Eine Pressemitteilung der AfD sollte eigentlich bereits im  Papierkorb landen. In dieser Presseerklärung wurde von sogenannten  Trusted Flagger berichtet. Eine nähere Recherche im Internet brachte die  Erleuchtung, allerdings führt diese keinesfalls zu einem seelischen  Wohlbefinden. Vielmehr ist sie geeignet, das zu entwickeln und  möglicherweise auch zum Ausdruck zu bringen, was offensichtlich nicht  mehr erlaubt, ja offensichtlich sogar unter Strafe gestellt wird. Es  geht um den Hass, der nach Auffassung der Initiatoren – wir müssen uns  jetzt einmal näher damit befassen, wer diese Initiatoren eigentlich sind  – eine schlimme Sünde ist. Wo steht eigentlich, dass ein Mensch keinen  Hass äußern darf? Hass kann viele Facetten und Ursachen haben, so dass  es zu einfach erscheint, Hass gänzlich aus dem Bewusstsein aller Bürger  zu tilgen. Darf ich keinen Hass auf Menschen haben, die anderen Menschen  umbringen, die sich über alle ethischen Normen hinwegsetzen und meinen,  ihr eigenes Recht schaffen zu können? Muss ich den Nazi, der etwas  gegen Juden hat, jetzt lieben, weil ich ihn nicht hassen darf? Darf ich  nicht zum Ausdruck bringen, dass ich Leute, die andere ausspähen, bei  Behörden denunzieren und damit erheblich deren persönliche Integrität  beeinträchtigen, sie vielleicht sogar gesellschaftlich vernichten,  hasse? Hass ist erst einmal für sich betrachtet, nichts anderes als eine  persönliche Befindlichkeit eines Menschen, der für Dritte – abgesehen  von einer ausgestrahlten schlechten Laune – keine Bedeutung hat. Wenn  eine Person eine andere körperlich oder seelisch angreift, hat es bisher  immer noch ein Strafgesetzbuch gegeben, wo die relevanten  Straftatbestände aufgeführt sind und auf die sich jeder bei einer  möglichen Klage vor einem ordentlichen Gericht beziehen kann.

Aber die Ausführungen im Internet, was so alles ohne, dass es in der  Öffentlichkeit richtig wahrgenommen wurde, anzeigepflichtig sei, waren  so erschreckend, dass sich der Verfasser dieser Zeilen fragt, ob er  überhaupt noch seine persönliche Meinung äußern darf, ohne Gefahr zu  laufen, irgendeinen Parteifunktionär auf die Füße zu treten.  Umfangreiche Darlegungen, was nicht mehr gesagt werden darf, was  „gemeldet“ werden muss lassen darauf hindeuten, dass jetzt die frühere  Stasi wieder zum Leben erwacht ist oder dass neue und noch effektivere  Organisationsformen entwickelt wurden, um nicht nur den Straßenverkehr  auf der Basis der Straßenverkehrsordnung, sondern auch den  Gedankenverkehr auf der Straße des menschlichen Bewusstseins zu  reglementieren.

Es wird immer viel von dem Grundgesetz geredet, aber offensichtlich  ist die eigentliche Intention dieses Grundgesetzes mittlerweile in  Vergessenheit geraten und wurde auch teilweise durch unqualifizierte  politische Eingriffe negativ verändert. Aber eines ist sogar dem  Verfasser dieser Zeilen im Bewusstsein geblieben, nämlich dass es in  Deutschland Meinungsfreiheit gibt oder wie es sich jetzt zeigt, gegeben  hat und jeder das Recht hat, jetzt offensichtlich nicht mehr, alles das  auszusprechen und zu schreiben, was man persönlich denkt. Die Grenzen  dieses Handelns wurden ausschließlich durch Gerichte und nicht durch  Parteizentralen und staatliche Behörden gesetzt.

Da sich der Verfasser dieser Zeilen nichts unter einem Trustes  Flagger vorstellen konnte, erfolgte der obligatorische Blick in das  Internet. Dort steht:  „Trusted Flagger (vertrauenswürdige Hinweisgeber)  sind Organisationen, die vom Staat ernannt werden und über besondere  Fachkenntnisse zur Identifizierung und Meldung illegaler Online-Inhalte  verfügen. Durch den europäischen Digital Services Act (DSA) sind große  Online-Plattformen verpflichtet, die Meldungen dieser Trusted Flagger  bei der Prüfung illegaler Inhalte zu priorisieren. Ziel ist die  schnellere und effektivere Bekämpfung von rechtswidrigen Inhalten wie  Hassreden, terroristischen Inhalten und anderen Verstößen gegen das  Gesetz“. Aha, jetzt sollte man es wissen. Aber was sind denn Hassreden?  Was sind denn „andere Verstöße gegen das Gesetz?“ Welches Gesetz ist  denn gemeint? Handelt es sich vielleicht um Gesetze, die der  Inlandsgeheimdienst auf Veranlassung seiner vorgesetzten Minister selbst  erlässt und die dann dazu führen, dass etwas als gesichert  extremistisch angesehen wird, ohne dass hier ein Gerichtsbeschluss  vorliegt?

Seit 2024 gibt es sogenannte „Trusted Flagger“, die auffällige  Meinungsäußerungen im Internet an das Bundeskriminalamt (BKA) melden.

Allein einer dieser angeblich „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ – die  mit Steuergeld unterstützte Meldestelle „Respect“ – wandte sich über  2.600-mal im ersten Halbjahr 2025 an das BKA und forderte über 1.100-mal  soziale Netzwerke zum Löschen auf.

Nur 1,2 Prozent der Fälle betreffen das linke Meinungsspektrum. Der  Rest sind verschiedene als „rechts“ klassifizierte Meinungsäußerungen.

Auch in Dresden gibt es inzwischen eine zertifizierte „Trusted  Flagger“- Einrichtung. Neben dieser privaten Meldestelle gibt es die  staatliche „Zentrale Meldestelle für Hasskriminalität“ (ZMI) und die  Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA).

In einer Pressemitteilung erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:

„Die privaten, aber staatlich finanzierten Meldestellen fordern  Bürger dazu auf, zum Denunzianten zu werden. Wenn der Nachbar zu sehr  über die Regierung schimpft oder eben ein Internetnutzer, laufen beide  Gefahr, verpetzt zu werden. Dieses ungeheuerliche Vorgehen erinnert an  die Praxis der inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi.

Wir fordern deshalb die Abschaffung aller pseudoprivaten und  staatlichen Meldestellen. Sie passen nicht zu einer freiheitlichen  Demokratie.

Übrigens haben wir die sächsische Regierung mehrfach gebeten (Drs.  8/214, 8/1808), Licht ins Dunkel der Beschnüffelungspraxis zu bringen.  Die Regierung weigert sich jedoch, uns mitzuteilen, wie viele der privat  gemeldeten Meinungsäußerungen schlussendlich beim Landeskriminalamt  gelandet sind. Diese Intransparenz ist bedenklich“.

Es hat den Anschein, als wenn in Deutschland mittlerweile wieder eine  Einrichtuneg, die man früher in der DDR als „Horch und wach“  bezeichnete, tätig ist. Wahrscheinlich haben die Regierenden massive  Ängste, ihren Einfluss zu verlieren. Immer mehr Bürger sind nicht mehr  bereit, sich von Parteien und von staatlichen Stellen bevormunden zu  lassen. Die Vorwürfe, die jetzt auch von amerikanischen Stellen  gegenüber Deutschland im Zusammenhang mit der Abschaffung der  Meinungsfreiheit geäußert wurden, scheinen keinesfalls aus der Luft  gegriffen zu sein, sondern entsprechen der jetzt bereits eingeführten  Praxis. Wen wundert es, wenn es Personen gibt, die einen Hass gegen  dieses Ausspähen von Bürgern empfinden. Vielleicht werden die  Parteifunktionäre auch gedachten Hass, der noch nicht geäußert wurde,  aber sich bereits im Kopf einer Person befindet, unter Strafe stellen.  Die technischen Methoden zu erkennen, was jemand denkt, wird es auch  eines Tages in Deutschland geben. Hassen wir nicht, sondern freuen uns  auf diese schöne neue Welt, in der ich mich allerdings nicht glücklich  fühlen werde, sondern einen inneren Hass nicht ausschließen werde.

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