Das öffentliche Feuerwehrwesen beruht in Deutschland auf den Freiwilligen Feuerwehren und den Berufsfeuerwehren. So gab es laut Statistik 2017 insgesamt 22.690 Freiwillige Feuerwehren mit rund 996.000 Einsatzkräften und 107 Berufsfeuerwehren mit rund 31.000 Einsatzkräften. Die Kommunen sind verpflichtet eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Diese Forderung ergibt sich aus den jeweiligen Feuerwehrgesetzen der Bundesländer. Doch gerade bei den Freiwilligen Feuerwehren gibt es zunehmend Personalprobleme. Diese Probleme sind grundsätzlich nicht neu. War es früher vor allem die Problematik, dass eine ausreichende Anzahl an Einsatzkräften werktags zur Verfügung stand, hat sich mittlerweile ein grundsätzliches Problem entwickelt. Und zwar, dass überhaupt Einsatzkräfte, unabhängig von Wochentag und Zeit, zur Verfügung stehen. Wenn es in einer Kommune nicht genug Bürger gibt, die freiwillig Dienst in einer Feuerwehr tun, kommt es zu einer ganz besonderen Form der Feuerwehr: zu einer Pflichtfeuerwehr (kurz PF). Muss eine Kommune eine Pflichtfeuerwehr einrichten, so werden Bürger zum Dienst in der Feuerwehr zwangsverpflichtet. Die Ausgestaltung der Pflichtfeuerwehr ist hierbei je nach Feuerwehrgesetz und Bundesland sehr unterschiedlich.
Gesetzliche Regelungen zur Pflichtfeuerwehr
So können in der Regel, je nach Feuerwehrgesetz, Bürger in einem Alter vom 18. bis zum 63. Lebensjahr, teilweise auch nur bis zum 50. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst herangezogen werden - sofern keine Gründe dagegen sprechen. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen, die vom Dienst in der Feuerwehr befreit werden können. Dazu zählen zum Beispiel Polizisten, aber auch Mitarbeiter der Bundeswehr. Wird man zum Feuerwehrdienst verpflichtet und kommt man dieser Pflicht nicht nach, so kann das Strafen wie Bußgelder und Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen. Wenngleich es diese gesetzliche Möglichkeit gibt, stellt sich natürlich immer die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Gerade wenn ein Bürger sich dem Feuerwehrdienst verweigert, muss man den Nutzen und die Motivation einer solchen Einsatzkraft hinterfragen, und stattdessen vielmehr in Betracht ziehen, Abstand von einer Verpflichtung zu nehmen.
Im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Feuerwehrdienst ist wichtig zu wissen, dass es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Dementsprechend sind zahlreiche Verfahrensschritte möglich, vom Widerspruch bis hin zu Klagen in den einzelnen Instanzen gegen die Verpflichtung. Bis solche Verfahren durch die Verwaltungsgerichte entschieden werden, kann es Monate bis Jahre dauern. Und dassBürger, die zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden, hier ihr Widerspruchsrecht durchaus in Anspruch nehmen, zeigen verschiedene Beispiele. So gab es bei der Einrichtung der Pflichtfeuerwehr in Friedrichstadt bei 32 Verpflichtungen 16 Einsprüche dagegen.
Wie bereits erwähnt, werden Pflichtfeuerwehren meist dann eingerichtet, wenn eine Kommune nicht mehr genügend Bürger für eine Freiwillige Feuerwehr findet. Doch es gibt auch andere Fälle. Zum Beispiel, wenn es innerhalb der Feuerwehr oder zwischen der Feuerwehr und der Gemeindeverwaltung zu Streitigkeiten kommt. Nicht selten führen solche Streitigkeiten zu Austritten aus der Feuerwehr und gefährden damit deren Erhalt. Solche Fälle gab es unter anderem in Burg sowie zeitweise auch in Kusel und Malchow. Und mit Neumünster gab es 2018 auch eine Stadt mit Berufsfeuerwehr, die zusätzlich kurzzeitig eine Pflichtfeuerwehr einrichten musste, da die Berufsfeuerwehr auf das Vorhandensein einer Freiwilligen Feuerwehr zur Sicherstellung vom Brandschutz nicht verzichten konnte. Streitigkeiten innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr führten zu diesem Schritt. Weitere bekannte Pflichtfeuerwehren sind List auf Sylt, hier gibt es bereits seit 2005 eine solche, Friedrichstadt bis hin zu Grömitz, der jüngsten Pflichtfeuerwehr seit 2019. Insgesamt gab es seit 2005 zwölf Fälle, in denen es in Kommunen entweder zu einer Pflichtfeuerwehr gekommen ist oder diese zur Diskussion stand, letztlich aber eine Einrichtung abgewendet werden konnte.
