Willkommen zu einem Artikel aus dem Bereich des Familienrechts ausgehend von einer neuen „Studie/Bestandsaufnahme“ des Herrn Wolfgang Hammer (https://www.familienrecht-in-deutschland.de/), die u.A. seitens der MIA’s freundlich unterstützt wurde und mittlerweile durch alle Medien herumgeistert.
Ein - sehr langer - Thread zu den Gefahren einseitiger, selektiver und subjektiver Erhebungen/Befunde unter Ausblendung tatsächlicher Gegebenheiten und rechtlicher Aspekte (Zur Einordnung des Berichts durch die Neue Richtervereinigung vgl.: https://www.deutscherpresseindex.de/2022/04/13/die-bestandsaufnahme-von-dr-hammer-stimmt-nicht/).
Doch zuvor noch 2 Worte zu meinen Intentionen:
Warum komme ich überhaupt dazu, mir die Zeit für eine Auseinandersetzung mit der Studie zu nehmen?
Nun ja, eine Dame aus der MIA-Szene hat mich dazu in einem hämischen Kommentar verlinkt und wollte meine Meinung wissen. Bevor ich allerdings irgendwelche Meinungen äußere, beschäftige ich mich zunächst mal mit der Studie als solcher.
Meine diesbezüglichen Gedanken hierzu möchte ich nun mit Euch teilen, auch auf die Gefahr hin, dass hier wieder Millionen MIAs und ihrer Unterstützerinnen auftauchen und mich angreifen.
Aus welchem Blickwinkel werde ich die Studie nun beleuchten?
Ich bewerte sie aus meiner beruflichen wie privaten Perspektive: Einerseits werde ich untersuchen, ob die Studie in einem gerichtlichen Verfahren verwertbar wäre, sprich ob sie wissenschaftlichen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus werde ich auch für mich die Frage klären, ob sie mich persönlich in meinem Verständnis des Familienrechts/Kindeswohls weiterbringt.
Na dann lasst uns loslegen:
Bereits das Vorwort irritiert mit dem Ausgangspunkt der Studie, die sich (vermutlich wegen der hinter der Studie stehenden Organisationen?) vor allem mit der Trennung der Kinder von alleinerziehenden Müttern beschäftigen soll. Väter sind ja auch uninteressant. Aha.
Es gehe um ausgewählte problematische Fälle. Unklar bleibt aber, wer die der Studie zu Grunde liegenden Fälle als „problematisch“ eingeordnet haben soll. Bis zum Ende der Studie bleibt der Eindruck, dass diese Fälle seitens der Damen hinter der Studie präsentiert sein dürften. Mehr Einblick bezüglich der Auswahl dieses Bruchteils der täglich entschiedenen Fälle (vgl. dazu den Artikel der NRV) bekommt man jedenfalls nicht.
Letztlich sind auch die vom Studienverfasser aufgestellten sogenannten „Narrative“ (u.A. Einseitigkeit gegen die Mütter), die der Rechtsprechung angeblich zugrunde liegen sollen, suggestiv und begründungslos, was zum weiteren Verlauf der Ausführungen erstaunlich hervorragend passt.
Im weiteren Verlauf geht Herr Hammer nämlich - natürlich ohne Nachweise - dazu über, irgendwelche ominösen Lobbyorganisationen (natürlich ohne Nachweise) der Beeinflussung (welcher Art auch immer) der Rechtsprechung „in hohem Maße“ zu bezichtigen.
Sodann folgert der Verfasser zudem und erneut ohne Erklärung, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau im #Familienrecht zulasten der Kinder missbräuchlich angewandt würde. Der Verfasser bezieht sich (allein) auf die Beziehung zwischen Mutter und Kind, die in seinen Augen marginalisiert werde. Der an dieser Stelle hochprofessionelle Verfasser belegt diese Aussage mit einem Verweis auf eine Zusammenfassung eines Vortrages einer Arbeitsgruppe beim 14. Fachtag der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung in Brandenburg (!).
Ohne weitere Begründung postuliert der Verfasser, dass im Gerichtssaal die Rede von „Verfügungsgewalt der Mutter“ und der „Notwendigkeit der Schaffung ausgeglichener Machtverhältnisse“ sei (was auch immer die tiefere Bedeutung jener Floskeln sein soll). Dies sei eine Katastrophe für die Kinder.
