Mit Dank an die geduldigen MitarbeiterInnen des Statistischen Bundesamtes, die meine Fragen zum Thema des Artikels beantwortet haben.



Überblick:

  • Bevölkerungsfortschreibung versus Mikrozensus
  • Drei Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus bis 2019
    • „Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz“
    • „Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“
    • „Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz“
    • Bevölkerung insgesamt versus „Bevölkerung in Privathaushalten“ (d.h.: ohne Gemeinschaftsunterkünfte)
    • Zeitreihen und Konzept-Vergleich: vor 2020 / seit 2020
  • Bevölkerungsfortschreibung und Mikrozensus einerseits versus Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen andererseits
  • Schlußfolgerungen
  • Anhang
    • Literatur
    • Anmerkungen

Die meisten Menschen gehen vermutlich davon aus, daß jeder Staat – zu jedem spezifischen Zeitpunkt (z.B. heute: 13:47 Uhr) – genau eine (bestimmte) Zahl von EinwohnerInnen hat – auch wenn diese Zahl unmöglich ermittelt werden kann, da nicht schnell genug gezählt werden kann [1] (und manche EinwohnerInnen beim Zählen auch durch die Lappen gehen). – Ich selbst war jedenfalls bis vor kurzem so naiv. Tatsächlich gibt das Statistische Bundesamt aber mehrere EinwohnerInnen-Zahlen für die Bundesrepublik bekannt:

  • Die Bevölkerungsfortschreibung nennt für den 31.12.2021 einen „Bevölkerungsstand“ von 83.237.124 (GENESIS-Tabelle 12411-0006) – gerundet also: 83,2 Mio. (Die folgenden Angaben werden vom Statistischen Bundesamt dagegen in 1.000 [ohne Stellen hinter dem Komma] gemacht; ich hänge daher bei den folgenden Aufzählungspunkten – um der Einheitlichkeit der Darstellung willen – an die veröffentlichten Zahlen drei Nullen an.)
  • Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) geben für 2021 die Zahl der „Bevölkerung“ mit 83.197.000 an (81000-0011) – ergibt gerundet zwar auch 83,2 Mio.; ist aber trotzdem eine Differenz von rund 40.000 gegenüber der Bevölkerungsfortschreibung.
  • Der Mikrozensus gibt die Zahl der „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“ für 2021 mit 82.203.000 an (12211-0001) – also rund 1 Millionen weniger als die beiden anderen Quellen. Was sind also „Hauptwohnsitzhaushalte“? Und wo hält sich der Rest der Bevölkerung auf, der nicht in „Hauptwohnsitzhaushalten“ lebt?
  • In einer anderen Tabelle nennt der Mikrozensus dagegen die Zahl 82.161.000 (also noch einmal rund 40.000 weniger) – in dem Fall aber: „Bevölkerung in Familien bzw. Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten“ (12211-0400). Was für Leute mögen also in „Hauptwohnsitzhaushalten“ leben, aber (dort) nicht in „Familien bzw. Lebensformen“?

Woraus erklären sich diese Unterschiede? – Und warum sind die Unterschiede in Bezug auf frühere Jahre teilweise noch größer? (Beispiel: Für das Jahr 2010 nennen die VGR eine Bevölkerungszahl von bloß 80.284.000 [81000-0011]; einige der Mikrozensus-Tabellen nennen dagegen eine Zahl von 81.779.000 [z.B.: 12211-9035] – also ein Unterschied von 1,495 Mio.) – Und warum gibt es in Bezug auf frühere Jahre noch ganz andere Zahlenreihen?

Interaktive Version der Graphik: https://datawrapper.dwcdn.net/9fMoX (dort kann rechts oberhalb der Säulen „2021“ angeklickt werden, um die zweite Darstellung anzeigenzulassen).

Bevor wir zu den Details kommen, sei auf eines noch hingewiesen: In den Überschriften der Tabellen des Statistischen Bundesamtes ist am Anfang immer – und manchmal in den ganzen Überschriften [2] – schlicht von „Bevölkerung“ die Rede. Es ist also notwendig, genau auf die Überschriften in voller Länge und die – teilweise ziemlich verschachtelten – Spalten-Überschriften der Tabellen zu achten, um ein Mißverstehen von Zahlen oder das Vermengen von nicht-zusammenpassende Zahlen zu vermeiden.

Nun also zu den Details:


Bevölkerungsfortschreibung versus Mikrozensus


Die unterschiedlichen Zahlen beruhen teilweise auf unterschiedlichen zeitlichen Bezugspunkten und kleinen definitorischen Unterschieden:

  • Die Bevölkerungsfortschreibung (die aktuell das Ergebnis des Zensus 2011 fortschreibt) nennt (grundsätzlich) für jedes Jahr die Zahl, die für den 31.12. des jeweiligen Jahres errechnet wurde [3].
  • Andere Zahlen nennen die Veröffentlichungen zum Mikrozensus. Der Mikrozensus ist eine Umfrage, die jährlich unter 1 Prozent der Bevölkerung durchgeführt wird [4]; die Ergebnisse werden aber in der Weise veröffentlicht, daß die Antworten der Befragten auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet werden.
    Diese Hochrechnung erfolgt zwar auf der Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung [5] – aber der zeitliche Bezugspunkt ist für die Mikrozensus-Statistiken nicht der 31.12., sondern war bis 2004 die Bevölkerungszahl im jeweiligen Befragungsmonat. Seit 2005 werden Mikrozensus-Umfragen über das Jahr verteilt durchgeführt [6]. Seitdem nennen die Mikrozensus-Veröffentlichungen (auch für die EinwohnerInnen-Zahl) Jahres-Durchschnittswerte. [7] (Auch beim Hochrechnen selbst treten leichte Abweichungen ein; siehe dazu unten).

