Wenn es um Wahlbetrug oder um Manipulationen bei den Wahlen ging, wurde immer darauf verwiesen, dass solche Machenschaften nur in den sogenannten Bananen -Republiken möglich seien. In Deutschland geht alles so ordentlich zu, dass es unvorstellbar sei, dass bei Wahlen manipuliert oder gar betrogen wird.
Nun haben uns aktuell konkrete Ereignisse eines Besseren belehrt. Erinnert sei nur an die desaströsen Begleiterscheinungen bei der letzten Bundestagwahl, insbesondere im Land Berlin. Teilweise wurden diese Wahlen dort wiederholt, weil dermaßen viele Mängel festgestellt wurden, dass man nicht umhinkam, die Wahl teilweise zu wiederholen.
Auch das BSW bezweifelt die Korrektheit bei der Auszählung der Wählerstimmen und ist davon überzeugt, dass viele Stimmen für das BSW gar nicht richtig zugeordnet wurden, so dass dieses Partei an der 5%-Hürde scheiterte. Demokratisch, wie es in Deutschland angeblich zugeht, kontrollieren die Demokraten sich selbst, ob Wahlanfechtungen zutreffen oder nicht. In den zuständigen Wahlprüfungsausschüssen sitzen natürlich die „demokratischen“ Parteien, die dafür sorgen, dass der Bürger glauben soll, dass alles seine Richtigkeit bei der Wahlauszählung gehabt hat.
Jetzt scheint aber in Sachsen ein regelrechter Skandal aufgedeckt worden zu sein, der erneuten, diesmal sehr nachhaltigen Zweifel aufkommen lässt, ob bei den Wahl nicht doch massiv manipuliert wird. Die „Achse des Bösen“ stellte in einem Bericht, der aktuell im Internet veröffentlicht wurde, fest, dass erhebliche Zweifel bestehen, dass die Partei Bündnis 90/ Die Grünen tatsächlich in Sachsen die 5%-Hürde erreicht hat, so dass sie gar nicht im Landtag vertreten sein dürfte. Die offiziellen Auszählungen die der Landeswahlleiter am Wahltag um 23.20 Uhr veröffentlichte ergaben einen Wähleranteil von 3,7%. Innerhalb einer sehr kurzen Zeit seien für die Grünen weitere 45.000 Stimmen dazugekommen, so dass diese Partei 5,1 % der Stimmen erreicht haben soll.
Jörg Urban, der AfD-Fraktionsvorsitzende im Sächsischen Landtag hat die Vorladung des Landeswahlleiters im Wahlprüfungsausschuss gefordert. Die anderen „demokratischen“ Parteien haben dies abgelehnt. Sie stellen sich damit konfrontativ gegen eine Aufklärung der Unstimmigkeiten.
Es ist durchaus denkbar, dass ein Softwarefehler zu dieser unklaren Situation geführt haben könnte. Dann würde aber nichts dagegen sprechen, wenn der Landeswahlleiter im Ausschuss zu einem solchen Sachverhalt Stellung nehmen würde.
Wie im Bericht der „Achse des Guten“ mitgeteilt wird, habe der Informatiker Prof Dr. Raphael Volz von der Hochschule Pforzheim in einem Gutachten die Bedenken eines Dresdner Informatikers, der den Sachverhalt in die Öffentlichkeit brachte, bestätigt. „Die Analyse ergibt, dass der veröffentlichte Zwischenstand zum Zeitpunkt 23.20 Uhr mathematisch nicht mit dem amtlichen Endergebnis in Einklang gebracht werden kann“, heißt es in dem Gutachten.
Jörg Urban erklärt, dass eine umfangreiche Aufklärung der Ungereimtheiten notwendig sei. Wird eine solche Aufklärung verhindert, nimmt das Ansehen der Demokratie weiteren Schaden. Dem ist aus Sicht von Bornemann-Aktuell nichts hinzuzufügen.
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