Das Urteil in Paris gegen Marine Le Pen ist wie eine Bombe in die  politische Landschaft eingeschlagen. Das betrifft jedoch nicht nur die  politische Landschaft Frankreichs. Die Auswirkungen gehen weit über  Frankreich hinaus. Oberflächlich betrachtet könnte es so aussehen, als  wenn völlig korrekt und nachvollziehbar eine Verurteilung einer  Politikerin erfolgt ist, so dass es keinen Grund gibt, an der  Entscheidung des Gerichts irgendeinen Zweifel anzubringen. Wenn man dann  aber den Sachverhalt näher betrachtet, dann kommen doch erhebliche  Zweifel auf, weil sich der Verdacht aufdrängt, dass hier ein  willkommener Anlass gesucht und gefunden wurde, einen politischen  Gegner, der den bisher an der Macht befindlichen Parteien gefährlich  wurde, regelrecht politisch zu liquidieren. Inwieweit die  Präsidentschaftskandidatin Le Pen, die eine große Chance gehabt hat, die  nächste Staatspräsidentin in Frankreich zu werden, selbst am Betrug bei  der Verwendung von EU-Geldern beteiligt ist oder auch nicht, weiß  wahrscheinlich nur Frau Le Pen selbst. Allerdings gebietet es die bisher  übliche, offensichtlich aber mittlerweile außer Kraft gesetzte Regel,  dass jede gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann und eine  endgültige Verurteilung erst dann vorliegt, wenn alle Rechtswege  ausgeschöpft wurden. Genau das wurde jetzt bewusst verhindert, indem das  Gericht die sofortige Wirksamkeit seines Urteils verfügte. Damit wurde  eine Politikerin, die sehr große Chance des politischen Sieges hatte,  bereits in der ersten Instanz eines Gerichtsverfahrens, regelrecht aus  dem Verkehr gezogen. Und dies ist genau der Punkt, der jetzt europaweit  zurecht auf Unverständnis stößt und den Verdacht einer politischen  Entscheidung begründet.

Das zunehmende juristische Agieren, um politische Gegner  auszuschalten, wird langsam unerträglich. Man denke an die Vorgänge in  Rumänien, wo per Gerichtsbeschluss eine bereits erfolgte Wahl annulliert  wurde, weil sie nicht den Vorstellungen der EU-Bürokratie in Brüssel  entsprach. Eine Aussage des Geheimdienstes, die keiner nachprüfen kann,  wurde von dem Gericht in Rumänien als Grundlage seines Beschlusses  herangezogen.

Aber auch in Deutschland spielen die Gerichte im Zusammenhang mit  politischen Auseinandersetzungen eine sehr zwiespältige Rolle. Im  Zusammenhang mit gerichtlichen Entscheidungen, die sich gegen die AfD  und Politikern dieser Partei richteten, wird mancher Bürger den Eindruck  nicht mehr los, dass hier eine politische Intention die Richtung  bestimmte.

Was aktuell in Frankreich mit der Partei Rassemblement National  geschehen ist, könnte sich auch in Deutschland ereignen. Trotz der  ständig immer wiederholten Behauptungen, die AfD sei  verfassungsfeindlich und würde das Grundgesetz nicht akzeptieren, wurde  kein Antrag auf Verbot der Partei beim einzigen dafür zuständigen  Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, gestellt. Gleichwohl gibt es  Beschlüsse von Verwaltungsgerichten, die behaupten, die AfD könne vom  Inlandsgeheimdienst beobachtet werden, weil sie verfassungswidrig sei.  Es würde viele Bürger nicht mehr überraschen, wenn die AfD eines Tages  unmittelbar vor ihrem Wahlsieg, durch einen Gerichtsbeschluss an der  Ausübung ihrer demokratischen Tätigkeit ausgeschaltet würde. Die  derzeitigen Vorstellungen der CDU/SPD zur Aufnahme der Straftatbestände  „Hetze und Hass“, die dazu führen sollen, dass bei einer entsprechenden  Verurteilung das passive Wahlrecht entzogen werden soll, gehen genau in  die Richtung, was aktuell in Frankreich geschehen ist.

Aktuell ist es durchaus denkbar, dass auch führende Repräsentanten  der AfD, wenn sie Wörter in einer Rede verwenden, die von der aktuell  herrschenden Regierung als Hetze oder Hass angesehen werden, ihr  passives Wahlrecht verlieren. Die Bürger lassen sich nicht von  staatlichen Stellen und von regierungsunterstützenden Parteien  vorschreiben, was sie wählen. Dann muss eben dieser Staat Politiker mit  juristischen Mitteln „aus dem Verkehr“ ziehen.

In Frankreich wird jetzt das Gleiche geschehen, was auch hier in  Deutschland bereits erkennbar ist. Umso mehr man versucht, politische  Gegner auszuschalten, umso stärker werden sie von den Bürgern gewählt.  In Frankreich wird zusätzlich die Auseinandersetzung auf der Straße  erfolgen. Dies sind dann keine organisierten regierungsfreundlichen  „Demokraten“, wie man dies bei den organisierten „Bürgerdemonstrationen“  in Deutschland beobachten konnte, sondern freie Bürger, die sich nicht  mehr gefallen lassen, dass die Regierung Wahlentscheidungen gerichtlich  verändern will.

Das Vertrauen zu den staatlichen Behörden aber auch zu den Gerichten  schwindet bei den Bürgern in allen europäischen Staaten zurecht immer  mehr. Das ist keine gute Entwicklung für die Demokratie. Seien wir  wachsam, damit die Demokratie nicht auf der Strecke bleibt.

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