Bruno S. Frey und Christian R. Ulbrich,

Deutschland reagiert mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf "Fake News" und Hetze im Internet. Doch ist das der richtige Weg? Und wer soll letztlich entscheiden, was im Netz gültig ist?

Spätestens seit dem überraschenden Ausgang der vergangenen US-Präsidentschaftswahlen wird der Verbreitung von Falschmeldungen ("Fake News") große Bedeutung beigemessen.[1] Falschmeldungen, wie etwa bei einem Wahlsieg von Trump würde Präsident Obama nach Kanada auswandern, haben sich primär über Facebook verbreitet und wurden von vielen Millionen Internetnutzern gelesen. Der daran anschließende politische Aktionismus hat nun dazu geführt, dass der Bundestag am letzten Sitzungstag der 18. Legislaturperiode das sog. Netzwerkdurchsetzungsgesetz ("NetzDG") beschlossen hat, welches am 01.10.2017 in Kraft getreten ist. Auch wenn inzwischen erste wissenschaftliche Studien zeigen, dass der Einfluss von Online-News-Anbietern und sozialen Netzwerken noch nicht vergleichbar mit dem der klassischen Medien sind, wird ihr Einfluss weiter steigen. Falschmeldungen werden daher als Gefahr gesehen.

In der Debatte, wie dem Problem Herr zu werden ist, lassen sich zwei dominierende Lösungsansätze zur Vermeidung der entstehenden Gefahren feststellen. Auffallend ist, dass dabei oft übersehen wird, welche überragend wichtige Rolle der freien Bildung der öffentlichen Meinung zukommt. Gerade die Vertreter der Regierungsparteien müssten eigentlich bedenken, dass eine Regierung mit einer ganz anderen Ausrichtung an die Macht kommen kann, die mögliche Einschränkungen der Pressefreiheit zu ihren Gunsten ausnutzen könnte.

Private Firmen setzen Normen

Dieses NetzDG repräsentiert jene Strömung aus verschiedenen Lösungsansätzen, welche die  Probleme auf andere abwälzt. Sie fordert ein Tätigwerden der großen Hauptakteure wie Facebook oder Google, die eine Verbreitung von Falschmeldungen zu verhindern haben. Diese Ansicht findet sich nun in Gesetzesform gegossen. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird konkret versucht, eine selbstregulierende Löschpflicht für rechtswidrige Inhalte durchzusetzen. Bereits im Dezember 2016 hatten sich Facebook, Microsoft, Twitter und Youtube (Google) zusammengeschlossen, um eine gemeinsame (Hash-)Datenbank aufzubauen.[2] Deren Ziel ist es, terrorismusfördernde Bilder und Videos zu erkennen und zu löschen. Nach welchen Kriterien die Datenbank gefüllt wird, und ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt, fälschlich in der Datenbank gelandete Bilder oder Videos wieder entfernen zu lassen, wird der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt. Der gesamte Vorgang bleibt völlig intransparent und damit für Manipulationen anfällig. Dieser Lösungsansatz klingt vorerst gut: das Problem wird gelöst, die Konzerne tragen die Kosten. Letztlich entscheiden aber damit die Konzerne selbst, was sie als rechtswidrig oder nicht qualifizieren, was sie als wahr oder falsch erachten, welchen Nachrichten sie gestatten sich zu verbreiten und welchen nicht. Facebook und Google setzen damit selbst Normen. Kein unabhängiges Gericht und kein gesetzgebendes Parlament ist in diesen Entscheidungsprozess einbezogen. Der Staat wälzt die eigene Aufgabe einfach ab, weil er selbst nicht in der Lage scheint, sie adäquat zu lösen.

Inzwischen zeigen sich erste Auswirkungen des NetzDG. Berichte von willkürlichen Löschungen, Sperrungen satirischer Beiträge oder Sperrungen von Beiträgen, die andere rechtswidrige Inhalte lediglich anprangern, häufen sich.[3] Sind eigene Inhalte erst einmal fälschlicherweise gesperrt, scheint wiederum eine Entsperrung sehr schwierig. Entsprechend wurden auch bereits erste Kampagnen beobachtet, die das Instrument des NetzDG nutzen, um gezielte Ausblendungen politisch Andersdenkender zu erreichen.

Es stellt sich damit die Frage, ob wirklich private Unternehmen verpflichtet werden sollten, diese Aufgabe zu übernehmen und eine entsprechende (Zensur-)Infrastruktur aufzubauen. Private Unternehmen können in der Ausrichtung abhängig sein von ihren nicht gewählten, möglicherweise schnell wechselnden Eigentümern (einer der größten Aktionäre von Facebook Inc. war zumindest eine zeitlang die russische Mail.Ru-Group), und ihren Sitz im fernen Ausland haben. Erstaunlicherweise fordern dies deutsche Politiker, obwohl sie gerade die Erfahrung machen, wie schwer es ist, die global agierenden Internetunternehmen zu regulieren. Dem Staat fällt es zunehmend schwer sich in der digitalen Welt ohne die Mithilfe der Konzerne durchzusetzen. Darauf weisen auch die Pläne für die EU-Urheberrechtsreform hin.

