Vor zehn Jahren führte eine Naturkatastrophe in Japan zu einer der folgenschwersten Entscheidungen der deutschen Nachkriegspolitik. Anna Veronika Wendland über den vermutlich endgültigen Atomausstieg der Kanzlerin.
Am 11. März 2011 kam es in Nordost-Japan zu dem verheerenden Tohoku-Erdbeben mit Tsunami, das zwischen 15.000 und 20.000 Todesopfer kostete. Die Flutwellen trafen auch das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi und beschädigten es so schwer, dass in mehreren Blöcken die Nachkühleinrichtungen, Schaltanlagen und Notstromversorgung ausfielen. Die Folge war eine Kernschmelze in drei von sechs Reaktoren und die Freisetzung großer Mengen an radioaktiven Stoffen. Im Umkreis von 20 Kilometern musste die Bevölkerung evakuiert werden.
Dieses Ereignis sorgte auch für eine abrupte Kehrtwende in der Energiepolitik der damaligen CDU/CSU-FDP-Regierungskoalition. Die Bundeskanzlerin rückte unter dem Druck einer beispiellosen Anti-Atom-Mobilisierungswelle von der kurz vorher beschlossenen Laufzeitverlängerung für die deutschen Kernkraftwerke wieder ab. Bis dahin hatte die promovierte Physikerin Angela Merkel die Kernenergie stets verteidigt und sie als klimafreundliche „Brückentechnologie“ bezeichnet.
Der Fukushima-Schock bewog die Bundesregierung bereits drei Tage nach dem Erdbeben, acht älteren deutschen KKW-Blöcken mit einer Gefahrenabwehr-Argumentation unverzüglich die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Während eines dreimonatigen Moratoriums sollte die Sicherheit dieser und weiterer Anlagen geprüft werden. Im Juni 2011 wurde der Atomausstieg von einer breiten, parteienübergreifenden Mehrheit im Bundestag beschlossen. Er besiegelte das Aus für die bereits stillgelegten Anlagen und die schrittweise Abschaltung der moderneren Reaktoren bis 2022. Doch im Grunde war das Urteil bereits am 14. März gefallen.
Oft ist Merkel seitdem unterstellt worden, ihre Kehrtwende sei vor allem machtpolitisch motiviert gewesen. Es sei ihr um die Rettung der CDU vor einem Durchmarsch der Grünen bei den anstehenden Landtagswahlen oder um eine strategische Vorbereitung künftiger schwarz-grüner Koalitionen gegangen. Sicherlich spielten diese Faktoren eine Rolle. Mit dem Atomausstieg wurde tatsächlich eines der Haupthindernisse zur Seite geräumt, das zwischen CDU/CSU und Grünen stand. Doch kommt einem weiteren Faktor zentrale Bedeutung zu: Merkels Vertrauen in die Kernenergie wurde durch Fukushima tatsächlich erschüttert. Nach dem Unfall zeigte sich die Kanzlerin aufrichtig schockiert. Nun habe es, anders als im sowjetischen Tschernobyl, eine kapitalistische Demokratie und High-Tech-Gesellschaft getroffen, äußerte Merkel; das „Restrisiko“ der deutschen Anlagen sei unter dieser Perspektive neu zu bewerten.
Falsche Vorstellungen japanischer Technologie
Doch an diesem Punkt ließ sich Merkel mehr von Technik-Images leiten statt von validen Informationen. Denn genaugenommen fielen die deutschen Entscheidungen gegen die eigenen Kernkraftwerke lange bevor man über gründliche Analysen aus Fukushima verfügte. Merkels und ihrer Fachminister Vorstellungen von japanischer Technologie waren geprägt von dem hervorragenden Ruf japanischer Qualitätssicherung in der Automobil- und Elektronikindustrie. Doch über die Spezifika der japanischen Atomindustrie wussten sie nicht Bescheid. Hätte man diese gekannt – und das hätte man können, wenn man die Unfallberichte abgewartet hätte – wäre man nicht voreilig zu dem Schluss gekommen, die Ereignisse in Fukushima seien auf deutsche Kernkraftwerke übertragbar.
Wie sich nämlich im Laufe des Jahres 2011 herausstellte, war die Hauptursache des Unfalls ein umfassendes Systemversagen beim Betreiber TEPCO und der japanischen Atomaufsicht und Atomgesetzgebung. Das anlageninterne wie -externe Notfallmanagement war nur rudimentär ausgebildet, was zu Kompetenzchaos und widerstreitenden Entscheidungen führte. Die badete das Personal auf der Anlage aus, das in den Märztagen schier Übermenschliches bei der Eindämmung des Unfalls leistete. Das KKW war trotz Gutachterwarnungen aus früheren Erdbebengeschehen nicht mit einer genügend hohen Flutschutzmauer ausgestattet. Fukushima Daiichis Sicherheitsanalysen hatten nur jene Erdbeben und Flutwellen berücksichtigt, die bis zu 100 Jahren zurücklagen, obwohl historische Quellen weit höhere Tsunamis belegten. Hier kann man also nicht mehr von einem „Restrisiko“ sprechen, sondern von der kriminellen Vernachlässigung eines bekannten und sogar relativ hohen Risikos.
