MirfälltkeinebrauchbareEinleitungeinalsoquasseleicheinfachdrauflos Die Masernimpfpflicht für Kinder und in medizinischen Berufen Tätige ist nun über 2 Jahre nach ihrer Verabschiedung endlich bindend. Immer noch versuchen einige renitente rücksichtslose Realitätsverweigerer, diese zu umgehen. Abgesehen von einem Telegramchannel, der gefälschte Impfausweise für MMR und Covid19 anbietet (und den ich hier nicht weiter benenne, weil das LKA da schon involviert ist), ist ein wiederkehrender Vorschlag unter Impfgegnern, sich eine Impfunfähigkeitsbescheinigung zu besorgen. Mir ist jedoch aktuell nur ein "Arzt" aus Bayern bekannt, der diese ausstellt. Dummerweise für das frei erfundene ASIA-Syndrom von "Dr." Yehuda Shoenfeld (mit dem hatten wir ja früher schon zu tun). Ich stelle den Doktor hier mal infrage, denn seine Aktivitäten lassen darauf deuten, dass er es mit der erforderlichen Wissenschaftlichkeit nicht so doll hat. Aber dazu an anderer Stelle mehr, irgendwo, irgendwann.

Diese tolle Impfunfähigkeitsbescheinigung (IUB) soll wahre Wunder wirken und angeblich könne man damit jede Impfung umgehen, schließlich sind Menschen mit diesem Zettel unfähig. Wortwitz, komm raus. Leider wird dabei eine Sache unterschlagen: So ein Ding, sofern es denn ausgestellt wird, gilt immer nur für einen bestimmten Impfstoff. Netterweise hat ein unbekannter IG bei fragdenStaat mal öffentlich nachgehakt, wie man denn dazu kommt. Das RKI hat pauschal auf Punkt BPZ, Fachinformation, das Epidemiologische Bulletin und masernschutz.de verwiesen, in denen Kontraindikationen benannt werden. Das war für unseren IG aber nicht ausführlich genug, schließlich habe der Bundesrat die Einbindung der Kontraindikationen ins Gesetz gefordert, der Bundestag habe dieses aber abgelehnt. So gäbe es nun keine "gesetzlich verbindliche Information" darüber, wer geimpft werden dürfe und die Ärzte bräuchten schließlich Klarheit. Schön ist die Antwort des RKI darauf: "Verbindliche Informationen zu den Kontraindikationen geben die Fach- und Gebrauchsinformationen der jeweiligen Impfstoffe unter dem Punkt "Gegenanzeigen". Ergänzend können die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut zu Kontraindikationen und falschen Kontraindikationen der Praxis eine wichtige Orientierung geben. Eine abschließende Aufzählung der in Frage kommenden Kontraindikationen kann jedoch nicht in Betracht kommen (Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Masernschutzgesetzes, Deutscher Bundestag Drucksache 19/13826, S. 2)"

Ergo ist im Einzelfall zu prüfen, ob jemand geimpft werden dürfe oder nicht. Daher gibt es auch keine Möglichkeit, einfach so eine IUB zu beantragen. Dazu ein Hinweise für alle, die eventuell eine solche Bescheinigung vorgelegt bekommen: prinzipiell Echtheit anzweifeln und den Gesundheitsämtern melden. Die meisten sind wie Maskenatteste gefälscht. Eine Impfunfähigkeit besteht bestenfalls vorübergehend, insbesondere bei schwerer Erkrankung.

Die Konversation in voller Länge findet ihr auf https://fragdenstaat.de/anfrage/impfunfahigkeit-fur-mmrv/#nachricht-463882

Und nur für den Fall, dass Diskussionen aufkommen: Das Amtsgericht Schwandorf verurteilte im Juli ein Ärzte-Ehepaar zu zwei Jahren und vier Monaten bzw. einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung. Außerdem dürfen beide für drei Jahre keine Masken- oder Impfpflichtbefreiungen ausstellen.

„Die Befreiungen seien für die Patienten lebenslang für sämtliche Impfstoffe ausgestellt worden. "So ein Attest kann es nicht geben und darf es nicht geben", so die Richterin, die sich auf die Gutachten von Sachverständigen im Prozess berief.“

(https://www.br.de/nachrichten/bayern/aerzte-paar-wegen-falscher-atteste-zu-haftstrafen-verurteilt,TkdIHUj)

Titelbild: ungültige IUB, Quelle: https://www.weilheim-schongau.de/landkreis/gesundheit-im-landkreis/gesundheitsamt/infektionsschutz/infektionsschutz-masern/