Drei Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus bis 2019


Dies ist aber bei weitem noch nicht alles: Auch in den Mikrozensus-Veröffentlichungen werden – wie schon gesagt – unterschiedliche EinwohnerInnen-Zahlen genannt (auch dies betrifft allerdings bloß kleine definitiontorische Unterschiede [d.h.: nicht unterschiedliche Aussagen über dieselbe empirische Entität):

„Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz“


Bis 2019: Die Zahl der „Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz“: Dies war eine – gewissermaßen – überhöhte Zahl, da jede Person mit jedem Wohnsitz gezählt wird: bei mehreren Wohnsitzen also mehrfach [8] (was im Hinblick auf [lokale] Infrastrukturplanungen gemacht wird: auch Leute, die sich nur zeitweilig am jeweiligen Wohnsitz aufhalten, werden berücksichtigt [9]).
Seit 2020 statt dessen: die „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“ [10]. Auch bei dem neuen Konzept kann es weiterhin zu Mehrfachzählungen kommen, da zur „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“ alle diejenigen gehören, die solchen Haushalten angehören – unabhängig davon, ob sie auch selbst dort (oder anderswo) ihren Hauptwohnsitz haben. An etwaigen weiteren Wohnsitzen werden solche Personen ebenfalls gezählt (sofern dort ebenfalls ein „Hauptwohnsitzhaushalt“ besteht) – daraus ergeben sich weiterhin Mehrfachzählung. „Hauptwohnsitzhaushalt“ ist jeder Haushalt in dem mindestens eine Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, ihren Hauptwohnsitz hat [11].


„Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“


Die Zahl der „Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“: Bei dieser Zahl gibt es keine Mehrfachzählung [12]: Gezählt wird am Hauptwohnsitz, ersatzweise am Nebenwohnsitz, falls dieser der einzige Wohnsitz der Person (in der Bundesrepublik) ist. Das Statistische Bundesamt hat mir dazu am 06.07.2022 per mail mitgeteilt: „Personen, die in der Befragung ihre Wohnung in Deutschland als Nebenwohnung benennen und nur weitere Wohnsitze im Ausland haben, werden aus methodischen Gründen wie Personen am Hauptwohnsitz behandelt.“

Manchmal wird auch einfach nur von „Bevölkerung am Hauptwohnsitz“ gesprochen, ohne daß inhaltlich etwas anderes gemeint wäre. [13]


„Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz“


Schließlich gibt es die Zahl der „Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz“. Bei dieser Zahl gibt es wiederum Mehrfachzählungen – aber weniger als bei dem ersten Konzept [14].

Im Rahmen dieses Konzeptes kommt es in Fällen wie dem folgenden zu Mehrfachzählungen: Eine ledige (z.B. studierende) Person hat einen eigenen Hauptwohnsitz (ohne Kinder und/oder PartnerIn) und außerdem am Hauptwohnsitz der Eltern einen Nebenwohnsitz. Dann wird diese Person einmal mit dem eigenen Hauptwohnsitz im Rahmen der Lebensform „Alleinstehend“ und einmal mit dem Nebenwohnsitz am Hauptwohnsitz der Eltern im Rahmen der Lebensform „Paare mit ledigen Kindern“ gezählt. (Ist das [studierende] Kind dagegen nicht mehr ledig, wird es – trotz eventuellen Nebenwohnsitzes – nicht mehr zur elterlichen Familie gezählt. [15] Ebenfalls nicht mehrfach gezählt werden Leute, die zwar irgendwo einen Nebenwohnsitz haben, aber nicht zur dortigen Familien/Paarbeziehung gehören; dies ist ein Unterschied gegenüber dem o.g. Konzept „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“ [ohne Rücksicht auf die Lebensform], der dazuführt, daß die Zahl der „Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz“ geringer ist als die „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“ [16].)

Die Bezeichnung „Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz“ galt vor 2020; nunmehr ist von „Bevölkerung in Familien bzw. Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten“ die Rede. Mit der Bezeichnungsänderung geht auch eine Änderung des Bezeichnungsinhaltes einher: „im Unterschied zur Berichterstattung bis einschließlich 2019 [kann nunmehr] jedes Mitglied der Lebensform und nicht mehr nur die Bezugsperson den individuellen Hauptwohnsitzstatus an die Lebensform übertragen“ (Hochgürtel/Wilke, S. 103).

  • „Lebensform am Hauptwohnsitz“ war jeden Lebensform, für deren Bezugsperson der befragte Haushalt der Hauptwohnsitz war.
  • „Lebensform in Hauptwohnsitzhaushalten“ ist dagegen jede Lebensform, von der irgendeine Person (ab 16 Jahren [11]) den befragten Haushalt als Hauptwohnsitz hat.

Folglich ist die Menge an Personen in „Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten“ größer als die Menge an „Lebensform am Hauptwohnsitz“ – aber nur um rund 5.000. [18]

„Die Bezugsperson erfüllt eine Repräsentanzfunktion für die Lebensform. Werden in der Berichterstattung Lebensformen nach Eigenschaften dargestellt, bei denen es sich um Individualeigenschaften und nicht um Eigenschaften der Lebensform als solche handelt, überträgt die Bezugsperson ihre Individualeigenschaft an die Lebensform. So werden Lebensformen nach dem Alter der Bezugsperson der Lebensformen ausgewiesen (zum Beispiel in Fachserie 1 Reihe 3, Tabelle 3.1; Statistisches Bundesamt, 2021).“ (Hochgürtel/Wilke, S. 102)
„Lebensformen weisen genau eine Bezugsperson auf. Seit dem Mikrozensus 2005 ist die Bezugsperson in gemischtgeschlechtlichen Partnerschaften der männliche Partner, bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften der ältere Partner beziehungsweise die ältere Partnerin, bei Alleinerziehenden der alleinerziehende Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst. Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gleichaltriger Partner beziehungsweise Partnerinnen entscheidet die Reihenfolge, in der die Partner beziehungsweise Partnerinnen im Fragebogen eingetragen sind. Bezugsperson dieser Partnerschaft ist dann der Partner oder die Partnerin mit der niedrigeren Personennummer.“ (ebd.)


Bevölkerung insgesamt versus „Bevölkerung in Privathaushalten“ (d.h.: ohne Gemeinschaftsunterkünfte)


Sowohl für die erste Zahl (Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz bzw. ab 2020: in Hauptwohnsitzhaushalten) als auch für die dritte Zahl gilt: Die Bevölkerung in sog. „Gemeinschaftsunterkünften“ wird nicht berücksichtigt. Dies betraf z.B. 2016 ca. 1 Mio. und 2017 1,2 Mio. Personen [19]. Neuere Zahlen gibt es dort:

https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?sequenz=statistikTabellen&selectionname=12211

in den Tabellen 12211-0900 bis 12211-0903.


