Die heutige Bundestagssitzung des bereits abgewählten, aber formal  noch im Amt befindlichen Bundestags hat den Bürgern gezeigt, dass der  potentielle Kanzlerkandidat Friedrich Merz aus mehreren Gründen für  dieses Amt ungeeignet ist. Merz hat gezeigt, dass er ein Mann ohne  Grundsätze ist und ganz offensichtlich keine Prinzipien und was noch  schlimmer ist, keine Werte vertritt. Anders ist es nicht zu erklären,  wie ein Politiker in einer noch nie dagewesenen Art und Weise die Wähler  belügt und seine Wahlversprechungen bereits gebrochen hat, bevor er  sein Ziel, Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zu werden,  erreicht hat. Ja man kann nur wünschen, dass dieser Mann nie in diese  Funktion kommt, weil er bereits aktuell jegliches Vertrauen bei den  Wählern verspielt hat.

Die Zusagen, die dieser unglaubwürdige Kanzlerkandidat vor der Wahl  seinen Wählern gegenüber machte, hat er innerhalb von Tagen über Bord  geworfen. Was er jetzt meint, machen zu müssen, ist die Fortsetzung der  desaströsen Finanzpolitik des Robert Habeck. Genau diese Politik, die  Deutschland bereits jetzt in das wirtschaftliche und politische Abseits  getrieben hat, will dieser CDU-Vorsitzende jetzt mit einer Regierung  unter seiner Führung zusammen mit den Genossen der SPD fortsetzen. So  ganz nebenbei sagte er den Grünen während der Bundestagsdebatte zu, 50  Milliarden aus dem 500 Milliarden Schuldenpaket für die Öko-Projekte der  Grünen zur Verfügung zu stellen. Die Tatsache, dass Merz einen solchen  Vorschlag regelrecht aus dem Bauch während seiner Rede im Bundestag den  Grünen gegenüber darlegte, zeigt, dass nichts, was dieser Wendepolitiker  vortrug, seriös durchdacht sein konnte.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Baumann, wies zurecht  darauf hin, dass die Einberufung des bereits abgewählten Bundestags  unmittelbar vor der Einberufung des inzwischen neu gewählten Bundestages  nicht zu begründen ist, weil eine Eilbedürftigkeit nicht bestanden hat.  Die zu verhandelnden Tagesordnungspunkte hätten auch eine Woche später  vom bereits neu gewählten Bundestag behandelt werden können. Allerdings  hat Merz dann keine Zweidrittelmehrheit mehr, so dass er sich noch  schnell die Schuldenanhäufung von dem bereits abgewählten Bundestag  bestätigen lassen wollte. Damit hat Merz den größten Wahlbetrug, den  jemals ein Politiker in Deutschland praktizierte, mit der größten  Missachtung des Wählers in einer regelrechten Staatsstreichmethode  realisiert. Die Co-Vorsitzende der AfD, Alice Weidel, klassifizierte das  Verhalten dieses unglaubwürdigen Politikers als eine Verachtung  gegenüber allem demokratischen Vorgehens. Wenn solche Politiker, denen  man nichts mehr glauben kann, weil sie zu oft die Wähler belogen haben,  von den demokratischen Parteien sprechen, klingt das nicht nur zynisch,  sondern kann nur noch pervers genannt werden. Das politisch-skrupellose  Verhalten dieses möglicherweise designierten Bundeskanzlers führt dazu,  dass die Demokratie nachhaltig zerstört wird. Die Verschuldung aller  Steuerzahler erhöht sich durch das Vorgehen des Herrn Merz von 58.500,  –€ auf 78.700, –€/Steuerzahler. Weidel richtete einen Appell an  Friedrich Merz und forderte ihn auf, sich nicht um das Amt des  Bundeskanzlers mehr zu bemühen. Ein Mann ohne Grundsätze und mit einem  offensichtlichen Charakterdefizit kann vielleicht bei Finanzfonds  Geschäfte machen, als Kanzler könnte er eine Gefahr für das Land werden.

Zum Schluss muss aber auch darauf hingewiesen, dass es die CDU ist,  die einen solchen Politiker unterstützt. Damit lässt auch die Partei  dieses im politischen Geschäft skrupellosen Politikers die Maske fallen.  Sie ist eben keine bürgerliche Partei, sondern betreibt eine knallharte  linke Politik der Grünen. Auch das ist eine Wählertäuschung der Wähler,  die mit ihrer Stimme, die sie der CDU gegeben hatten, einem politischen  Betrug aufgesessen sind.

Eine – wenn auch kleine – Hoffnung gibt es, dass die skrupellose  Verschuldungspolitik des Friedrich Merz und der SPD noch verhindert  wird. Zwei Parteien haben Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die  Einberufung des alten Bundestages eingereicht. Insofern könnte – wenn  das Verfassungsgericht objektiv entscheiden sollte – die Verabschiedung  der CDU-SPD Verschuldungsorgie verhindert werden. Betrachtet man jedoch  die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht der letzten Jahre, so  besteht wenig Hoffnung. Es könnte wieder „gute Gründe“ geben, warum man  aktuell so entscheidet, wie es die Regierenden haben wollen.

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