Das öffentliche Feuerwehrwesen beruht in Deutschland auf den  Freiwilligen Feuerwehren und den Berufsfeuerwehren. So gab es laut  Statistik 2017 insgesamt 22.690 Freiwillige Feuerwehren mit rund 996.000  Einsatzkräften und 107 Berufsfeuerwehren mit rund 31.000  Einsatzkräften. Die Kommunen sind verpflichtet eine leistungsfähige  Feuerwehr aufzustellen. Diese Forderung ergibt sich aus den jeweiligen  Feuerwehrgesetzen der Bundesländer. Doch gerade bei den Freiwilligen  Feuerwehren gibt es zunehmend Personalprobleme. Diese Probleme sind  grundsätzlich nicht neu. War es früher vor allem die Problematik, dass  eine ausreichende Anzahl an Einsatzkräften werktags zur Verfügung stand,  hat sich mittlerweile ein grundsätzliches Problem entwickelt. Und zwar,  dass überhaupt Einsatzkräfte, unabhängig von Wochentag und Zeit, zur  Verfügung stehen. Wenn es in einer Kommune nicht genug Bürger gibt, die  freiwillig Dienst in einer Feuerwehr tun, kommt es zu einer ganz  besonderen Form der Feuerwehr: zu einer Pflichtfeuerwehr (kurz PF). Muss  eine Kommune eine Pflichtfeuerwehr einrichten, so werden Bürger zum  Dienst in der Feuerwehr zwangsverpflichtet. Die Ausgestaltung der  Pflichtfeuerwehr ist hierbei je nach Feuerwehrgesetz und Bundesland sehr  unterschiedlich.

Gesetzliche Regelungen zur Pflichtfeuerwehr

So können in der Regel, je nach Feuerwehrgesetz, Bürger in einem Alter  vom 18. bis zum 63. Lebensjahr, teilweise auch nur bis zum 50.  Lebensjahr zum Feuerwehrdienst herangezogen werden - sofern keine Gründe  dagegen sprechen. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von  Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen, die vom  Dienst in der Feuerwehr befreit werden können. Dazu zählen zum Beispiel  Polizisten, aber auch Mitarbeiter der Bundeswehr. Wird man zum  Feuerwehrdienst verpflichtet und kommt man dieser Pflicht nicht nach, so  kann das Strafen wie Bußgelder und Vollstreckungsmaßnahmen nach sich  ziehen. Wenngleich es diese gesetzliche Möglichkeit gibt, stellt sich  natürlich immer die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Gerade wenn ein  Bürger sich dem Feuerwehrdienst verweigert, muss man den Nutzen und die  Motivation einer solchen Einsatzkraft hinterfragen, und stattdessen  vielmehr in Betracht ziehen, Abstand von einer Verpflichtung zu nehmen.

Im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Feuerwehrdienst ist wichtig  zu wissen, dass es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Dementsprechend  sind zahlreiche Verfahrensschritte möglich, vom Widerspruch bis hin zu  Klagen in den einzelnen Instanzen gegen die Verpflichtung. Bis solche  Verfahren durch die Verwaltungsgerichte entschieden werden, kann es  Monate bis Jahre dauern. Und dassBürger, die zum Feuerwehrdienst  verpflichtet werden, hier ihr Widerspruchsrecht durchaus in Anspruch  nehmen, zeigen verschiedene Beispiele. So gab es bei der Einrichtung der  Pflichtfeuerwehr in Friedrichstadt bei 32 Verpflichtungen 16 Einsprüche  dagegen.

Wie bereits erwähnt, werden Pflichtfeuerwehren meist dann eingerichtet,  wenn eine Kommune nicht mehr genügend Bürger für eine Freiwillige  Feuerwehr findet. Doch es gibt auch andere Fälle. Zum Beispiel, wenn es  innerhalb der Feuerwehr oder zwischen der Feuerwehr und der  Gemeindeverwaltung zu Streitigkeiten kommt. Nicht selten führen solche  Streitigkeiten zu Austritten aus der Feuerwehr und gefährden damit deren  Erhalt. Solche Fälle gab es unter anderem in Burg sowie zeitweise auch  in Kusel und Malchow. Und mit Neumünster gab es 2018 auch eine Stadt mit  Berufsfeuerwehr, die zusätzlich kurzzeitig eine Pflichtfeuerwehr  einrichten musste, da die Berufsfeuerwehr auf das Vorhandensein einer  Freiwilligen Feuerwehr zur Sicherstellung vom Brandschutz nicht  verzichten konnte. Streitigkeiten innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr führten zu diesem Schritt. Weitere bekannte Pflichtfeuerwehren sind List  auf Sylt, hier gibt es bereits seit 2005 eine solche, Friedrichstadt  bis hin zu Grömitz, der jüngsten Pflichtfeuerwehr seit 2019. Insgesamt  gab es seit 2005 zwölf Fälle, in denen es in Kommunen entweder zu einer  Pflichtfeuerwehr gekommen ist oder diese zur Diskussion stand, letztlich  aber eine Einrichtung abgewendet werden konnte.