  • Über die „Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz“ schreibt das Statistische Bundesamt u.a.:
    • „Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Alten- oder Pflegeheime) wird nicht berücksichtigt, wohl aber Privathaushalte im Bereich von Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Haushalt des Leiters).“ (Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus; S. 2)
    • Entsprechend heißt es über die „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“: Sie „umfasst wiederum nicht den Teil der Bevölkerung, der ausschließlich in Gemeinschaftsunterkünften lebt.“ (Hochgürtel/Weinmann, S. 95)
  • „Nicht zur ‚Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz‘ gehört die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Alten- oder Pflegeheime).“ (Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus; S. 2).


Es ergibt sich also folgendes Schema:

enthält Mehrfachzählungen

enthält Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften

Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung

2019: 82.869 [20] (2018: 82,948 Mio. bzw. wohl vielmehr 82.869 [21]).

Nein.

Ja.

Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz

2019: 82,785 Mio. [22] in 41,506 Mio. Haushalten dieser Kategorie [23] (2018: 82,501 Mio. [24]).

Ja.

Nein.

Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz

2019: 81,937 Mio. [25] in 42,059 Mio. Lebensformen [26, 27] (2018: 81,699 Mio. [28]).

Ja.

(Aber weniger als im Rahmen des Konzeptes „Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz“.)

Nein.

Des weiteren gilt: „Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“ entspricht der Summe aus „Bevölkerung in Privaten Haushalten am Hauptwohnsitz“ und „Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften am Hauptwohnsitz“ [29] (die Formulierung „alleinigen bzw.“ wird also – wie bereits angedeutet – bei den beiden Summanden nur aus Vereinfachungsgründen weggelassen und deren Fehlen zeigt keinen begrifflich-konzeptionellen Unterschied an. Zu beachten ist dabei: Die „Bevölkerung (in Privaten Haushalten) am Hauptwohnsitz“ ist nicht identisch mit der „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“: Für erstere kommt es auf den Hauptwohnsitz der gezählten Person an (was Mehrfachzählung ausschließt); für zweitere kommt es auf den Hauptwohnsitz irgendeines Haushaltsmitgliedes an, das mindestens 16 Jahre alt (was Mehrfachzählung ermöglicht).


Trotz der Konzeptänderung 2020 von „Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz“ zu „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“, sind einige der Zahlen der alten Konzepte weiterhin darstellbar. Das Statistische Bundesamt hat mir dankenswerterweise die dafür nötigen Zahlen zur Verfügung gestellt:


Zeitreihen und Konzept-Vergleich: vor 2020 / seit 2020


Bevölkerung in 1.000

Bevölkerungs-
konzept

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

1

Bevölkerung in Privaten
Haushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz

81.385

82.342

82.638

82.501

82.785

82.949

83.095

2

Bevölkerung in Privaten
Haushalten am Hauptwohnsitz

80.562

81.431

81.740

81.613

81.848

81.861

81.875

3

Bevölkerung in Privaten Haushalten am Nebenwohnsitz

824

910

898

888

937

1.088

1.219

4

5

Bevölkerung in Gemeinschafts-
unterkünften am Haupt- und Nebenwohnsitz

856

1.027

1.315

1.333

1.337

1.409

1.372

6

Bevölkerung in Gemeinschafts-
unterkünften am Hauptwohnsitz

843

994

1.246

1.256

1.233

1.304

1.294

7

Bevölkerung in Gemeinschafts-
unterkünften am Nebenwohnsitz

14

33

69

77

104

105

78

8

9

Summe von
Zeile 2 und 6 (= „Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Haupt-
wohnung“)

81.405

82.425

82.986

82.869

83.081

83.165

83.169

10

11

Bevölkerung in Hauptwohnsitz-
haushalten
(neues Konzept)

---

---

---

---

---

82.175

82.203

Quellen: Zeilen 1 bis 3 und 5 bis 7: Datei f23_2022_70_schulze.xlsx (vom Statistischen Bundesamt am 08.07.2022 per mail mitgeteilt); Zeile 10 eigene Berechnung; Zeile 12: GENESIS-Tabelle 12211-0001.
Anmerkung: Auch das neue Konzept „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“ meint ausschließlich die Privathaushalte. Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkünft leben und nicht auch zu einem Hauptwohnsitzhaushalt gehören, werden also (weiterhin) nicht gezählt.
Siehe für die vollständige Zeitreihe ab 1991 (aber ohne Zeile 12; aber unter anderem unter zusätzlicher Nennung der Gesamtzahl [sowohl Hauptwohnsitz als auch Nebenwohnsitz und sowohl Privathaushalte als auch Gemeinschaftsunterkünfte): https://datawrapper.dwcdn.net/BeE1R bzw. https://www.datawrapper.de/_/BeE1R sowie für eine graphische Darstellung: https://datawrapper.dwcdn.net/Cy3ig bzw. https://www.datawrapper.de/_/Cy3ig.


Wir können mehrere Dinge erkennen:


  • Das Konzept „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“ (2021: 82,2 Mio.) umfaßt deutlich weniger Personen als das alte Konzept „Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz“ (2021: 83,0 Mio.). Grund: Nach dem alten Konzept führte jeder Nebenwohnsitz zu einer Mehrfachzählung; jetzt führen nur noch solche Nebenwohnsitze zur Mehrfachzählung, die sich in einem Hauptwohnsitzhaushalt befinden. (Dabei kann der Hauptwohnsitzhaushalt seinen Status als Hauptwohnsitzhaushalt dadurch erlangen, daß eine andere Person als die, die dort bloß ihren Nebenwohnsitz hat, dort ihren Hauptwohnsitz hat. Voraussetzung ist freilich, daß es sich um einen Haushalt und nicht um mehrere Haushalte in einer Wohnung handelt [z.B. Wohngemeinschaften, die nicht gemeinsamen wirtschaften, bilden keinen gemeinsamen Haushalt.)
  • Trotzdem enthält auch das neue Konzept weiterhin Mehrfachzählungen. Das sehen wir daran, daß die Summe von „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“, welche – wie schon gesagt – Personen in Gemeinschaftsunterkünften weiterhin ausschließt, und „Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften am Hauptwohnsitz“ (82,203 Mio. + 1,294 Mio. = 83,497 Mio.) größer ist als die „Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“ (83,169 Mio.).
  • Gebietskörperschaften, die sich für ihre Infrastrukurplanungen weiterhin an dem alten Konzept „Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz“ orientieren wollen, können diese Zahlen beim Statistischen Bundesamt weiterhin abfragen.


