Berlin 08.07.201

Der Bundeswahlausschuss stellte am Donnerstag fest, dass die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) die Rechtsstellung als Partei verloren habe.
Die Folge dieser Entscheidung: Die Partei darf bei der Bundestagswahl nicht antreten und würde so auch einen Teil der Finanzierung verlieren. Gegen die Entscheidung kann die DKP Beschwerde einreichen. Das Bundesverfassungsgericht müsste in diesem Fall entscheiden.

Die 1968 gegründete Partei soll die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte nicht fristgerecht eingereicht haben, diese sind jedoch zwingend erforderlich. Laut Wahlausschuss sei dies in den letzten sechs Jahren jedes mal vorgekommen.
Die Berichte sollen damit die gesetzliche Mindestvoraussetzung nicht erfüllt haben. Bundeswahlleiter Georg Thiel sagte dazu: "Fristen sind Fristen".

Innerhalb von 4 Tagen ist eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich.

Thiel wies darauf hin, dass die DKP schon lange zuvor auf die Mängel aufmerksam gemacht worden seien. Andere Parteien hätten nach diesen Hinweisen Berichte schnell nachgereicht.

Am Donnerstag begann eine etwa zwei Tägige Prüfung, bei welcher die Anmeldungen von Klein- und Kleinst-Parteien, sowie von Vereinigungen, überprüft werden sollen. Zur diesjährigen Bundestagswahl haben sich 87 solcher Gruppierungen beim Bundeswahlleiter angemeldet.

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