Eine sachliche Richtigstellung zum Begriff des Volkes, zur Integrationsdebatte und zum kulturellen Erbe Bayerns

Der  aktuelle Beitrag von „Pommes Leibowitz“ – ein Pseudonym, das in seiner  antisemitischen Traditionslinie an die Hetzschriften der 1920er Jahre  erinnert – versucht, eine scheinbar rationale Argumentation aufzubauen,  die bei genauerem Hinsehen in gefährliche Fahrwasser führt. Eine  sachliche Einordnung ist dringend geboten.

1. Zum Verhältnis von Staatsbürgerschaft und ethnischer Zugehörigkeit

Richtig  ist: Staatsbürgerschaft und ethnische Identität sind begrifflich zu  unterscheiden. Falsch ist jedoch die Unterstellung, dass das Bekenntnis  zu einer ethnischen Herkunft in Deutschland unterdrückt werde. Die  Bundesrepublik kennt keinen „völkischen“ Staatsbegriff – bewusst, denn  genau dieser führte zu Ausgrenzung, Entrechtung und Völkermord. Wenn  heute die Berufung auf einen exkludierenden „ethnischen Volksbegriff“  kritisch gesehen wird, dann nicht, weil Herkunft geleugnet werden soll,  sondern weil historische Erfahrung lehrt: Wer Rechte an ethnische  Zugehörigkeit knüpfen will, öffnet Rassismus und Ausgrenzung Tür und  Tor.

Dass Zuwanderer  ihre Herkunftskultur pflegen dürfen, während manche „ethnische Deutsche“  darin eine Ungleichbehandlung sehen, ist kein „umgekehrter Rassismus“ –  sondern schlicht der Ausdruck einer offenen Gesellschaft, die  Dominanzkultur nicht mehr automatisch privilegiert.

2. Zum Kopftuch: Ein Kleidungsstück mit vielen Bedeutungen

Der  Autor behauptet, das Kopftuch diene der Ausgrenzung aller  Nicht-Trägerinnen und sei Ausdruck eines „Rückschritts ins Mittelalter“.  Diese pauschale Zuschreibung ist weder sachlich noch empirisch haltbar.

Das bayerische Kopftuch als Gegenbeispiel: In Bayern tragen Bäuerinnen seit Generationen Kopftücher – als  Trachtenschmuck, als praktischer Sonnenschutz bei der Feldarbeit, als  Ausdruck regionaler Verbundenheit. Diese Form des Kopftuchs hat nichts  mit Islam, Scharia oder politischer Botschaft zu tun. Würde man das  Kopftuch pauschal als „Ausgrenzung“ deuten, müsste man konsequenterweise  auch die bayerische Tracht als rückschrittlich brandmarken. Das tut  niemand mit Verstand.

Die  Bedeutung eines Kleidungsstücks ist kontextabhängig. Ein muslimisches  Kopftuch kann religiöse Frömmigkeit ausdrücken, kulturelle Identität,  freiwillige Entscheidung – oder in manchen Fällen auch  gesellschaftlicher Druck sein. Diese Differenzierung ist entscheidend.  Pauschalurteile über „die Muslima“ sind ebenso unsachlich wie pauschale  Urteile über „die Bayern“.

3. Zur angeblichen „Quotenverzerrung“ bei Schönheitswettbewerben

Der  Vorwurf, dass diverse Teilnehmerinnen bei GNTM oder Miss Germany nur  wegen einer „politischen Botschaft“ und nicht wegen ihrer Qualifikation  ausgewählt würden, entbehrt jeder Grundlage. Jurys setzen sich aus  Branchenkennern zusammen; wer unterstellt, dass dunklere Hautfarbe oder  eine andere Konfektion automatisch zu Bevorzugung führen, offenbart eher  eigene Vorurteile als tatsächliche Missstände.

Dass  Deutschland heute vielfältiger aussieht als in den 1950er Jahren, ist  keine „Wunschvorstellung einer extremistischen Minderheit“, sondern  demografische Realität. Die 18 Finalistinnen eines Wettbewerbs sollen  Deutschland repräsentieren – und Deutschland ist eben nicht mehr nur  blond und blauäugig.

4. Zu Beatrix von Storch und ihrer Kritik

Die  Rede von Beatrix von Storch wird hier als „pointiert“ gelobt.  Tatsächlich ist sie vor allem eines: pauschalisierend. Eine  demokratische Gesellschaft lebt davon, dass unterschiedliche Meinungen  nebeneinanderstehen können – aber sie muss auch benennen, wenn Argumente  in rassistische oder islamfeindliche Muster verfallen. Die Kritik an  von Storch ist nicht Ausdruck einer „linksgrünen Meinungsdiktatur“,  sondern die berechtigte Reaktion auf eine Rednerin, die wiederholt mit  anti-muslimischen Ressentiments politisiert.

Fazit

Der  Artikel von „Pommes Leibowitz“ verkleidet völkisches Denken als  Vernunft. Er blendet aus, dass Kopftücher auch zum bayerischen Brauchtum  gehören, dass Vielfalt keine Verschwörung ist und dass die  Unterscheidung von Volk und Staat nicht dazu missbraucht werden darf,  Menschen mit Migrationshintergrund die Zugehörigkeit abzusprechen. Wer  wirklich für eine liberale Demokratie streitet, argumentiert gegen  Pauschalurteile – nicht mit ihnen.

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