Im Oktober 2021 schrieb ich an dieser Stelle über einen Neugeborenen, dem der Bundesrat 285 Euro im Monat zugebilligt hat. Ich fragte: Inwieweit ein null- bis einjähriges Kind überhaupt schon irgendwelche Schuld auf sich geladen hat? Der Text ist nicht veraltet. Er ist aktueller denn je. Nur die Zahlen haben sich geändert — nach oben, könnte man meinen. Aber das täuscht.

Das Kind unter sechs Jahren bekommt heute 357 Euro im Monat. Das klingt nach einer Verbesserung gegenüber 285 Euro. Es ist keine. Die Inflation der Jahre 2021 bis 2023 hat den Kaufkraftverlust aufgefressen und mehr. Der Regelsatz ist real nicht gestiegen, er hat den Verlust bestenfalls teilweise ausgeglichen. Und seit 2024 gibt es zwei Nullrunden in Folge, während die Lebensmittelpreise, Energiekosten und Mieten nicht ebenfalls Nullrunden veranstaltet haben. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet vor, dass die Kaufkraftverluste seit 2021 bis heute nicht ausgeglichen sind.

Der Staat nennt das Besitzschutz. Man hat immerhin verhindert, dass die Sätze rechnerisch sinken durften. Was für eine Errungenschaft.


Was ein Kind tatsächlich kostet

Im Zusammenhang mit diesem Artikel habe ich mir jetzt die Mühe gemacht, auszurechnen, was eine gesunde Ernährung für ein Kind nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung tatsächlich kostet. Nicht im Discounter, den arme Haushalte ohne Auto oft gar nicht erreichen. Im normalen Supermarkt, zu Packungspreisen, wie Lebensmittel tatsächlich verkauft werden — nicht in den Gramm-Portionen, die Ernährungswissenschaftler in ihre Tabellen schreiben, aber im Handel nicht existieren.

Das Ergebnis: Rund 140 bis 165 Euro im Monat allein für Lebensmittel. Wer auf den Dorfladen angewiesen ist, weil das nächste Einkaufszentrum außer Reichweite liegt und kein Auto vorhanden ist, zahlt strukturell 30 bis 50 Prozent mehr. Das sind dann 185 bis 245 Euro nur für Essen.

Der vorgesehene Ernährungsanteil im Regelsatz für Kinder unter sechs Jahren beträgt nach der amtlichen Berechnung rund 124 Euro pro Monat.

Die Differenz liegt offen vor uns. Kein Kind isst Formeln. Kein Kind wartet, bis der Regelbedarf-Mischindex die Preisentwicklung mit 18 Monaten Verzögerung nachvollzogen hat.

Es gibt eine Studie aus dem Jahr 2025, erschienen im Bundesgesundheitsblatt, die zum Ergebnis kommt, das Bürgergeld reiche für eine gesunde Kinderernährung aus. Die Studie stammt aus dem Forschungsdepartment Kinderernährung der Ruhr-Universität Bochum, also aus seriösem Haus. Sie rechnet allerdings mit den niedrigsten Discounterpreisen aus einem einzigen Einkaufsort in Bochum, ignoriert Packungsgrößen, kalkuliert keinen Verderb und keine Transportkosten ein. Die Autoren schreiben das selbst in den Einschränkungen. In den Schlagzeilen darüber steht es nicht.

Das ist das Schema: Wer kleinrechnen will, findet eine Methode. Wer den tatsächlichen Bedarf abbilden will, kommt zu anderen Zahlen.


Die faule Mutter

Nun hat der Staat sich etwas Neues ausgedacht. Das Bürgergeld wird zur Neuen Grundsicherung umgebaut. Das klingt neutral. Es ist es nicht.

Kernstück der Reform sind verschärfte Arbeitspflichten und härtere Sanktionen. Wer zumutbare Arbeit verweigert, soll schneller und drastischer bestraft werden können — bis hin zum vollständigen Entzug des Regelbedarfs. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Sanktionen über 30 Prozent des Regelbedarfs grundrechtswidrig sind. Die neue Bundesregierung aus CDU und SPD testet, wie weit sie damit kommt.

Nun gibt es im Gesetz, konkret in § 10 SGB II, die Regelung, dass Arbeit unzumutbar ist, wenn wichtige Gründe entgegenstehen — darunter Betreuungspflichten für kleine Kinder. Das klingt vernünftig. In der Praxis wird dieser Ermessensspielraum für Jobcenter im Rahmen der Reform enger gefasst. Juristen sprechen davon, dass man sich damit hart an der Grenze zur Aushöhlung von Artikel 6 des Grundgesetzes bewegt.