Katastrophe für das Familienrecht trifft als Überschrift bisher allerdings vor allem diesen Bericht des Herrn Hammer. Aber weiter im Text:
Der Verfasser geht sodann dazu über, irgendwelche aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate von nicht näher bezeichneten Müttern (ist klar) zu präsentieren, die allerdings „kluge, emphatische, gut aufgestellte Frauen“ seien (!). Diese Frauen würden von Drohungen und Erpressungen vor Gericht und in Beratungssituationen berichten. Es hätten sich entlang dieser behaupteten Ideologie Subsysteme in der Familiengerichtsbarkeit gebildet, die eine Präjudizierung von Ergebnissen ermöglichen sollen (klasse Verschwörungsrant, der später noch besser wird – versprochen!).
Bereits an dieser Stelle wollte ich aufhören, die sog. Studie bzw. den Bericht zu lesen. So dermaßen viele unwissenschaftliche Herangehensweisen taten einfach zu sehr weh beim Lesen. Aber ich schaffte es, weiterzumachen:
Der Verfasser spricht weiter von „Gleichberechtigung“, die zur Ausübung von physischer und psychischer Gewalt missbraucht werde, da das Kind kein teilbares Objekt sei (wer so etwas gegenüber dem Verfasser der Studie geäußert haben soll, bleibt allein diesem bekannt).
Sodann postuliert der Verfasser, dass bei den von ihm ausgewerteten Verfahren weder auf Mutter noch auf das Kind Rücksicht genommen worden sei (auch hier bleibt er natürlich jeglichen Nachweis schuldig).
Er beschäftigt sich anschließend - mal wieder ohne Nachweise - mit den gravierenden „#Entwurzelungen“ der Kinder durch #Wechselmodelle und den damit verbundenen „Märtyrien“ der Kinder.
Im weiteren Verlauf stellt der Verfasser (völlig überraschend!) fest, dass gerichtliche Verfahren vom Familiengericht komplex und dass Manipulationen der Kinder durch Elternteile teilweise schwer oder gar nicht nachweisbar seien (was den Verfasser allerdings nicht davon abhält, eine Studie basierend auf einseitigen Berichten zu verfassen).
Erfreulicherweise stellt auch der Verfasser sogleich fest, dass es durchaus an Daten, empirischer Forschungsarbeit und einer soliden wissenschaftlichen Basis als wichtige Referenz fehle. Leider verkennt er aber, dass sich sein unwissenschaftlicher Beitrag darauf eher kontraproduktiv auswirkt. Zumal er im weiteren Verlauf erhebliche Vorwürfe gegen Deutschland und die dortige Familiengerichtsbarkeit erhebt, ohne diese mal wieder auch nur annähernd zu belegen.
Frei nach dem Motto „Alle böse außer wer die Studie in Auftrag gibt“.
Sehr prägend ist auch die Danksagung der Studie an 2 Wissenschaftlerinnen und - vor allem natürlich völlig neutrale - Mütter (besonders betont) für ihre Mitwirkung.
Lieber Herr Hammer: Wenn Sie wissenschaftlich fundierte Studien/Berichte (oder was auch immer) schreiben wollen, die von Männern und Frauen als halbwegs neutral angenommen werden sollten, müssen Sie es auch an dieser Stelle besser machen.
Aber nun weiter zu den etwas über 90 Seiten:
Etwas wissenschaftlicher wird anfangs mit einer Erhebung zu der Anzahl der betroffenen Kinder und deren Alter. Unklar bleibt allerdings, weshalb dies im vorliegenden Kontext von Relevanz sein sollte.
Absolut skurril wird die sogenannte Studie ab Seite 16, als der Verfasser zum Nachweis davon, dass Gerichte die Kinder nicht sachgemäß anhören, in einer Fußnote auf „mögliche Gespräche und Nachweise bei den Betroffenen“ verweist, um direkt anschließend nicht verifizierbare Berichte anzuführen, die belegen sollen, wie die Anhörung stattfinden.
Sodann zitiert er einen kleinen Ausschnitt aus einem amtsgerichtlichen Beschluss, um diesem Anzug vorzuwerfen, lediglich eine Momentaufnahme aus dem Kindesleben zur Begründung herangezogen zu haben. Darauf, dass eine so bruchstückhafte Darstellung der Beschlussgründe keine hinreichende Auseinandersetzung mit der Beschlussbegründung darstellt, kommt Herr Hammer allerdings nicht zu sprechen.
Das reicht dem Verfasser jedoch, um den Schluss als naheliegend darzustellen, dass in familiengerichtlichen Verfahren die Beeinflussung durch mindestens ein Elternteil wahrscheinlich sei.
