Eine sachliche Richtigstellung zum Begriff des Volkes, zur Integrationsdebatte und zum kulturellen Erbe Bayerns
Der aktuelle Beitrag von „Pommes Leibowitz“ – ein Pseudonym, das in seiner antisemitischen Traditionslinie an die Hetzschriften der 1920er Jahre erinnert – versucht, eine scheinbar rationale Argumentation aufzubauen, die bei genauerem Hinsehen in gefährliche Fahrwasser führt. Eine sachliche Einordnung ist dringend geboten.
1. Zum Verhältnis von Staatsbürgerschaft und ethnischer Zugehörigkeit
Richtig ist: Staatsbürgerschaft und ethnische Identität sind begrifflich zu unterscheiden. Falsch ist jedoch die Unterstellung, dass das Bekenntnis zu einer ethnischen Herkunft in Deutschland unterdrückt werde. Die Bundesrepublik kennt keinen „völkischen“ Staatsbegriff – bewusst, denn genau dieser führte zu Ausgrenzung, Entrechtung und Völkermord. Wenn heute die Berufung auf einen exkludierenden „ethnischen Volksbegriff“ kritisch gesehen wird, dann nicht, weil Herkunft geleugnet werden soll, sondern weil historische Erfahrung lehrt: Wer Rechte an ethnische Zugehörigkeit knüpfen will, öffnet Rassismus und Ausgrenzung Tür und Tor.
Dass Zuwanderer ihre Herkunftskultur pflegen dürfen, während manche „ethnische Deutsche“ darin eine Ungleichbehandlung sehen, ist kein „umgekehrter Rassismus“ – sondern schlicht der Ausdruck einer offenen Gesellschaft, die Dominanzkultur nicht mehr automatisch privilegiert.
2. Zum Kopftuch: Ein Kleidungsstück mit vielen Bedeutungen
Der Autor behauptet, das Kopftuch diene der Ausgrenzung aller Nicht-Trägerinnen und sei Ausdruck eines „Rückschritts ins Mittelalter“. Diese pauschale Zuschreibung ist weder sachlich noch empirisch haltbar.
Das bayerische Kopftuch als Gegenbeispiel: In Bayern tragen Bäuerinnen seit Generationen Kopftücher – als Trachtenschmuck, als praktischer Sonnenschutz bei der Feldarbeit, als Ausdruck regionaler Verbundenheit. Diese Form des Kopftuchs hat nichts mit Islam, Scharia oder politischer Botschaft zu tun. Würde man das Kopftuch pauschal als „Ausgrenzung“ deuten, müsste man konsequenterweise auch die bayerische Tracht als rückschrittlich brandmarken. Das tut niemand mit Verstand.
Die Bedeutung eines Kleidungsstücks ist kontextabhängig. Ein muslimisches Kopftuch kann religiöse Frömmigkeit ausdrücken, kulturelle Identität, freiwillige Entscheidung – oder in manchen Fällen auch gesellschaftlicher Druck sein. Diese Differenzierung ist entscheidend. Pauschalurteile über „die Muslima“ sind ebenso unsachlich wie pauschale Urteile über „die Bayern“.
3. Zur angeblichen „Quotenverzerrung“ bei Schönheitswettbewerben
Der Vorwurf, dass diverse Teilnehmerinnen bei GNTM oder Miss Germany nur wegen einer „politischen Botschaft“ und nicht wegen ihrer Qualifikation ausgewählt würden, entbehrt jeder Grundlage. Jurys setzen sich aus Branchenkennern zusammen; wer unterstellt, dass dunklere Hautfarbe oder eine andere Konfektion automatisch zu Bevorzugung führen, offenbart eher eigene Vorurteile als tatsächliche Missstände.
Dass Deutschland heute vielfältiger aussieht als in den 1950er Jahren, ist keine „Wunschvorstellung einer extremistischen Minderheit“, sondern demografische Realität. Die 18 Finalistinnen eines Wettbewerbs sollen Deutschland repräsentieren – und Deutschland ist eben nicht mehr nur blond und blauäugig.
4. Zu Beatrix von Storch und ihrer Kritik
Die Rede von Beatrix von Storch wird hier als „pointiert“ gelobt. Tatsächlich ist sie vor allem eines: pauschalisierend. Eine demokratische Gesellschaft lebt davon, dass unterschiedliche Meinungen nebeneinanderstehen können – aber sie muss auch benennen, wenn Argumente in rassistische oder islamfeindliche Muster verfallen. Die Kritik an von Storch ist nicht Ausdruck einer „linksgrünen Meinungsdiktatur“, sondern die berechtigte Reaktion auf eine Rednerin, die wiederholt mit anti-muslimischen Ressentiments politisiert.
Fazit
Der Artikel von „Pommes Leibowitz“ verkleidet völkisches Denken als Vernunft. Er blendet aus, dass Kopftücher auch zum bayerischen Brauchtum gehören, dass Vielfalt keine Verschwörung ist und dass die Unterscheidung von Volk und Staat nicht dazu missbraucht werden darf, Menschen mit Migrationshintergrund die Zugehörigkeit abzusprechen. Wer wirklich für eine liberale Demokratie streitet, argumentiert gegen Pauschalurteile – nicht mit ihnen.
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