Pflichtfeuerwehr keine dauerhafte Lösung

Eine Pflichtfeuerwehr darf hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit keine  Einschränkungen haben. Das bedeutet in der Praxis: die Bürger, die zum  Dienst in einer Pflichtfeuerwehr verpflichtet werden, müssen auch  entsprechend ausgebildet und ausgerüstet werden. Abstriche hinsichtlich  der Qualität der Ausbildung gibt es hier im Vergleich zur Freiwilligen  Feuerwehr nicht. Dementsprechend braucht eine Pflichtfeuerwehr, um die  Einsatzfähigkeit alleine durch die Ausbildungen zu erlangen, im  Einzelfall auch einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Alleine die  Ausbildung zum Truppmann/frau und die Sprechfunk- und  Atemschutzausbildung dauern schon mehrere Monate. Von  Führungsausbildungen, von Truppführer bis Gruppen- und Zugführer gar  nicht zu reden. Die dann auch je nach Führungsausbildung nicht vor Ort  durchgeführt werden kann, sondern vielmehr an den Feuerwehrschulen  stattfinden muss. An dieser Stelle greift eine weitere gesetzliche  Besonderheit: Je nach Feuerwehrgesetz gilt die Verpflichtung für den  Feuerwehrdienst nicht unbegrenzt. So wird in den einzelnen  Feuerwehrgesetzen die Verpflichtungszeit auf 5 Jahre, teils aber auch auf 6 bis 12 Jahre begrenzt. Je nach Bundesland ist dann eine Wiederverpflichtung zum Feuerwehrdienst möglich. Teilweise ist eine  solche Wiederverpflichtung unbegrenzt möglich, teilweise nur eine  einmalige Wiederverpflichtung. Je nachdem, wie die gesetzliche Regelung  zur Pflichtfeuerwehr ist, zeigt dies aber auch, dass die  Pflichtfeuerwehr keine Dauerlösung ist, wenn es um die Sicherstellung  vom Brandschutz in einer Kommune geht. Sie verschafft einer Kommune  lediglich Zeit, genügend freiwillige Mitglieder für die Aufstellung  einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer anderweitigen Lösung zu finden.

Ein Blick ins Ausland

Während die Pflichtfeuerwehr in Ländern wie Deutschland maximal eine  Notlösung ist, wenn keine Freiwillige Feuerwehr gebildet werden kann,  gibt es auch Länder mit einem anderen Ansatz. Hier sei zum Beispiel die  Schweiz erwähnt, wo grundsätzlich jeder Bürger, unabhängig vom  Geschlecht und der Staatsbürgerschaft, zum Feuerwehrdienst in  sogenannten Miliz-Feuerwehren verpflichtet werden kann. Zu einer solchen  Verpflichtung kommt es dann, wenn es nicht genug Freiwillige für die  Miliz-Feuerwehr gibt. Bürger, die keinen Feuerwehrdienst leisten, müssen  eine Feuerwehr-Ersatzabgabe an die Kommune entrichten. Diese ist je  nach Gemeinde unterschiedlich. Sie beträgt durchschnittlich 3.5 ‰ des  steuerbaren Einkommens. Wobei es hier Begrenzungen mit maximal Fr.  500.00 und mindestens Fr. 50.00 geben kann.

Fazit:

Pflichtfeuerwehren sind der Notnagel, wenn es darum geht, dass sich in Kommunen keine Freiwillige Feuerwehr bilden kann. Doch geändertes  Freizeit- und Arbeitsverhalten, lassen die Vermutung zu, dass  und die  Feuerwehr in Form der Pflichtfeuerwehr in Zukunft noch öfter begegnen  kann. Ob die Pflichtfeuerwehr dann wirklich ein geeignetes Mittel zur  dauerhaften Sicherstellung des Brandschutzes ist, muss hinterfragt  werden.

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