Im weiteren Verlauf „analysiert“ der Verfasser jeweils einen (!) Satz aus 2 gerichtlichen Beschlüssen, um eine psychologisch überhaupt nicht neue Schlussfolgerung herzuleiten, dass Kinder als Opfer von Manipulationen Strategien entwickeln, indem sie zum Beispiel auch zum Teil einen Elternteil vehement ablehnen: Lieber Herr Hammer, das ergibt sich nicht aus den von Ihnen zitierten Beschlüssen, sondern aus dem Stand der kinderpsychologischen Wissenschaft.
Leider wird auch die weitere Auseinandersetzung des Verfassers mit Beschlüssen, formulieren wir es vorsichtig, nicht wissenschaftlicher:
Der Verfasser äußert immer wieder ohne klare Nachweise, dass Kinder manipuliert und instrumentalisiert würden (was zum Teil ja sogar stimmt). Er verhält sich auch zum Gefühl der Schuld bei Kindern und thematisiert den Bereich des Missbrauchs durch enge Bezugspersonen, ohne sich jedoch auch nur annährend mit den psychologischen Grundlagen dieses komplexen Gebietes auseinanderzusetzen.
Auch kommt der Verfasser zu einer völlig überraschenden Erkenntnis: Familiengerichtliche Verfahren ziehen ihre Kreise "bis in die Schutzräume der Kinder". Was für eine Überraschung in Verfahren, in welchen es unter anderem um den Schutz von Kindern vor physischer und psychischer Gewalt geht!
Aus dem Umstand, dass vieles unaufklärbar ist, folgert der Verfasser, dass der #Kindeswille oft manipuliert sei (aha), sodass die Befragung von Kindern durch Verfahrensbeteiligte mit dem Ziel der Ermittlung des Kindeswillens kritisch zu sehen sei. Dass dieser Umstand auf den Grundrechten der Kinder basiert und nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fast in jedem Fall zwingend ist, übersieht der Verfasser anscheinend bewusst, denn er beschäftigt sich ja angeblich mit der Auswertung der Rechtsprechung.
Absolut bezeichnend für die Einseitigkeit der Studie ist aber eine der Empfehlungen für die Kindesbefragungen in gerichtlichen Verfahren: Der Verfasser empfiehlt, dass das Ziel der Befragung die Prüfung zur Anwendung des #Kontinuitätsprinzips sei. Das Ziel ist also per se der Verbleib im Haushalt der bisher (mehr) betreuenden Person.
Wow. Das ist rechtlich wie psychologisch so dermaßen falsch und kindeswohlfeindlich, dass es weh tut.
Sollte man diese Studie überhaupt noch weiterlesen? Ich tat das - nur für Sie.
Der Studienverfasser schafft es sodann tatsächlich, aus 2 Zitaten zu hohen Ansprüchen des familiengerichtlichen Dezernats eine Kindeswohlgefährdung und Gefährdung demokratischer Grundprinzipien herzuleiten. Absoluter Profi!
Aus der Neuregelung zu Fortbildungsverpflichtungen der Familienrichter:innen folgert er die Empfehlung, dass man die Komplexität der familiengerichtlichen Verfahren reduzieren solle (eine Lösung dafür bietet Herr Dr. allerdings nicht an).
Die Auseinandersetzung des Verfassers mit den Verfahrensbeiständen ist ebenso wissenschaftlich wie auch der Rest der Studie:
Mit Verweis auf eigene (tatsächlich oder nur angeblich durchgeführten) Interviews (mit wem auch immer) berichtet der Verfasser von angeblichen bösartigen Aussagen sowie davon, dass Eltern bedrängt würden (natürlich zum bösen #Wechselmodell).
Der Verfasser erzählt uns, dass Verfahrensbeistände weder mit dem Kind noch mit deren Alltag vertraut und natürlich alle nicht hinreichend gut ausgebildet seien. Grund dafür sei auch, dass Lobbyorganisation (natürlich nur von der bösen Väterseite) die Beistände ausbilden und beeinflussen (coole Verschwörungsvibes auch hier).
Sodann erzählt uns der Verfasser, wie Verfahrensbeistände ausgebildet und auserwählt werden sollten, ohne jedoch auf die Problematik einzugehen, dass es derzeit einen gravierenden Mangel an gut ausgebildeten und verfügbaren Verfahrensbeiständen gibt.