Artikel 6 des Grundgesetzes. Den sollte man sich merken. Er lautet unter anderem: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Und: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Das ist kein Wunsch. Das ist geltendes Verfassungsrecht.

Eine Mutter, die ihr Kleinkind betreut, weil kein Kitaplatz vorhanden ist oder weil das Kind krank ist, übt ihr Grundrecht aus. Sie erfüllt gleichzeitig die Pflicht, die ihr das Grundgesetz ausdrücklich zuweist. Der Staat, der diese Mutter durch verschärfte Zumutbarkeitsregeln unter Druck setzt, Arbeit aufzunehmen, die sie nicht aufnehmen kann, ohne das Kind unversorgt zu lassen, setzt sich zu seiner eigenen Verfassung in Widerspruch.

Aber es gibt natürlich eine elegantere Lesart. Die Mutter ist faul. Sie will nicht arbeiten. Das Kind ist ein Vorwand. Diese Lesart ist nirgendwo offiziell formuliert, aber sie ist der implizite Inhalt eines Systems, das erst den Mindestbedarf kleinrechnet und dann die Pflicht zur Erwerbsarbeit als Gegenleistung für das Existenzminimum definiert.


Der Arzt, dem man nicht glaubt

Es gibt noch einen weiteren Aspekt, der in der öffentlichen Debatte kaum vorkommt, aber im Alltag armer Familien erheblich ist: die Amtsarztpflicht.

Ist ein Kind krank — und Kinder in armen Haushalten sind es häufiger, weil schlechte Ernährung, beengte Wohnverhältnisse und fehlende Erholungsmöglichkeiten Krankheiten begünstigen — dann kann ein Elternteil nicht einfach zum Jobcenter-Termin erscheinen und sagen, das Kind ist krank, ich konnte nicht. Das Jobcenter verlangt häufig ein Amtsattest. Das Attest des Hausarztes reicht nicht.

Der Hausarzt ist zugelassener Kassenarzt. Er ist staatlich anerkannt für die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Für die Krankenversicherung ist sein Attest rechtsgültig, für die Rentenversicherung, für die Berufsgenossenschaft. Nur für das Jobcenter ist er offenbar im Verdacht, Gefälligkeitsbescheinigungen auszustellen.

Die Ärzteschaft ist ein Berufsstand, der nach jahrelangem Studium, Approbation, Zulassung und laufender Qualitätskontrolle praktiziert. Die Vorstellung, dass Ärzte systematisch Gesunde krankschreiben, um armen Familien Termine beim Jobcenter zu ersparen, ist nicht nur empirisch unhaltbar. Sie ist eine Beleidigung des Berufsstandes.

Die eigentliche Funktion der Amtsarztpflicht ist eine andere. Sie ist ein bürokratisches Nadelöhr. Der Amtsarzt hat begrenzte Kapazitäten und keine freien Termine auf Zuruf. Wer krank ist und sich um ein krankes Kind kümmert und gleichzeitig einen Amtsarzttermin organisieren soll, der in einer anderen Stadtecke liegt und möglicherweise erst in einer Woche verfügbar ist, der hat verloren. Die Sanktion folgt.

Das System ist so konstruiert, dass Scheitern wahrscheinlich ist. Und dann hat man auch noch selbst Schuld.


Was sich nicht geändert hat

2021 schrieb ich: Das Neugeborene hat nicht die Möglichkeit, seinen Mangel in die Kamera zu rufen. Die Eltern sind im Alltagsstress, die Armut zu organisieren.

Das ist 2026 genauso wahr. Ungefähr zwei bis drei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in Armutshaushalten auf. Sie werden dicker, weil billige Lebensmittel überzuckert sind. Sie werden kränker, weil gesunde Ernährung Geld kostet, das nicht vorhanden ist. Sie haben schlechtere Bildungschancen, weil Hunger und Stress das Lernen erschweren.

Und wir beschließen Nullrunden. Wir verschärfen Sanktionen. Wir misstrauen Ärzten. Wir zwingen Mütter in Arbeit, für die keine Betreuung vorhanden ist, unter Berufung auf einen Staat, dessen Grundgesetz diese Mütter ausdrücklich unter seinen Schutz gestellt hat.

Wenn die 449 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen ohne Kinder schon zu wenig sind — und sie sind es —, um wieviel zu wenig sind dann 357 Euro für ein Kind, das wächst, isst, krank wird, Schuhe braucht und das Recht hat, Kind zu sein?

Die Frage ist nicht neu. Die Antwort auch nicht. Man will sie nur nicht laut sagen.


Weiterführend: Die detaillierte Kostenaufschlüsselung der DGE-konformen Kinderernährung zu Marktpreisen findet sich unter arnold-schiller.de/ernaehrungskosten-nach-dge-versus-grundsicherung

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