Bevölkerung in Lebensformen in 1.000

Bevölkerungs-
konzept

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

1

Bevölkerung in Familien / Lebensformen am Hauptwohnsitz (alt)

80.640

81.539

81.828

81.699

81.937

---

---

2

Bevölkerung in Familien / Lebensformen in Hauptwohnsitz-
haushalten (neu)

80.645

81.545

81.834

81.704

1.942

82.130

82.161

3

Differenz

5

6

6

5

5

---

---

Quellen: GENESIS-Tabelle 12211-9040 (Zeile 1), https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Publikationen/Downloads-Haushalte/haushalte-familien-2010300217005.xlsx?__blob=publicationFile, Tabelle 4.3 (Zeile 2) + eigenene Berechnung (Zeile 3)


Bevölkerungsfortschreibung und Mikrozensus einerseits versus Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen andererseits


Es gibt schließlich auch noch eine Zahl, deren Spezifik nicht auf einer engeren oder weiteren Definition von „EinwohnerInnen“ beruht, sondern mit anderer Methode ermittelt wird: Das ist die Bevölkerungszahl, die in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) – dort wird u.a. das Bruttoinlandsprodukt ausgewiesen – genannt wird.


Der Unterschied zwischen der Bevölkerungszahl lt. VGR und den Bevölkerungszahlen lt. Mikrozensus und Bevölkerungsfortschreibung besteht nun – für die Zeit von 1991 bis 2010 – in Folgendem:


Die Bevölkerungsfortschreibung und der Mikrozensus verwenden die Ergebnisse des Zensus 2011 ausschließlich für die Zeit ab 2011. – Für die Zeit davor wird weiterhin die Fortschreibung der Bevölkerungszahl verwendet, die bei der Volkszählung 1987 (Alt-BRD) ermittelt wurde bzw. die sich aus dem zentralen EinwohnerInnenregister der DDR ergab.

Dies führt in den Zeitreihen des Mikrozensus und der Bevölkerungsfortscheibung zu einem starken Bruch zwischen 2010 und 2011. [30] In Folge des Zensus 2011 wurde die EinwohnerInnen-Zahl der Bundesrepublik um ca. 1 ½ Millionen nach unten korrigiert.

Für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen rechnet das Statistische Bundesamt – ausgehend vom Zensus 2011 – dagegen rückwärts bis zum Jahr 1991. Dies vermeidet zwischen 2010 und 2011 den starken Bruch, den die Zeitreihen des Mikrozensus und der Bevölkerungsfortscheibung aufweisen, und ist vermutlich insb. für die 2000er Jahre deutlich realistischer (in den 1990er Jahren waren die Unterschiede zwischen den drei Zeitreihen eh noch ziemlich klein.) [31]

Schaubild 2: Andere Formate dieser Graphik: https://datawrapper.dwcdn.net/wEmsi bzw. https://www.datawrapper.de/_/wEmsi. – Für eine vereinfachte Version dieser Graphik siehe: https://datawrapper.dwcdn.net/maoER bzw. https://www.datawrapper.de/_/maoER.

So erfreulich es ist, daß die vermutlich realistischere Bevölkerungszahl, die in den VGR genannt wird, zur Verfügung steht – so wirft es doch einige Probleme auf:

Der Bevölkerungszahl in den VGR ist weder nach Alter noch nach Geschlecht untergliedert.

Es wäre aber durchaus interessant, einige Zahlen aus den VGR bzw. aus Statistiken, die sich konzeptionell an die VGR anlehnen (um ein Beispiel für eine solche ‚Anlehnung‘ wird es in der Fortsetzung zu diesem Artikel gehen), nach Alter und Geschlecht genauer zu untergliedern.


An dieser Stelle noch eine Ergänzung – ich hatte eingangs geschrieben: „Die Bevölkerungsfortschreibung (die aktuell das Ergebnis des Zensus 2011 fortschreibt) nennt (grundsätzlich) für jedes Jahr die Zahl, die für den 31.12. des jeweiligen Jahres errechnet wurde.“

Eine Ausnahme ist von diesem „grundsätzlich“ zu machen: Für die Zeit ab dem Jahr 2000 gibt es online eine Zeitreihe der Bevölkerungsfortschreibung im Jahresdurchschnitt (statt am 31.12.) des jeweiligen Jahres:

https://www-genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&code=12411-0041;
zusätzliche Zahlen für die Zeit ab 1970 habe ich auf Anfrage erhalten:
https://datawrapper.dwcdn.net/9EEml bzw. https://www.datawrapper.de/_/9EEml
(siehe dazu die gelbe Kurve in vorstehender Graphik).


Ab dem Jahr 2011, ab dem auch die Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011 berechnet wird, entspricht diese Zahl (abgesehen von Rundungsdifferenzen) exakt der Bevölkerungszahl in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (die die Ergebnisse des Zensus 2011 schon ab dem Jahr 1991 für die Berechnung der Bevölkerungszahl anwenden).


Diese Zahl ist außerdem der Zahl der „Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“ ziemlich ähnlich – wenn auch mit dieser nicht identisch. Diese leichte Abweichung ergibt sich nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes vom 06.07.2022 aus der eingangs angesprochenen Hochrechnung von Bevölkerungsfortschreibung zur Zahl der „Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“ im Sinne des Mikrozensus:

Die Bevölkerungszahl des Mikrozensus basiert zwar auf der Bevölkerungsfortschreibung, ist aber nicht deckungsgleich. Die Bevölkerungsfortschreibung bezieht sich auf einen Zeitpunkt (z.B. 31.12.). Die Bevölkerungszahl des Mikrozensus wird quartalsweise bestimmt und zu einem Jahreshochrechnungsfaktor aggregiert. Zur Quartalsbestimmung der Bevölkerungszahl wird die Bevölkerungsfortschreibung herangezogen. Wenn die Quartalsbestimmung der Bevölkerungszahl für ein Quartal des Mikrozensus vorgenommen wird, liegen die Zahlen aus der Bevölkerungsfortschreibung aber noch nicht vor, sodaß diese basierend auf den aktuell vorliegenden Daten geschätzt werden müssen. Die Einzelheiten dazu werden in den im Literaturverzeichnis genannten Aufsätzen von Marcus Schmidt und Jana Lucia Stein (sowie – älter – von Anja Afentakis undWolf Bihler) dargestellt.