Pflichtfeuerwehr keine dauerhafte Lösung
Eine Pflichtfeuerwehr darf hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit keine Einschränkungen haben. Das bedeutet in der Praxis: die Bürger, die zum Dienst in einer Pflichtfeuerwehr verpflichtet werden, müssen auch entsprechend ausgebildet und ausgerüstet werden. Abstriche hinsichtlich der Qualität der Ausbildung gibt es hier im Vergleich zur Freiwilligen Feuerwehr nicht. Dementsprechend braucht eine Pflichtfeuerwehr, um die Einsatzfähigkeit alleine durch die Ausbildungen zu erlangen, im Einzelfall auch einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Alleine die Ausbildung zum Truppmann/frau und die Sprechfunk- und Atemschutzausbildung dauern schon mehrere Monate. Von Führungsausbildungen, von Truppführer bis Gruppen- und Zugführer gar nicht zu reden. Die dann auch je nach Führungsausbildung nicht vor Ort durchgeführt werden kann, sondern vielmehr an den Feuerwehrschulen stattfinden muss. An dieser Stelle greift eine weitere gesetzliche Besonderheit: Je nach Feuerwehrgesetz gilt die Verpflichtung für den Feuerwehrdienst nicht unbegrenzt. So wird in den einzelnen Feuerwehrgesetzen die Verpflichtungszeit auf 5 Jahre, teils aber auch auf 6 bis 12 Jahre begrenzt. Je nach Bundesland ist dann eine Wiederverpflichtung zum Feuerwehrdienst möglich. Teilweise ist eine solche Wiederverpflichtung unbegrenzt möglich, teilweise nur eine einmalige Wiederverpflichtung. Je nachdem, wie die gesetzliche Regelung zur Pflichtfeuerwehr ist, zeigt dies aber auch, dass die Pflichtfeuerwehr keine Dauerlösung ist, wenn es um die Sicherstellung vom Brandschutz in einer Kommune geht. Sie verschafft einer Kommune lediglich Zeit, genügend freiwillige Mitglieder für die Aufstellung einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer anderweitigen Lösung zu finden.
Ein Blick ins Ausland
Während die Pflichtfeuerwehr in Ländern wie Deutschland maximal eine Notlösung ist, wenn keine Freiwillige Feuerwehr gebildet werden kann, gibt es auch Länder mit einem anderen Ansatz. Hier sei zum Beispiel die Schweiz erwähnt, wo grundsätzlich jeder Bürger, unabhängig vom Geschlecht und der Staatsbürgerschaft, zum Feuerwehrdienst in sogenannten Miliz-Feuerwehren verpflichtet werden kann. Zu einer solchen Verpflichtung kommt es dann, wenn es nicht genug Freiwillige für die Miliz-Feuerwehr gibt. Bürger, die keinen Feuerwehrdienst leisten, müssen eine Feuerwehr-Ersatzabgabe an die Kommune entrichten. Diese ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Sie beträgt durchschnittlich 3.5 ‰ des steuerbaren Einkommens. Wobei es hier Begrenzungen mit maximal Fr. 500.00 und mindestens Fr. 50.00 geben kann.
Fazit:
Pflichtfeuerwehren sind der Notnagel, wenn es darum geht, dass sich in Kommunen keine Freiwillige Feuerwehr bilden kann. Doch geändertes Freizeit- und Arbeitsverhalten, lassen die Vermutung zu, dass und die Feuerwehr in Form der Pflichtfeuerwehr in Zukunft noch öfter begegnen kann. Ob die Pflichtfeuerwehr dann wirklich ein geeignetes Mittel zur dauerhaften Sicherstellung des Brandschutzes ist, muss hinterfragt werden.
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