Wenn es um die Kontaktnachverfolgung im Zusammenhang mit dem Coronavirus geht, so werden verschiedene Apps eingesetzt. Eine dieser Apps ist die sogenannte Luca-App. Seit geraumer Zeit wurden immer wieder Einzelfälle bekannt, in denen Polizei und Staatsanwaltschaften versucht haben, einen Zugriff auf diese Daten zu bekommen. Eine Neuheit ist diese Meldung nicht. Besteht diese Problematik doch nicht nur im Zusammenhang mit Apps für die Kontaktnachverfolgung, sondern auch mit handschriftlichen Kontaktlisten. Doch die Problematik mit den Zugriffsversuchen scheint deutlich größer zu sein, als bisher angenommen.

Vorfälle von Datenmissbrauch

In Mainz haben Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Daten von 21 Bürgerinnen und Bürger aus der Luca-App zugegriffen, als es um einen tödlichen Sturz gegangen ist. Zeugen wollte die Polizei und Staatsanwaltschaft so gewinnen. Doch Mainz ist kein Einzelfall, gerade in Baden-Württemberg gab es zuletzt zahlreiche Fälle. Sei es in Heilbronn, zwei Fälle im Raum Heidelberg und im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald. Sicherlich könnte man jetzt die Liste noch fortsetzen mit weiteren Fällen. Letztlich kann man festhalten: Polizei und Staatsanwaltschaft missbrauchen rechtswidrig die Daten der Bürgerinnen und Bürger. Wenngleich es hier auch Unterschiede gibt, wie gerade die genannten Fälle aus Baden-Württemberg zeigen. Den im Vergleich zum Vorfall in Mainz, wurden hier keine Daten an die Polizei und Staatsanwaltschaft herausgegeben. Entsprechende Versuche wurden mit Hinweis auf die Rechtslage abgelehnt.

Infektionsschutzgesetz: Rechtslage ist eindeutig

Die Rechtslage bezüglich der Daten der Bürgerinnen und Bürger ist eindeutig. Ein Blick in das Infektionsschutzgesetz, genauer in den Paragraph 28a, Absatz 4 spricht hier klar von einem Verwendungsverbot dieser Daten. Im Vorfall Mainz erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft, man habe die Rechtslage falsch eingeschätzt. Glaubhaft ist diese Darstellung nicht, nicht nur wegen der klaren Regelung im Infektionsschutzgesetz, sondern auch weil es zu diesem Thema mittlerweile umfassende, frei zugängliche Rechts- und Polizeiliteratur gibt. Mit einem Zeitaufwand von fünf Minuten und Google hätte jedem der verantwortlichen Polizisten und Staatsanwälten klar sein müssen, damit ihr Begehren grob rechtswidrig ist. Wenngleich sich Polizei und Staatsanwaltschaft in Mainz jetzt entschuldigt haben für den Datenmissbrauch, ist das nicht ausreichend. Ein so grober Rechtsverstoß kann nicht ohne Strafen bleiben. Schließlich geht es hier um die Verletzung von Bürgerrechten, die sich unter anderem aus dem Grundgesetz ergeben. Die Entfernung aus dem Dienst der beteiligten Polizisten und Staatsanwälte, muss die mindesteste Maßnahme hier sein. Ja, ohne Zweifel wäre es für die betroffenen Polizisten und Staatsanwälte eine harte Maßnahme. Doch wenn man von Polizisten und Staatsanwälten nicht das sorgfältige Einhalten von Recht erwarten kann, wie will man das dann von Bürgern noch einfordern?

Harte Hand ist hier gefordert

Hier ist auch die Politik, insbesondere die Innenminister der Länder und vom Bund gefordert, mit harter Hand jetzt durchzugreifen. Hier geht es nämlich auch um die Glaubwürdigkeit vom Staat. Oft hat der Staat, gerade zu Beginn der Pandemie bei Maßnahmen wie der Kontaktnachverfolgung erklärt, damit es hier zu keinem Missbrauch der Daten kommt. Wie sich jetzt zeigt, kommt es aber zu einem Missbrauch und man kann nicht von Einzelfällen mehr reden. Und gerade dieser Missbrauch muss jetzt durch harte Maßnahmen als Abschreckung bestraft werden. Gerade wenn notwendige Maßnahmen wie die Kontaktnachverfolgung noch auf Akzeptanz stoßen sollen, dann können diese Rechtsverstöße nicht ohne deutliche Folgen bleiben.

Löschung der Luca-App ist keine Lösung!

Von einigen Parteien und Politikern hört man aufgrund der Vorfälle, man soll jetzt die Luca-App von seinem Handy löschen. Oftmals wird in dem Zusammenhang auch das geringe Nutzen der App ins Feld geführt. Grundsätzlich darf man hier aber nicht den Fehler machen, verschiedene Sachverhalte zu vermischen. Ob die App einen Nutzen hat, ist nämlich eine vollkommen andere Fragestellung, als der Missbrauch der Daten. Macht man den Sinn und die Notwendigkeit der Luca-App jetzt nur am Missbrauch fest, so wäre das löschen kein guter Ratschlag.  Das Problem ist hier nicht die App oder die Rechtslage, sondern grobe Rechtsverstöße durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Daher wäre die Löschung der Luca-App genau der falsche Weg. Die Pandemie ist nicht vorbei, Maßnahmen wie die Kontaktnachverfolgung haben weiterhin ihre Berechtigung. Dementsprechend darf sich der Staat hier nicht seiner Instrumente berauben, sondern muss gegen die Rechtsbrecher in den eigenen Reihen vorgehen. Den wer glaubt, man könnte die Problematik vom Datenmissbrauch durch Polizei und Staatsanwaltschaft durch Löschung der Luca-App beseitigen, der täuscht sich. Daten von Bürgern können auch missbraucht werden, wenn sie einfach nur auf einer Liste in einem Restaurant oder bei einer Veranstaltung handschriftlich erfasst sind. Hier ist sogar der Missbrauch und damit die Verletzung der Bürgerrechte noch einfacher.

Die Presse und Vorwürfe

Zum Schluss noch ein Wort zu den Medien, gerade weil die häufig in der Kritik sind. Nicht erst seit Ausbruch der Corona-Pandemie gibt es Verwerfungen in der Gesellschaft. Ob Vorwürfe gegen den Staat, das bezweifeln der Unabhängigkeit der Gerichte oder Vorwürfe an die Presse. Wer kennt hier nicht Begrifflichkeiten wie Lügenpresse. Ja, ohne Zweifel, bei der Presse gibt es hinsichtlich der Qualität große Unterschiede. Doch alleine dieser Fall zeigt mal wieder deutlich, wir haben eine funktionierende Presse. Und das gilt nicht nur für private Medienangebote, sondern auch für die sogenannten öffentlich-rechtlichen Medien. So hat der SWR hier bei der Luca-App und den Vorfällen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wesentlich für Aufklärung gesorgt. Und das ist eine gute Nachricht für unsere Demokratie in Deutschland!

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