Die folgende Tabelle zeigt unter anderem die – gerade angesprochene – Übereinstimmung von Bevölkerungsfortschreibung und Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) seit 2011 sowie die leichte Abweichung der Zahl der „Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“ von VGR und Bevölkerungsfortschreibung (s. die gelb markierten Tabellenfelder):

Quellen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Publikationen/Downloads-Inlandsprodukt/inlandsprodukt-lange-reihen-xlsx-2180150.xlsx?__blob=publicationFile; Datei Bev_Bet_Erwerbsl_Geschl_D_FB_NL_1957-2021.xls; Datei Bevölkerungskonzepte.pdf; https://www-genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&code=12411-0006; https://www-genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&code=12411-0041.

Eine großformatige Version dieser Tabelle für die ganze Zeit seit 1990 gibt es dort:

https://datawrapper.dwcdn.net/oIw1V
(vgl. auch noch mal: https://datawrapper.dwcdn.net/wEmsi bzw. https://www.datawrapper.de/_/wEmsi).


Schlußfolgerungen


  • Soll eine bestimmte Teilgruppe der Bevölkerung als prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung dargestellt werden, so muß darauf geachtet werden, von welcher Grundgesamtheit die Teilmenge Teilmenge ist:
    Würde die Zahl der Frauen und Männer in der „Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz“ als Anteil an der „Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz“ ausgedrückt, so würde sich die unsinnige Aussage ergeben, daß die Bevölkerung zu mehr als 100 % aus Männern und Frauen bestehe.
  • Soll für die Zeit vor 2011 die Inzidenz für das Auftreten einer bestimmten Krankheit (z.B. Krankheitsfälle pro 100.000 EinwohnerInnen in einem bestimmten Zeitraum [z.B.: pro Woche]) berechnet werden, so würde sich mit den überhöhten EinwohnerInnen-Zahlen aus der Bevölkerungsfortschreibung und – folglich – dem Mikrozensus eine deutlich niedrigere Inzidenz ergeben, als wenn mit der geringeren EinwohnerInnen-Zahl aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gerechnet würde.
    Sind die Krankheitsfälle aber nicht vollständig gezählt, sondern nur aus einer Teilzählung hochgerechnet, so muß für die Berechnung der Inzidenz dieselbe EinwohnerInnenzahl verwendet werden, wie sie für die Hochrechnung der Fälle verwendet wurde, wenn die Aussage kohärent sein soll (die Hochrechnung mit der geringeren Bevölkerungszahl aus den VGR zu machen, dann aber die Inzidenz mit der höheren Bevölkerungszahl aus der Bevölkerungsfortschreibung zu berechnen, würde die Inzidenz nach unten manipulieren; die Hochrechnung mit der höheren Bevölkerungszahl aus der Bevölkerungsfortschreibung zu machen, dann aber die Inzidenz mit der geringeren Bevölkerungszahl aus den VGR zu berechnen, würde die Inzidenz nach oben manipulieren).


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Bleiben noch die drei eingangs gestellten Fragen zu beantworten:

  • Was sind „Hauptwohnsitzhaushalte“?


„Hauptwohnsitzhaushalte“ „sind die Teilmenge der Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.“ (siehe noch einmal Anmerkung 17)


  • Wo hält sich der Rest der Bevölkerung auf, der nicht in „Hauptwohnsitzhaushalten“ lebt?


1. Gemeinschaftsunterkünfte sind aus dem Begriff „Hauptwohnsitzhaushalten“ – qua definitorischer Festlegung – ausgeschlossen. Nicht zur „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“ gehören also zum einen diejenigen, die in einer sog. Gemeinschaftsunterkunft leben, ohne zusätzlich einen Wohnsitz in „Hauptwohnsitzhaushalten“ zu haben.

2. Ebenfalls nicht zu den „Hauptwohnsitzhaushalten“ zählen Haushalte, in denen keine Person ab 16 Jahren ihren Hauptwohnsitz hat. Dies betrifft zwei Arten von Haushalten: a) Haushalte, deren Angehörigen dort alle nur im Nebenwohnsitz wohnen. b) Haushalte, die nur ein Mitglied haben, das dort im Hauptwohnsitz wohnt, das aber seinerseits noch keine 16 Jahre alt ist. (Der zweite Fall kommt in der Realität kam vor. Warum es trotzdem eine extra Regelung dafür gibt, ist in Anmerkung 17 erklärt.)

  • Was für Leute leben also in „Hauptwohnsitzhaushalten“, aber (dort) nicht in „Familien bzw. Lebensformen“?

Hier noch mal ein Beispiel, das bereits in Anmerkung 16 zitiert war:

„In einem Hauptwohnsitzhaushalt, der aus zwei alleinstehenden Personen A und B besteht, ist Person A 20 Jahre alt und in der Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet. Die zweite Person B ist 18 Jahre alt und in der Wohnung mit Nebenwohnsitz gemeldet. Hier handelt es sich also um einen Hauptwohnsitzhaushalt mit zwei Lebensformen, wobei lediglich Person A eine Lebensform in Hauptwohnsitzhaushalten bildet. Die Lebensform der Person B gehört zwar einem Hauptwohnsitzhaushalt an, bildet aber aufgrund des individuellen Nebenwohnsitz-Status eine Nebenwohnsitz-Lebensform.“ (Hochgürtel/Wilke, S. 102 f.)



Anhang


Der Anhang enthält ein Literaturverzeichnis sowie die Anmerkungen 1 bis 31.


