Jährlich kommt es in Deutschland aufgrund von falschen Berechnungen oder durch Überzahlungen bei HartzIV zu Rückforderungen in Millionenhöhe.  2018 haben die Jobcenter in Deutschland rund 18 Millionen Euro von Beziehern zurückgefordert. Der Verwaltungsaufwand der hierbei in die Rückforderungen gesteckt wird, übersteigt die eigentliche Forderung um ein vielfaches. So wurden alleine 2018 für die Rückforderung von 18 Millionen Euro eine Summe von 60 Millionen ausgegeben. Diese Verwaltungspraxis der Jobcenter steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis mehr. Hier werden Steuergelder im großen Umfang verbraten, ohne dass es hier ein Nutzen für den deutschen Staat gibt. Sozialleistungen müssen sich lohnen, sie müssen bei den Betroffenen ankommen und nicht in der Verwaltung versickern. Es ist doch ein Armutszeugnis für ein reiches Land wie Deutschland, wenn es die Notwendigkeit von Tafeln gibt. Zumal es sich bei einer Vielzahl an Rückforderungen lediglich um Kleinbeträge von 20 bis 50 Euro handelt. Es verwundert nicht, dass der Etat für Soziales stetig wächst, wenn man so mit Steuergeldern umgeht.

Forderung: Verwaltungspraxis muss sich ändern

Diese unsinnige Verwaltungspraxis der Jobcenter in Deutschland muss unverzüglich beendet werden. Sicherlich ist es nicht gerecht, wenn ein Bezieher mehr Geldleistungen erhält, als ihm nach dem  Gesetz zustehen. Doch die Rückforderung von diesen Beträgen, insbesondere wenn es sich um Kleinbeträge handelt, schadet letztlich mehr der Gesellschaft, als es hilft. Aus diesem Grund sollte die Verwaltungspraxis auf der Basis einer Geringfügigkeitsgrenze beendet werden. Eine mögliche Geringfügigkeitsgrenze kann zwischen 500 bis 700 Euro liegen, bevor mit einem größeren Verwaltungsaufwand eine Beitreibung der Forderung erfolgen sollte. Selbst dann aber, sollten immer die Verwaltungskosten für die Rückforderung im Auge behalten werden. Sobald die Verwaltungskosten höher sind als die eigentliche Forderung, sollte die Rückforderung eingestellt und die Forderung niedergeschlagen werden. Dann macht nämlich eine Beitreibung keinen Sinn mehr. Generell sollte zukünftig auf eine Verbesserung  der Verwaltungsverfahren hingewirkt werden, damit die Gefahr einer Überzahlung bei HartzIV-Leistungen gar nicht erst entstehen kann.

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