Im späteren Verlauf, und ich mache es an dieser Stelle etwas kürzer, beschäftigt sich der Verfasser ebenso unwissenschaftlich mit den Sachverständigen und familiengerichtlichen Gutachten, wobei er passend zu den Verschwörungsvibes darauf schaut, wie viel diese bösen Sachverständigen abrechnen.
Ganz absurd wird es auf Seite 29, wo der Verfasser – natürlich erneut ohne Nachweise – von #Subsystemen bzw. Allianzen zwischen Richtern und Sachverständigen mit dem Zweck der #Präjudizierung spricht. Eine Stelle, anhand derer man ernsthaft über eine Betreuungsanregung für den Verfasser nachdenken sollte. #Querdenker und Prof. Homburg lassen grüßen.
Sachverständige würden, so der Verfasser unter Bezug auf eigene Gespräche mit Betroffenen (welche auch immer das sein sollen), würden Aussagen von Elternteilen, Kindern und Dritten fälschen, verfälschen oder manipulieren, um so zielgerichtete Ergebnisse zu bewirken. Spannend.
Gruselig wird an der Stelle vor allem die Schlussfolgerung aus solchen angeblichen Allianzen: physisch und psychisch gesunde und sozial gut integrierte sowie schulisch erfolgreiche Kinder, die regelmäßigen Kontakt und eine tragfähige Beziehung mit dem Elternteil haben, der nicht ihre Hauptbezugsperson ist, würden zum anderen Elternteil "umplatziert" und müssen sodann wochen- oder tageweise den Wohnort wechseln (= Eine fast geniale Art, das Wechselmodell möglichst bösartig zu beschreiben, Herr Hammer).
Ganz besonders schön es auch auf Seite 36, wo der Verfasser das große Angebot an Kinderberatungseinrichtungen sowie den Umgang mit einem gewalttätigen Elternteil damit in Zusammenhang bringt, dass gerichtliche Anordnungen eines Wechselmodells in konflikthaften Elternbeziehungen sowie der Umgang des Kindes mit dem gewalttätigen Elternteil (der jedoch keine Gewalt gegen das Kind ausübt) anscheinend per se zu Belastungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder führen sollen. Auch dies ist natürlich nicht durch eine Quelle oder eine wissenschaftliche Studie belegt.
Im weiteren Verlauf setzt sich der Verfasser "ganz besonders wissenschaftlich" mit der aktuellen Studienlage zum Wechselmodell auseinander, wobei er natürlich jene Länder ausklammert, in welchen das Wechselmodell als Regel eingeführt wurde. Ebenso wenig, aber wenig überraschend, findet eine Auswertung der positiv verlaufenden Wechselmodelle statt.
Mit seinem Lieblingsnachweis („Gespräche mit Betroffenen“) belegt der Verfasser sodann, dass bösartige, asymmetrische Wechselmodelle sogar per einstweiliger Anordnung eingeführt würden, um das Leben des Kindes über Nacht auf den Kopf zu stellen.
Seine Ausführungen zu den Mitteln wie Druck, Drohungen, Entwürdigung und Missachtung der Verfahrensbeteiligten basieren übrigens laut seiner eigenen Fußnote auf einer Recherche der Facebook-Gruppen „Löwenmamas“ und „starke Mütter“. Wow. Einfach nur WOW!
Die Konsequenz aus der Recherche lautet übrigens (wortwörtlich): Kinder passen sich auch an sexuellen Missbrauch an. Kinder können nichts anderes als sich anpassen. Sie sind (altersabgestuft) existenziell abhängig von den Entscheidungen erwachsener.
Diese Verknüpfung muss mir jemand mal bei Gelegenheit (wissenschaftlich) erklären.
An dieser Stelle begann ich, die sogenannte Studie etwas schneller zu lesen, weil mir diese Unwissenschaftlichkeit förmlich weh getan hat.
Die Folgerung des Verfassers aus unterschiedlichen Studien zu den Vor- und Nachteilen des Wechselmodells ist natürlich (wie zu erwarten war): Ausschluss des Wechselmodells in konflikthaften Elternbeziehungen (sicherlich reicht dazu auch, wenn nur ein Elternteil Konflikte schürt).
