Dem Ganzen liegt ein einfaches Modell zu Grunde:
Mit den Fallzahlen x kann ich ausrechnen:
Das RKI gibt täglich einen R-Wert heraus, der einem gleitenden Mittelwert von 7 Tagen entspricht.
Wobei mit n die Intervalle gezählt werden. Die Intervalllänge kann jeder beliebige Zeitraum sein: Beim RKI 1 Tag, beim Zinseszins meist 1 Jahr. Anders als bei der einfachen Zinseszinsrechnung mit Zinssatz p, bei der meist als konstant angenommen wird, kann sich der R-Wert bei Covid19 von Intervall zu Intervall ändern.
Für mehrere Perioden hintereinander mit konstantem R sieht das entsprechend wie bei der Zinseszinsrechnung aus:
m= Anzahl der Intervalle
Beim RKI ist die Intervalllänge meist 1 Tag.
Wenn wir uns für den Verdoppelungszeitraum bei konstantem R interessieren, setzen wir
Wie man sieht, lassen sich damit einfache Abschätzungen unter gewissen Annahmen treffen.
Oder, wie in guten alten Zeiten: Anlage von 1000€ für 10 Jahre zu 5%: