Ich prostituiere mich. Ich habe mich entschieden, Sex gegen Bezahlung anzubieten, Kunden nehmen das an, ich bekomme Geld, Sex findet statt.
Abolis behaupten oft, Prostitution verstieße (wohlgemerkt generell) gegen Menschenrechte. Gut, schauen wir sie uns mal genau an. Ich bin keine Juristin, aber kenne mich mit meinem Beruf einigermaßen aus.
Artikel 1 - Freiheit und Gleichheit
Keiner von den Beteiligten ist gefangen und alles findet auf Augenhöhe statt. Es wurde vorher geklärt, was angeboten und gewünscht wird und das gibt es dann auch. Gleichheit unter Geschäftspartnern.
Artikel 2 - Keine Diskriminierung
Ist es diskriminierend, wenn ein Kunde einen bestimmten Typ oder Gender attraktiver findet und lieber bucht? Finde ich nicht.
Ist es diskriminierend, wenn Abolis behaupten meine Tätigkeit wäre entmenschlichend? Hmmm....
Artikel 3 - Leben und Freiheit
Ich sterbe nicht, wenn ich gegen Bezahlung Sex habe und der Sicherheitsaspekt ist vergleichbar dem eines ONS. Wobei letzterer meist unsicherer ist, da oft spontan und nicht nüchtern. Im Gegensatz zu meiner Dienstleistung.
Artikel 4 - Keine Sklaverei
Prostitution ist keine Sklaverei. Sonst würden wir nämlich von Zwangsprostitution reden und die verhält sich zu Sexwork wie Bauarbeiter in Katar zu Bauingenieur Koller aus Hintertupfingen.
Artikel 5 - Keine Folter
Von SM-Praktiken mal abgesehen gehts allein um Sex, also wird nichts gefoltert. Und beim SM sind die vereinbarten Dinge auch was komplett anderes, als was die Menschenrechte unter Folter verstehen.
Artikel 6 - Rechtsfähigkeit
Prostitution ist gesetzlich geregelt und alle Gesetze schützen auch Prostituierte. Passt.
Artikel 7 - Gleichheit vor dem Gesetz
Ist gegeben, Honorare sind einklagbar, Prostituierte können zu nichts gezwungen werden, was sie ablehnen.
Artikel 8 - Rechtsschutz
siehe Artikel 7, Prostituierte können klagen
Artikel 9 - Keine willkürliche Verhaftung
Gewisse abolitionistische Ex-Polizisten träumen zwar von sowas, dennoch trifft das in der Form zum Glück nicht pauschal zu.
Artikel 10 - Faires Gerichtsverfahren
Kommt immer auch auf den Richter an, grundsätzlich ist das aber zugesichert.
Artikel 11 - Unschuldigkeit
Mit der Unschuldsvermutung haben Abolis bekanntlich Probleme, der Gesetzgeber jedoch nicht.
Artikel 12 - Privatsphäre
Prostituierte haben ein Privatleben und das ist auch gut so.
Artikel 13 - Frei bewegen und aufhalten
Tun wir uns und können wir wie andere Berufsgruppen auch.
Artikel 14 - Asylrecht
Steht Prostituierten ggfs. zu wie allen anderen.
Artikel 15 - Staatsangehörigkeit
Wird Prostituierten auch nicht berufsbedingt entzogen.
Artikel 16 - Eheschließung und Familie
Ihr wärt überrascht, wieviele Ehepartner und Elternteile in der Prostitution tätig sind.
Artikel 17 - Eigentum
Das Recht auf Eigentum gilt ebenfalls für Prostituierte.
Artikel 18 - Freiheit der Gedanken
Gibt es. Tut mir ja leid, liebe Abolis, das ich mir dieses Recht so oft herausnehme.
Artikel 19 - Meinungsfreiheit
Nochmal sorry, aber auch die haben wir Prostituierten.
Artikel 20 - Versammlungsfreiheit
Und auch diese haben wir und nutzen wir.
Artikel 21 - Wahlrecht und Demokratie
Ich habe bisher keine Wahl ausgelassen.
Artikel 22 - Soziale Sicherheit
Die Umsetzung ist problematisch, aber das hat nichts mit dem Beruf zu tun.
Artikel 23 - Arbeit und Arbeitslosigkeit
Wir dürfen arbeiten und unsere Kunden die Angebote annehmen. Wo Abolis das Sagen haben, zum Beispiel in Schweden, sieht das anders aus.
Artikel 24 - Erholung und Freizeit
Nach Feierabend erhole ich mich oder unternehme was.
Artikel 25 - Essen und Grundversorgung
Vergleichbar mit anderen Berufen, ich hungere als Prostituierte nicht und habe ein Dach über dem Kopf.
Artikel 26 - Bildungsrecht
Angesichts der zahlreichen studierenden Prostituierten erübrigt sich die Frage.
Artikel 27 - Freiheit des Kulturlebens
Künstlerisch tätig werden, Schutz geistigen Eigentums genießen, alles gegeben.
Artikel 28 - Soziale Gesellschaft
Mal vom Stigma abgesehen, grundsätzlich ist dieses Recht auch nicht eingeschränkt.
Artikel 29 - Grundpflichten
Die gelten selbstverständlich auch für Prostituierte.
Artikel 30 - Auslegungsregel
Niemand darf jemandem die in 1-29 festgelegten Rechte wegnehmen. Auch Abolis nicht, tja.
Insgesamt ist nicht alles perfekt, aber die Rechtslage ist eindeutig. Da wo es problematisch ist, liegt es an Stigma und Bemühungen der Abolis, die Rechte auszuhöhlen.
Diese sollten sich zu dem Thema daher besser bedeckt halten.
Wer mit dem Begriff Aboli nichts anfangen kann, hierbei handelt es sich um oft radikale Gegner der Prostitution, die in uns arme Wesen sehen, die es von ihrem Beruf zu befreien gilt. Gerne mit einem Sexkaufverbot nach schwedischen Vorbild.