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention). Sie mußte sich dann mit einem Rechtsanwalt dagegen wehren und gewann gegen diesen Behördenirrsinn, da ihr Kopf einwandfrei funktioniert.
Mehr noch: Sie hatte sogar in der Vergangenheit, also noch vor der Einleitung des Entmündigungsverfahrens, für den Fall eines geistigen Verfalls ihren Schwestern eine Vorsorgevollmacht erteilt. Das bedeutet, daß dieses Entmündigungsverfahren gar nicht erst hätte eingeleitet werden dürfen und daß dieses Vorgehen der Sachbearbeiterin rechtswidrig war.
Immerhin gibt es da aber noch Richter, die das miese Intrigenspiel der Behörden durchschauen und diese Entrechtung des Bürgers unterbinden.
Natürlich ist nicht jede Behörde und nicht jeder Mitarbeiter so, aber diese Schilderung beruht auf recherchierten und beweisbaren Fakten. Es gibt Bundesländer und Behörden, die das Persönliche Budget gut umsetzen und somit viele Schwerbehinderte glücklicher und freier machen, weil sie ihre Selbstbestimmung bestmöglich leben können. Und dann gibt es da eben auch noch die anderen…
Ein unfassbarer Skandal ist es trotzdem.
(Aus dem Jahr 2018 und leider immer noch aktuell)