Der ganze Rest der Studie, den ich Euch an dieser Stelle ersparen möchte, ist in wissenschaftlicher Hinsicht ebenso eine Katastrophe wie das, was ich zuvor geschildert habe:
- Fehlende Nachweise für irgendwelche Behauptungen hinsichtlich der Art und Weise der Entscheidungen der Jugendämter und Gerichte,
- grundfalsche rechtliche Annahmen hinsichtlich einer nicht bestehenden Beweislast im familiengerichtlichen Verfahren (Gerichte würden väterliche Anschuldigungen immer als wahr unterstellen, während die der Mütter erst mit einem Gutachten eine Chance hätten),
- falsche Behauptungen hinsichtlich der "Ausblendung" der Gewalt durch Familiengerichte,
- völlig abstruse Konstruktionen (ohne Nachweise natürlich) dazu, dass den Vätern fehlende Gewalt gegenüber den Kindern als besonderes Verantwortungsbewusstsein angerechnet würde,
- eine besondere (wie auch immer geartete) Macht der Väter und Ohnmacht der Mütter, die dazu führe, dass väterliche Vorwürfe stets als Fakt angenommen würden (alles natürlich auch hier ohne Belege).
Gruselig auch das Fazit, dass jene Väter, die trotz des erreichten Sorgerechts ihre Kinder nicht aufgenommen hatten, die Verfahren vorrangig als "Kampfmittel" gegen Ex-Partnerinnen missbraucht hätten. Nachweise zu dieser Motivation? Fehlanzeige!
Höchst amüsant ist allerdings, dass der Verfasser selbst auf Seite 89 unter dem Punkt Verschwörungstheorien etwas anspricht, was ich ihm hiermit gerne vorwerfen möchte.
Tatsächlich nährt Herr Hammer krankhafte Verschwörungstheorien mit seinen Ausführungen, indem er sinngemäß davon spricht, dass bestehende Verschwörungstheorien unter anderem zu pädo-kriminellen Ringen (wohl unter Beteiligung der Jugendämter) nur schwer zu widerlegen seien. WTF?!
Es ist der absolute Wahnsinn. Eine einseitige, wissenschaftlich völlig unzureichende Möchte-gern-Studie schließt damit, dass Jugendämter mit pädophilen zusammenarbeiten (Seite 89).
Muss man mehr zu einer solchen "Studie" sagen? Wohl eher nicht.
Und, ja, es überrascht leider nicht, dass diese Studie unter anderem von den #MIA's unterstützt/gefördert/verbreitet wird. Von jenen, die sich im Gegensatz zu den (stets bösen) Väterrechtlern, zu den Guten und Wissenschaftlichen des Familienrechts zählen.
Eine bösartige, unwissenschaftliche Auseinandersetzung sowohl mit der Rechtslage als auch mit den tatsächlichen Gegebenheiten des familiengerichtlichen Verfahrens mit einer absolut einseitigen und unwissenschaftlichen Darstellung der väterlichen Positionen und des Wechselmodells.
Herr Hammer, das ist keine Studie. Das ist keine Bestandsaufnahme. Das ist keine Studie, sondern eine Unverschämtheit.
Für diese Ausarbeitung würden Sie als Student in jedem Fachbereich durchfallen. Und womit? Mit Recht!
Diese "Arbeit" bringt uns alle weder im Gerichtsverfahren noch privat weiter. Nein, sie wirft uns mal wieder zurück!
Und erneut: Damit möchte ich nicht sagen, dass es keine rechtlichen wie tatsächlichen Probleme im familiengerichtlichen Verfahren gibt.
Im Gegenteil: Solche Probleme sind durchaus und vielfältig vorhanden: Personalmangel, Fortbildungsmangel etc etc etc.
Aber nicht in dieser verschwörungsmäßigen Art und schon gar nicht bewusst gegen bestimmte Verfahrensbeteiligte in irgendwelchen bestimmten Rollen.
Und jedes Mal, wenn so eine Art Studie auftaucht, um das Meinungsbild gegen Väter und Wechselmodelle zu beeinflussen, bringt sie genau das Gegenteil mit sich: Sie spielt in die Hände der extremen #Väterrechter, die dann teils zurecht auf extrem einseitige Studienlage verweisen können.
Liebe MIAs, Lieber VAMV, liebe Alltagsheld:innen, lieber Herr Hammer, wir brauchen mehr neutrale und wissenschaftliche Studien, um an den Problemen zu arbeiten, die bestehen. Was wir nicht brauchen in dieser Welt, sind noch mehr Verschwörungstheorien und Väter-Bashing.
Und wenn Sie übrigens Hilfe brauchen, dann helfe ich gern, damit die nächste Studie zumindest rechtlich halbwegs vertretbar wird.
Wagt mehr Miteinander statt Ausgrenzung. Bitte.