Deutsche KKW sind für das 10.000 jährige Flutereignis ausgelegt und verfügen über zwei voneinander unabhängige Notstromnetze. Ein Teil der Notstromdiesel ist in einem flutsicher verbunkerten Gebäude untergebracht, zusammen mit gesicherten Schaltanlagen für die vitalen Funktionen des Kraftwerks. In Fukushima standen diese Schaltanlagen, Notstromaggregate und Batterien in nicht gesicherten Tiefgeschossen der Maschinenhäuser, schutzlos der Flut ausgeliefert. Notkühlvorrichtungen waren unverfügbar, weil man nicht einmal mehr über Batteriestrom zur Ansteuerung von Armaturen verfügte. Weder gab es die in Deutschland vorgeschriebenen Wasserstoff-Rekombinationssysteme, noch eine gefilterte Druckentlastung der Reaktorcontainments, was die radioaktive Freisetzung hätte verhindern können. Doch das japanische Atomgesetz kannte gar keine Verpflichtung, die in den 1970er Jahren ans Netz gegangenen Anlagen auf dem „Stand von Wissenschaft und Technik“ zu halten, wie es in Deutschland der Fall ist.
Man kann also mit einiger Sicherheit behaupten, dass die Bundesregierung mit der deutschen Kernenergie einen Täter ohne Tat – und ohne anständiges Gerichtsverfahren – in den Todestrakt gesetzt hat. Daran ändert auch die nacheilende Legitimierung der Ausstiegsentscheidung durch eine vom Kanzleramt eingesetzte Ethikkommission nichts, welcher die Marschrichtung bereits bei ihrer ersten Sitzung vorgegeben war. Merkel formulierte diese mit ihrer Leitfrage, „wie der Atomausstieg zu gestalten“ sei. Die Frage, ob ein Atomausstieg ethischer sei als ein Verbleiben in der Kernenergienutzung, bejahte die Kommission. Als Alternativen zur Kernenergie verwies man auf die gute Prognose für die erneuerbaren Energien und – das ist für die heutige Klimadebatte von zentraler Bedeutung – auf die Vertretbarkeit der Erdgas- und Kohleverbrennung auf lange Zeit hinaus. Gleichzeitig wurde die Energiewende mit „Gemeinschaftswerk“-Rhetorik in den Rang eines patriotischen Projekts erhoben.
Wo war der Rechtsstaat
In der historischen Abwägung ergibt sich ein ambivalentes Bild. Man mag das historische Verdienst Merkels darin sehen, dass sie mit der Eliminierung der Kernkraft auch eine der großen gesellschaftlichen Nachkriegskontroversen Deutschlands gleichsam über Nacht abräumte. Mit Blick auf den rot-grünen Atomkompromiss von 2000 kann man auch konstatieren, dass Merkel nur im zweiten Anlauf vollendete, was schon einmal Konsens gewesen war. Der nachfolgende Endlagerkompromiss von Bund und Ländern wäre ohne einen Atomausstieg nicht zu haben gewesen. Doch Merkels Entscheiden auf unzureichender Datengrundlage erwies sich auch als schwere Hypothek. Der Brachial-Ausstieg mit fragwürdiger atomrechtlicher Begründung hat auch das Vertrauen in den Rechtsstaat erodieren lassen. Überdies hat er die Klimaschutzbemühungen unseres Landes zurückgeworfen. Denn mit der Kernenergie verlieren wir eine bereits vorhandene CO2-arme und planbare Form der Stromerzeugung, welche die zunehmend überforderten Erneuerbaren entlasten könnte. Von Merkels Fukushima führt ein direkter Weg zu Putins NordStream-Leitung, denn nach dem Kohleausstieg wird nun das Erdgas als „Brückentechnologie“ der Energiewende ausgegeben.
Entscheider in Krisensituationen müssen unter Zeitdruck, Informationsmangel und Ungewissheit ihre Entscheidungen treffen. Insofern erscheint es verständlich, dass die Bundeskanzlerin nach dem Atomunfall vermeinte, rasch handeln zu müssen. Doch war sie nicht bereit, ihr Urteil zu revidieren, sobald jene Informationen vorlagen, die ihr das eigentlich geboten hätten.