Wenn es um Wahlbetrug oder um Manipulationen bei den Wahlen ging,  wurde immer darauf verwiesen, dass solche Machenschaften nur in den  sogenannten Bananen -Republiken möglich seien. In Deutschland geht alles  so ordentlich zu, dass es unvorstellbar sei, dass bei Wahlen manipuliert  oder gar betrogen wird.

Nun haben uns aktuell konkrete Ereignisse eines Besseren belehrt.  Erinnert sei nur an die desaströsen Begleiterscheinungen bei der letzten  Bundestagwahl, insbesondere im Land Berlin. Teilweise wurden diese  Wahlen dort wiederholt, weil dermaßen viele Mängel festgestellt wurden,  dass man nicht umhinkam, die Wahl teilweise zu wiederholen.

Auch das BSW bezweifelt die Korrektheit bei der Auszählung der  Wählerstimmen und ist davon überzeugt, dass viele Stimmen für das BSW  gar nicht richtig zugeordnet wurden, so dass dieses Partei an der  5%-Hürde scheiterte. Demokratisch, wie es in Deutschland angeblich  zugeht, kontrollieren die Demokraten sich selbst, ob Wahlanfechtungen  zutreffen oder nicht. In den zuständigen Wahlprüfungsausschüssen sitzen  natürlich die „demokratischen“ Parteien, die dafür sorgen, dass der  Bürger glauben soll, dass alles seine Richtigkeit bei der Wahlauszählung  gehabt hat.

Jetzt scheint aber in Sachsen ein regelrechter Skandal aufgedeckt  worden zu sein, der erneuten, diesmal sehr nachhaltigen Zweifel  aufkommen lässt, ob bei den Wahl nicht doch massiv manipuliert wird. Die  „Achse des Bösen“ stellte in einem Bericht, der aktuell im Internet  veröffentlicht wurde, fest, dass erhebliche Zweifel bestehen, dass die  Partei Bündnis 90/ Die Grünen tatsächlich in Sachsen die 5%-Hürde  erreicht hat, so dass sie gar nicht im Landtag vertreten sein dürfte.  Die offiziellen Auszählungen die der Landeswahlleiter am Wahltag um  23.20 Uhr veröffentlichte ergaben einen Wähleranteil von 3,7%. Innerhalb  einer sehr kurzen Zeit seien für die Grünen weitere 45.000 Stimmen  dazugekommen, so dass diese Partei 5,1 % der Stimmen erreicht haben  soll.

Jörg Urban, der AfD-Fraktionsvorsitzende im Sächsischen Landtag hat  die Vorladung des Landeswahlleiters im Wahlprüfungsausschuss gefordert.  Die anderen „demokratischen“ Parteien haben dies abgelehnt. Sie stellen  sich damit konfrontativ gegen eine Aufklärung der Unstimmigkeiten.

Es ist durchaus denkbar, dass ein Softwarefehler zu dieser unklaren  Situation geführt haben könnte. Dann würde aber nichts dagegen sprechen,  wenn der Landeswahlleiter im Ausschuss zu einem solchen Sachverhalt  Stellung nehmen würde.

Wie im Bericht der „Achse des Guten“ mitgeteilt wird, habe der  Informatiker Prof Dr. Raphael Volz von der Hochschule Pforzheim in einem  Gutachten die Bedenken eines Dresdner Informatikers, der den  Sachverhalt in die Öffentlichkeit brachte, bestätigt. „Die Analyse  ergibt, dass der veröffentlichte Zwischenstand zum Zeitpunkt 23.20 Uhr  mathematisch nicht mit dem amtlichen Endergebnis in Einklang gebracht  werden kann“, heißt es in dem Gutachten.

Jörg Urban erklärt, dass eine umfangreiche Aufklärung der  Ungereimtheiten notwendig sei. Wird eine solche Aufklärung verhindert,  nimmt das Ansehen der Demokratie weiteren Schaden. Dem ist aus Sicht von  Bornemann-Aktuell nichts hinzuzufügen.

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