Literatur


Afentakis, Anja / Wolf Bihler: Das Hochrechnungsverfahren beim unterjährigen Mikrozensus ab 2005, in: Wirtschaft und Statistik 10/2005, 1039 - 1048; https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2005/10/hochrechnung-mikrozensus-102005.pdf?__blob=publicationFile.


Hochgürtel, Tim / Julia Weinmann: Haushalte in der Berichterstattung des Mikrozensus, in: WISTA 3/2020, 89 - 97; https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2020/03/haushalte-mikrozensus-032020.pdf?__blob=publicationFile.

Hochgürtel, Tim / Clarissa Wilke: Methodische Weiterentwicklungen in der Lebensformberichterstattung auf Grundlage des Mikrozensus ab dem Berichtsjahr 2020, in: WISTA 1/2022, 97 - 107; https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2022/01/methodische-weiterentwicklungen-012022.pdf?__blob=publicationFile.


Iversen, Kirsten: Das Mikrozensusgesetz 2005 und der Übergang zur Unterjährigkeit, in: Wirtschaft und Statistik 1/2007, 38 - 44; https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2007/01/mikrozensus-2005-012007.pdf?__blob=publicationFile.


Schmidt, Marcus / Jana Lucia Stein, Die Hochrechnung im Mikrozensus ab 2020, in: WISTA 6/2021, 54 - 66; https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2021/06/hochrechnung-mikrozensus-062021.pdf?__blob=publicationFile.


Statistisches Bundesamt: Hochrechnung des Mikrozensus auf Basis des Zensus 2011, ohne Datum (2013 oder später: enthält Daten für 2013 [„jetzigen Umstellung der aktuelle Bevölkerungsstand“]); https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Methoden/Erlaeuterungen/erlaeuterungen-hochrechnung-mz-2013.html.

dass.: Methodische Aspekte des Mikrozensus 2017 – Arbeitsmarkt, ohne Datum (vermutlich 2019: enthält Daten für 2016 und 2017); https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Methoden/Erlaeuterungen/mikrozensus-2017.html.

dass.: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsfortschreibung), erschienen am 30/06/2021; https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/bevoelkerungsfortschreibung-2020.pdf?__blob=publicationFile.

dass.: Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus, ohne Datum (vermutlich 2019: enthält Daten für 2007 bis 2018); am 20.06.2022 vom Statistischen Bundesamt per mail erhalten; Seite 3 der Datei habe ich unter der Adresse http://blogs.taz.de/theorie-praxis/files/2022/07/Bevoelkerungskonzepte__S-3.png bereitgestellt.

dass.: Methodische Hinweise zur Haushalte- und Familienberichterstattung, Stand: 01.06.2022; https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/Downloads/methodische-hinweise.pdf?__blob=publicationFile.


per mail erhaltene Dateien mit Tabellen:

Bev_Bet_Erwerbsl_Geschl_D_FB_NL_1957-2021.xls
screen shot von Tabelle 1 („Insgesamt“) in der Datei: http://blogs.taz.de/theorie-praxis/files/2022/07/Bev_Bet_Erwerbsl_Geschl_D_FB_NL_1957-2021.png;
Webseite mit dieser Tabelle: https://datawrapper.dwcdn.net/eXVgG bzw. https://www.datawrapper.de/_/eXVgG.

Datei f23_2022_70_schulze.xlsx
screen shot: http://blogs.taz.de/theorie-praxis/files/2022/07/f23_2022_70_schulze.png.
Webseite mit dieser Tabelle: https://datawrapper.dwcdn.net/S3rA8 bzw. https://www.datawrapper.de/_/S3rA8.

Datei f23_2022_70_schulze_ergaenzung_korrektur.xlsx
screen shot:
http://blogs.taz.de/theorie-praxis/files/2022/07/f23_2022_70_schulze_ergaenzung_korrektur.png.
Webseite mit dieser Tabelle: https://datawrapper.dwcdn.net/S3rA8 bzw. https://www.datawrapper.de/_/S3rA8.

f23_2022_70_schulze_ergaenzung_korrektur_20220713.xlsx
screen shot:
http://blogs.taz.de/theorie-praxis/files/2022/07/f23_2022_70_schulze_ergaenzung_korrektur_20220713.png.
Webseite mit dieser Tabelle: https://datawrapper.dwcdn.net/S3rA8 bzw. https://www.datawrapper.de/_/S3rA8.

Datei 1970 - 2019 Durchschnittliche Bev. Altersgruppen bis 95 und mehr Deutschland.xls
screen shot: http://blogs.taz.de/theorie-praxis/files/2022/07/1970-2019-Durchschnittliche-Bev.-Altersgruppen-bis-95-und-mehr-Deutschland.png.
Webseite mit dieser Tabelle: https://datawrapper.dwcdn.net/9EEml bzw. https://www.datawrapper.de/_/9EEml.


Anmerkungen


[1] Schon während des Zählens werden einige neue EinwohnerInnen geboren und sterben einige alte.


[2] In diesen Fällen ist ein Bevölkerungskonzept gemeint, das keine Mehrfachzählungen enthält: „Bei der allgemeinen Zählweise von Bevölkerung wird darauf verzichtet, Nebenwohnsitze mit einzubeziehen. Dies entspricht auch dem allgemeine Bevölkerungs-Verständnis der Nutzer. Daher wird an dieser Stelle auf weiterführende Erklärungen verzichtet.“ (mail-Auskunft des Statistischen Bundesamtes vom 12.07.2021)
„Den Ergebnissen des Mikrozensus zur Erwerbsbeteiligung wird die ‚Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung‘ (Kurzbezeichnung: ‚Bevölkerung‘) zu Grunde gelegt. Zur ‚Bevölkerung‘ gehören nach diesem Bevölkerungsbegriff alle Personen mit nur einer Wohnung sowie Personen mit mehreren Wohnungen am Ort ihrer Hauptwohnung.“ (https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00009115/2010411107004.pdf, S. 5 der gedruckten bzw. S. 7 der digitalen Seitenzählung)
Satz 1 bedeutet: Schlicht „Bevölkerung“ wird als Abkürzung für „Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“ verwendet.
Mit Satz 2 ist gemeint: Im Rahmen dieses Bevölkerungskonzeptes werden alle gezählt, die eh nur eine Wohnung haben – und außerdem diejenigen, die mehrere Wohnungen haben – aber letztere ausschließlich mit ihrer Hauptwohnung (also nicht mehrfach).

