Jetzt hat erstmalig ein Gericht sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Organisation „Die letzte Genration“ als eine kriminelle Vereinigung angesehen werden kann. Die 2. Strafkammer des Landgerichts München I (Staatschutzkammer) hat am 16.11.2023 zehn Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ als unbegründet verworfen und einer Beschwerde teilweise stattgegeben. Im vorliegenden Fall ging es eigentlich in erster Linie um die Entscheidung des Amtsgerichts München I, inwieweit Beschlagnahmen und Durchsuchungen bei Mitgliedern der „Letzten Generation“ zulässig gewesen sind, allerdings sind die Begründungen für die Zurückweisung der Anträge der Letzten Generation mehr als aufschlussreich. Die 2. Strafkammer hat jetzt sehr eindeutig festgestellt, dass ein erheblicher Anfangsverdacht bestehe, dass es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. Diese Auffassung wird sehr ausführlich begründet. Der Zweck der Vereinigung sei auf die Begehung von Straftaten gerichtet. Denn nichts anders ist es, wenn Bürger durch Sitzblockaden genötigt werden. Diese Taten begründen nach Auffassung der Kammer auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Das Gericht stellte darauf ab, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – gegebenenfalls moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die konsentierten Formen der demokratischen Abläufe zu stellen. Straftaten seien kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten. Moralische Argumente könnten jenseits der Gesetze eine Strafbarkeit weder begründen noch negieren. Bei seiner Würdigung stellte das Landgericht neben den zahlreichen Sitzblockaden vor allem auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen, ab.

Aktuell zeigen die Aktivitäten von Vereinigungen wie die „Letzte Generation“ aber auch Organisationen wie Friday für Future und andere, die international agieren und in der Regel aus den USA strategisch gesteuert und teilweise auch finanziert werden, wie außerhalb der Parlamente Einfluss auf die Politik der einzelnen Länder genommen wird. Dabei bedient man sich Themen, die einen hohen ethischen Anspruch vermitteln sollen, um damit bei den Bürgern eine gewisse Akzeptanz auszulösen. Natürlich müssen die Bürger durch den Aufbau eines Angstszenariums so verunsichert werden, dass sie vermeintlich zu der eigenen Überzeugung kommen, dass ein Handlungsbedarf dringend geboten ist. Eine nähere Betrachtung der Organisationen, die für die „Rettung“ der Welt eintreten, zeigt dann aber, dass es ihnen um knallharte gesellschaftspolitische Veränderungen geht, die zum Ziel haben, die bestehenden Gesellschaftsstrukturen so zu verändern, dass es zu einer Auflösung bestehender nationaler Identitäten kommt. Es könnte der Eindruck entstehen, dass damit vorbereitende Schritte erfolgen, um zur Entwicklung eines neuen Staatsverständnisses zu gelangen, dass keine nationalen Staaten, mit Ausnahme der USA, mehr kennt. Ein Bespiel für eine solche Vorgehensweise konnte jeder bei der „Letzten Generation“ erkennen, als diese forderte, sogenannte „Bürgerräte“ einzurichten, die neben dem Bundestag tätig werden sollten.

Das Vorgehen der „Letzten Generation“ schien aber doch mittlerweile ein solches Ärgernis in der Gesellschaft zu werden, dass jetzt endlich ein Gericht die Aktivitäten dieser Organisation als das benennt, was sie sind: Ein asoziales kriminelles Verhalten, das mehr hingenommen werden darf.

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