Ein zweiter Lösungsansatz sieht die Regierung (die Exekutive) als geeignete Instanz zur Bekämpfung von Falschmeldungen. Ein immer noch nicht beerdigter Vorschlag des Innenministeriums sieht vor, ein "Abwehrzentrum gegen Desinformation", etwa beim Bundespresseamt, einzurichten. Dieser Vorschlag ist ebenfalls höchst problematisch. Die Gefahr liegt auf der Hand. Regierungen könnten eine solche Dienststelle, die ja gerade für die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Regierung verantwortlich ist, dazu benutzen, für sie unangenehme Nachrichten zu unterdrücken. Außerdem besteht eine Tendenz zu einer stetigen Ausweitung der Aktivitäten, was die Pressefreiheit unterhöhlen kann.

Aufgabe der Judikative

Es kann nicht die Aufgabe der Regierung sein, festzustellen was eine wahre und was eine falsche Information ist. Im Streitfalle muss das Recht verbindlich Geltung schaffen. Dies ist die klassische Aufgabe einer unabhängigen Judikative in einer auf Gewaltenteilung basierenden politischen Ordnung. Dennoch spielt die Justiz in den aktuellen Überlegungen kaum eine Rolle.

Auf Gesetzesseite stehen durchaus geeignete Instrumente bereit, gegen Falschmeldungen vorzugehen. Von den diversen (zivilrechtlichen) Fallgruppen bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, über diverse Straftatbestände wie Verleumdung, üble Nachrede, falsche Verdächtigung oder landesverräterischen Fälschung, bis hin zum Urheber- und Datenschutzrecht lassen sich geeignete Normen finden.[4] Ebenso im Telemediengesetz oder im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien. Auch die Ansicht, deutsche Gerichte seien in den meisten in Deutschland relevanten Fällen zuständig, setzt sich immer mehr durch.

In der Praxis liegt das Problem jedoch nicht unbedingt im gesetzlichen Rüstzeug. Vielmehr ist die Rechtsdurchsetzung kompliziert, teuer und vor allem aber sehr langwierig. Während die Konzerne in der Lage sind in kurzer Zeit (innerhalb von Stunden oder Tagen) zu reagieren, benötigen deutsche Gerichte Monate und Jahre. Doch dann ist die Falschmeldung längst verbreitet und der Schaden angerichtet. Hier zeigt sich deutlich: Das deutsche Justizwesen ist für die Anforderungen einer digitalen Welt denkbar schlecht gerüstet. Wie kann die Justiz aber ihrer Aufgabe gerecht werden? Genau hier liegt die eigentliche Lösung des Problems.

Die gleiche Arbeit, die nun CORRECT!V übernimmt, könnten auch die Gerichte leisten, wenn sie schnell und effizient agieren könnten. Dafür müssten sie sich den modernen Kommunikationsmitteln öffnen (und eine entsprechende sichere Infrastruktur aufbauen), spezialisierte Arbeitsgruppen bilden, eventuell sogar besondere Fachgerichte aufbauen und spezielle Online-Verfahren etablieren. Dazu müssen sie mit geeigneten Mitteln ausgestattet werden. Es gibt zwar eine Minderheit an komplizierten Fällen in denen eine umfassende Untersuchung unumgänglich ist. Eine demokratische Gesellschaft muss jedoch die Verzögerungen in diesen wenigen Fällen aushalten.

Das Thema der "Fake News" ist zudem nur ein kleiner Ausschnitt aus dem größeren Problemkreis, den die Evolution der Informationstechnologie für das Recht mit sich bringt. Es könnte als Türöffner für die unabkömmliche Modernisierung des Justizwesens dienen. Die Blockchains, Smart Contracts, die Künstliche Intelligenz in Form des Maschinellen Lernens stehen bereits vor der juristischen Tür. Nur, wenn die Justiz aus ihrem digitalen Dornröschenschlaf erwacht, kann sie verhindern, in vielen Bereichen abgehängt zu werden, und ihre normsetzende Rolle in einer digitalisierten Welt langfristig an die technologische Community und ihre technischen Standards zu verlieren.


  1. (Eine gekürzte Fassung dieses Beitrags is am 3. Februar 2018 im Tages-Anzeiger, S. 12, erschienen.) ↩︎

  2. Pressemitteilung der Microsoft Corp. (Stand: Februar 2018). ↩︎

  3. Beispielhaft (Stand: Februar 2018). ↩︎

  4. Vgl. etwa Fahl, JA 2016 (7), S. 735 ff. zur Strafbarkeit von Falschmeldungen im Internet. ↩︎