[3] mail-Auskunft vom 30.06.2022: „Die Bevölkerungsfortschreibung veröffentlich[t] Zahlen zum Stichtag (jeweils zum Monatsende) und zur durchschnittlichen Bevölkerung. […]. Auch bei der Bevölkerungsfortschreibung wird bei einzelnen Merkmalen eine Durchschnittsberechnung angewendet, z.B. in Fachserie 1, Reihe 1.3, Registerblatt 2.2 Durchschnittliche Bevölkerung am 31.12.2020 nach Altersjahren. Die Gesamtzahl entspricht hier derjenigen in den VGR. Insofern sind die Durchschnittsrechnungen konsistent.“ (meine Hv.)
Vgl. auch Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, S. 5: „Die Bevölkerungsfortschreibung erfolgt monatlich. […]. Die jährlichen Daten weisen die Bevölkerung zum 31.12. des Jahres nach den Merkmalen Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Alter und Familienstand sowie als Jahresdurchschnitt nach Alter, Geburtsjahr, Geschlecht und Staatsangehörigkeit deutsch/nicht-deutsch nach.“

[4] „Seit 1957 wird im früheren Bundesgebiet der Mikrozensus als Mehrthemenbefragung in privaten Haushalten durchgeführt. In den neuen Ländern wird der Mikrozensus seit 1991 erhoben. Bei der jährlich durchgeführten Erhebung wird 1 % der Bevölkerung zu Themen wie Arbeitsmarktpartizipation, Bildungsbeteiligung oder Haushaltszusammensetzung befragt.“ (Hochgürtel/Weinmann, S. 90)

[5] „Der Mikrozensus (sowie die in diesen integrierte Arbeitskräfteerhebung) ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, müssen die Daten entsprechend hochgerechnet werden.
Im Hochrechnungsverfahren des Mikrozensus werden Bevölkerungseckwerte der laufenden Bevölkerungsfortschreibung in Untergliederung nach der Region, dem Alter, dem Geschlecht und der Staatsangehörigkeit verwendet. Die Bevölkerungsfortschreibung ermittelt den aktuellen Bevölkerungsstand durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Volkszählung mit den Ergebnissen der Statistiken der Geburten und Sterbefälle sowie der Wanderungsstatistik.“ (Hochrechnung des Mikrozensus auf Basis des Zensus 2011; siehe im einzelnen zum Hochrechnungsverfahren: Schmidt/Stein)

[6] „Bis einschließlich 2004 wurde die Befragung mit Bezug zu einer einzigen Woche des Jahres durchgeführt. In der Regel wurden alle Befragten zur letzten feiertagsfreien Woche des Aprils befragt. Seit 2005 werden die Befragungen gleichmäßig über das gesamte Jahr verteilt.“ (Methodische Hinweise zur Haushalte- und Familienberichterstattung, S. 7)

[7] „Entwicklungsvergleiche [sind] auf der Basis von Jahresdurchschnitten wesentlich aussagekräftiger als auf Basis von Daten einer einzigen Berichtswoche im Jahr. […]. Bezüglich der Genauigkeit weisen die Jahresdurchschnittsergebnisse und die Ergebnisse der bisherigen Stichtagserhebung in etwa gleich hohe Standardfehler auf. […]. Die unterjährige Erhebung bringt also viele Vorteile.“ (Iversen, S. 42)

[8] Über die „Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz“ schreibt das Statistische Bundesamt u.a.: „Standardmäßig wird bei der Bevölkerung in Privathaushalten nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden. Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind entsprechend Mehrfachzählungen möglich.“ (Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus; S. 2)

[9] „Bis zum Berichtsjahr 2019 ist sie [die Berichterstattung zu Haushalten] am Informationsbedarf zur Infrastruktur ausgerichtet, weil beispielsweise für städtebauliche Maßnahmen Informationen zu regionalen Besonderheiten von Bevölkerung und Haushaltezusammensetzung benötigt werden. Entsprechend werden für die Berichterstattung sowohl Haushalte am Hauptwohnsitz als auch am Nebenwohnsitz berücksichtigt. Da Haushalte unabhängig vom Status des Haupt- oder Nebenwohnsitzes die lokale Infrastruktur in Anspruch nehmen, ist die bloße Existenz des Haushalts Anlass für die Berücksichtigung in der Zählung.“ (Hochgürtel/Weinmann, S. 93)

[10] „Analog zur Berichterstattung zu Haushalten am Hauptwohnsitz richtet sich bei Analysen und Veröffentlichungen auf Personenebene der Fokus ab dem Mikrozensus 2020 standardmäßig auf die Bevölkerung, die in Hauptwohnsitzhaushalten wohnt. Sie erhält die Bezeichnung ‚Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten‘.“ (Hochgürtel/Weinmann, S. 95)

[11] Die „Bevölkerung, die in Hauptwohnsitzhaushalten wohnt[, ...] erhält die Bezeichnung ‚Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten‘. Ihr Kennzeichen ist, dass der Großteil“ – also: nicht alle – „der in den Hauptwohnsitzhaushalten lebenden Personen dort seinen Hauptwohnsitz hat. In geringem Umfang leben in diesen Haushalten auch Personen mit Nebenwohnsitz. Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind somit Mehrfachzählungen möglich.“ (Hochgürtel/Weinmann, S. 95; meine Hv.)
Vgl. auch ebd., S. 94: „Hauptwohnsitzhaushalte werden hierbei wie folgt operationalisiert: Sie sind die Teilmenge der Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.“ (meine Hv.) Zu der Altersgrenze siehe unten Anmerkung 17.

