Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, der ein Krieg Rußlands gegen die USA auf dem Rücken der Ukrainer ist und nicht zuletzt auch durch die massive Zuführung von Waffen des Westens in die Ukraine immer brutalere Formen für die Zivilbevölkerung annimmt, greifen mittlerweile bis hin zu einer Aushebelung von Grundrechten in Deutschland.
Zur Kontraktklärung ist festzustellen, dass der Krieg in der Ukraine kein deutscher Krieg ist und sich Deutschland aufgrund der Auseinandersetzungen in der Ukraine nicht im Krieg befindet. In Deutschland herrscht auch kein Kriegsrecht.
Die Einlassungen vieler Politiker in unserem Land - und da stehen merkwürdigerweise gerade Politikerinnen, die doch angeblich feministische Politik betreiben, die keine Gewalt kennt, an vorderster verbaler Front vermitteln den Eindruck, als wenn sich auch Deutschland bereits mitten im Krieg befindet. Die Feindbilder, die zwangläufig bei jedem Krieg eine verheerende und zerstörende Entfaltung entwickeln und deshalb von den jeweiligen Kriegsparteien regelrecht kultiviert werden, gibt es auch in der Auseinandersetzung in der Ukraine. Da werden regelrechte Pogromstimmungen erzeugt, um darzustellen, wie verbrecherisch die Russen handeln, wobei für die Russen deren Präsident Putin Pars pro Toto der russische Teufel verkörpert. Diese Art der Kriegsführung mit anderen Mitteln führte dann zu dem Verbot russische Bücher in die Ukraine einzuführen, russischen Künstler Auftrittsverbote zu erteilen und alles, was an eine russische Kultur erinnern könnte, zu eliminieren.
Was in der Auseinandersetzung in der Ukraine besonders zu beobachten ist und hier zeigt sich eine neue Entwicklung, die durch die modernen technischen Medien erheblich ausgeweitet worden ist, ist die Tatsache, dass der Hass, der zwischen den direkt involvierten Bürgern, die von dem Konflikt betroffen sind inzwischen zu einer Höchstform aufgelaufen ist, eine weltweite Verstärkung durch die sogenannte wesentliche Wertegemeinschaft erhalten hat. Unter der Federführung der USA werden die "Partner" der USA gezwungen, sich dem Hass bestimmter ukrainischer Kreise anzuschließen und selbst für den Bevölkerungsteil der gegenwärtigen kriegerischen Auseinandersetzung, der nach Meinung der USA auf der "anständigen" Seite steht, aktiv Partei zu nehmen.
Dabei geht es nicht nur um verbale Meinungsäußerungen, sondern um konkrete rechtswidrige Handlungen, indem durch wirtschaftlichen Boykott der Versuch unternommen wird, den Teil, der auf der falschen Seite steht, wirtschaftlich zu zerstören. Das Perfide an dieser Sache ist, dass die USA andere Staaten zwingen, sich dem Handeln der USA anzuschließen, weil sie sonst ebenfalls wirtschaftlich erheblich geschädigt werden.
Die angeblichen Friedensmaßnahmen, die letztlich zu einer weiteren Eskalation der kriegerischen Auseinandersetzungen geführt haben und gerade die Menschen treffen, die weder diesen Krieg wollten noch an ihm beteiligt sind, nämlich neben den ukrainischen Kindern auch die russischen Kinder, sowie die Mütter dieser Kinder sowohl in der Ukraine als auch in Russland, scheint dem Präsidenten der USA trotz seines Alters noch nicht bewußt geworden zu sein. Aber auch die Soldaten der Ukraine und Russlands haben lediglich "die Ehre", ihr Leben für die verbrecherische Auseinandersetzung einiger Staatsmänner auf beiden Seiten zu "opfern".
Man könnte glauben, dass eine negative Entwicklung irgendwann einmal beendet ist und sich alles wieder zum Frieden entwickeln könnte. Aber es scheint noch immer weitere Steigerungen bei den Eskalationsstufen zu geben.
Damit Bürger in Deutschland wissen, was sie zu denken haben, wird von Behörden angeordnet, dass die Verwendung des Buchstraben Z im Zusammenhang mit der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine nicht mehr verwendet werden darf. Dabei handelt es sich nicht um eine richterliche Entscheidung, sondern um Anordnungen von Behörden, die meinen, festlegen zu können und zu müssen, was gesagt werden darf und was nicht. Wir möchten an dieser Stelle auf den Wortlaut des Artikels 5 unseres Grundgesetzes aufmerksam machen:
Artikel 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Nun ist dem Verfasser dieser Zeilen auch bekannt, dass es Einschränkungen der Meinungsfreiheit geben kann. Dabei sind aber strenge Regeln zu beachten, insbesondere müßte dafür eine gesetzliche Regelung bestehen und Gerichte müßten im Rahmen eines Beschlusses eine Einschränkung beschließen, gegen die dann die Bürger Rechtsmittel einlegen könnten.
Wie bereits erwähnt, befindet sich Deutschland auch nicht in einem Kriegszustand, so daß besondere militärische Sicherheitsbedenken nicht herangezogen werden können.
Einschlägige Kommentare zum Artikel 5 des Grundgesetzes weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder deutsche Staatsbürger das Recht hat, auch subjektive Meinungen zu äußern, auch wenn diese nicht auf ihre Richtigkeit verifiziert wurden oder verifiziert, werden können. Umgangssprachlich kann man auch sagen, dass jeder das Recht hat, auch Unfug zu reden, sofern er damit nicht andere beleidigt oder gegen ein Gesetz verstößt.
Die locker-flockige Art der Verwaltungsbehörden in Deutschland, bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel das Führen eines Z zu verbieten, ist mehr als bedenklich. Sie zeigt, dass die staatlichen Verwaltungen (Ministerien, nachgeordnete Behörden etc.) sich wieder verstärkt mit dem Grundgesetz befassen sollten. Es besteht sonst die Gefahr, dass viele Bürger gar nicht mehr unterscheiden können, wann etwas wirklich verboten ist oder wann nur etwas ohne rechtliche Relevanz verboten wird, obwohl es dafür gar keine Rechtsgrundlage gibt.
Was aber dringend notwendig ist, ist, dass sich alle Bürger wieder bewusst werden, dass sie in einem demokratischen Staat leben, der nicht einfach Maulkörbe verteilen kann. Fangen wir an, selbst nicht das zu machen, was wir anderen Staaten vorwerfen!
Dir gefällt, was Dipl.- Soz.Arb. Jörg-Michael Bornemann schreibt?
Dann unterstütze Dipl.- Soz.Arb. Jörg-Michael Bornemann jetzt direkt: