Die Vorsitzenden der AfD in Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und  Jörg Urban stellten aktuell ein Gutachten vor, das von dem  Staatsrechtler Michael Elicker im Auftrage der AfD erstellt wurde.  Gegenstand des Gutachtens ist die Frage, ob Äußerungen von Abgeordneten  der Landtage in Thüringen und Sachsen für politische Äußerungen, die sie  im Landesparlament aber auch im Rahmen ihres Mandats außerhalb des  Landtages geäußert haben, strafrechtlich verfolgt werden können. In  beiden Ländern, also in Thüringen und in Sachsen sind die Abgeordneten  gemäß der jeweiligen Landesverfassung besonders geschützt, so dass sie  sich bezüglich ihrer politischen Äußerungen ausschließlich an ihrem  eigenen Gewissen zu orientieren haben.

Am Beispiel der Landesverfassung im Freistaat Sachsen wird in diesem  Zusammenhang auf Artikel 55 der Verfassung des Freistaates verwiesen.

Im Artikel 55 der Sächsischen Verfassung ist unter der Überschrift  „Indemnität und Immunität der Abgeordneten“ folgendes formuliert:

  • Abgeordnete dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen  einer Äußerung, die sie im Landtag oder sonst in Ausübung ihres Mandats  getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt und anderweitig  außerhalb des Landtages zur Verantwortung gezogen werden. Das gilt nicht  für verleumderische Beleidigungen.

Nach Auffassung des Gutachters bedeutet dies, dass es zumindest in  Thüringen und Sachsen keinesfalls zulässig ist, dass der  Inlandsgeheimdienst Abgeordnete überwacht und deren politische  Äußerungen verwendet, um daraus negative Konsequenzen für die jeweils  Betroffenen in die Wege zu leiten. Der Schutz der Abgeordneten im Rahmen  der Indemnität geht in Thüringen und in Sachsen weit über den Rahmen,  der auf der Bundesebene festgelegten Normen hinaus.

Der Wortlaut des Artikels 55 legt also fest, dass eine freie und  uneingeschränkte Kommunikationsbeziehung zwischen den Abgeordneten und  den Wählern sichergestellt sein muss. Das Handeln des  Inlandsgeheimdienst stellt sowohl in Thüringen als auch in Sachsen einen  Verfassungsbruch dar.

Es ist erstaunlich, dass dieses Thema bisher von keiner streitenden  Partei vorgetragen wurde und auch der Öffentlichkeit kaum bekannt sein  dürfte. Anderseits ist es durchaus nachvollziehbar, dass der  Gesetzgeber, manchmal sehr viel weitsichtiger als die handelnden  Bürokratien und nicht zuletzt die politischen Parteien selbst, die sich  immer mit dem Begriff „demokratisch“ schmücken, ist. Denn es ist ein  Unding, wenn Abgeordnete nicht mehr ihre politischen Ziele formulieren  dürfen, auch wenn diese nicht die Zustimmung der Regierungsparteien  finden. Aber genau das ist aktuell die faktische Situation. Äußerungen  von Abgeordneten, die nicht der politischen Linie der gegenwärtigen  Parteien entsprechen, müssen sehr konkret mit erheblichen negativen  Folgen rechnen. Dabei scheint der Inlandsgeheimdienst eine sehr dubiose,  ja man kann sagen, sogar verfassungswidrige Haltung zu haben.

Man darf jetzt sehr gespannt sein, welche Folgen durch die Vorlage  des Gutachtens zur Frage der Indemnität entstehen. Selbst der AfD, die  jetzt das Gutachten vorgelegt hat, muss man vorhalten, warum sie dieses  Problem erst jetzt in der Öffentlichkeit dargestellt hat. Von der  gegenwärtigen Regierung und den sie tragenden „demokratischen“ Parteien  wäre eine solche Sachinformation ohnehin nicht zu erwarten.

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