[12] Über die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung schreibt das Statistische Bundesamt: „Für die Darstellung von Ergebnissen des Mikrozensus auf Personenebene – ohne Bezug zum Haushalts- und Familien- bzw. Lebensformkontext – wird die ‚Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung‘ zu Grunde gelegt. Zur ‚Bevölkerung (am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung)‘ gehören nach diesem Bevölkerungsbegriff alle Personen mit nur einer Wohnung sowie Personen mit mehreren Wohnungen am Ort ihrer Hauptwohnung.“ (Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus; S. 1)

[13] Das Statistische Bundesamt hat mir 11.07.2022 per mitgeteilt: „die ‚Bevölkerung am Hauptwohnsitz‘ und die ‚Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung‘ bezeichnen die gleiche Menge.“
Bereits am 08.07.2022 hatte mir ein anderer Mitarbeiter mitgeteilt: „die ‚Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung‘ entspricht der Summe aus ‚Bevölkerung in Privaten Haushalten am Hauptwohnsitz‘ und ‚Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften am Hauptwohnsitz‘“.
Es gilt also:

Bevölkerung in Privaten Haushalten am Hauptwohnsitz
plus Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften am Hauptwohnsitz
gleich Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung (oder kürzer, aber gleichbedeutend: „Bevölkerung am Hauptwohnsitz“).


[14] „Die Mit[g]lieder aus Familien/Lebensformen, bei denen mindestens ein Mitglied mit Hauptwohnsitz in einem Hauptwohnsitzhaushalt ansässig ist, entspricht der ‚Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz‘ […]. Die ‚Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz‘ umfasst somit auch Personen am Nebenwohnsitz. Z.B. ein Kind einer Familie lebt dort mit Nebenwohnsitz. Das Kind wird der Familie als Mitglied zugeordnet, auch wenn es dort am Nebenwohnsitz lebt.“ (mail-Auskunft vom 07.07.2022)
In der hier öfter zitierten Datei Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes hieß es dagegen: „Personen mit mehreren Wohnsitzen (Haupt- und ein oder mehrere Nebenwohnsitze) werden bei der ‚Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz‘ – im Gegensatz zur Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz – nur einmal erfasst.“ (Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus; S. 2 – meine Hv.)
Nach Hinweis auf diesen Widerspruch teilte das Statistische Bundesamt 08.07.2002 per mail mit: „Die unten genannte Formulierung ‚Personen mit mehreren Wohnsitzen (Haupt- und ein oder mehrere Nebenwohnsitze) werden bei der ›Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz‹ – im Gegensatz zur Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz – nur einmal erfasst.‘ ist […] nicht zutreffend. Wir bitten dies zu entschuldigen.“
Klar ist:

  • 2019 gab es 81,937 Mio. Personen in Lebensformen am Hauptwohnsitz (die per definitionem Personen in Gemeinschaftsunterkünften ausschließen) und 1,233 Mio. Personen in Gemeinschaftsunterkünften am Hauptwohnsitz. Dies ergibt zusammen 83,170 Mio. Personen – also 89.000 mehr als 83,081 Mio. Bevölkerung am alleinige 82.869 oder Hauptwohnsitz.
  • Genauso 2018: 81,699 Mio. Personen in Lebensformen am Hauptwohnsitz plus 1,256 Mio. Personen in Gemeinschaftsunterkünften am Hauptwohnsitz ergibt 82,955 Mio. Personen – sind 86.000 mehr als 82,869 Mio. am alleinigen oder Hauptwohnsitz (siehe zu den genannten Zahlen die Quellenangaben unter der Tabelle im Abschnitt „Zeitreihen und Konzept-Vergleich: vor 2020 / seit 2020“ sowie Anmerkung 18).


[15] „In eine Lebensform werden auch die Kinder der Personen integriert, sofern diese Kinder den Familienstand ‚ledig‘ aufweisen und selbst weder mit Partner beziehungsweise Partnerin noch mit eigenen Kindern im Haushalt leben. Das Alter der Kinder bleibt im Lebensformenkonzept unberücksichtigt.“ (Hochgürtel/Wilke, S. 102).
„Ein Student kann alleine am Sudienort leben und mit Nebenwohnsitz im elterlichen Haushalt ansässig sein (Die Eltern leben hier mit Hauptwohnsitz). In einem solchen Fall zählt der Studen[t] zu zwei Lebensformen. Am S[t]udienort ist der Student Alleinstehender. Am Wohnort der Eltern gehört der Student zu einer Familie. Da in beiden Fällen die jeweilige Bezugsperson mit Hauptwohnsitz ansässig ist, geht der Student zweimal in die ‚Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz‘ mit ein.“ (mail-Auskunft des Statistischen Bundesamtes vom 08.07.2022)

[16] „Als Bevölkerung in Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten wird die Menge der Mitglieder von Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten ausgewiesen. Zur Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“ – d.h.: ohne den Zusatz „in Lebensformen“ – „zählen hingegen alle Haushaltsmitglieder von Hauptwohnsitzhaushalten. […]. Die Bevölkerung in Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten ist eine Teilmenge der Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten.“ (Hochgürtel/Wilke, S. 103; meine Hv.)
Ein Beispiel: „In einem Hauptwohnsitzhaushalt, der aus zwei alleinstehenden Personen A und B besteht, ist Person A 20 Jahre alt und in der Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet. Die zweite Person B ist 18 Jahre alt und in der Wohnung mit Nebenwohnsitz gemeldet. Hier handelt es sich also um einen Hauptwohnsitzhaushalt mit zwei Lebensformen, wobei lediglich Person A eine Lebensform in Hauptwohnsitzhaushalten bildet. Die Lebensform der Person B gehört zwar einem Hauptwohnsitzhaushalt an, bildet aber aufgrund des individuellen Nebenwohnsitz-Status eine Nebenwohnsitz-Lebensform.“ (Hochgürtel/Wilke, S. 102 f.)

[17] Die Altersgrenze wurde aus Anlaß der Integration der Erhebung zu Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushaltenund der Statistics on Income and Living Conditions in den Mikrozensus einführt. Für Teilnahme an diesen Befragungen galt schon früher eine Untergrenze von 16 Jahren; im Interesse der Vergleichbarkeit der Ergebnisse über alle Module des neuen – integrierten – Mikrozensus hinweg wurde diese Grenze nun auch zur Definition der „Hauptwohnsitzhaushalte“ herangezogen:
„Die Befragungen für MZ-SILC und MZ-IKT erfolgen nur in solchen Haushalten, in denen mindestens eine Person ab 16 Jahre ihren Hauptwohnsitz hat. Entsprechend sind Haushalte ausgeschlossen, in denen ausschließlich Personen mit Nebenwohnsitz leben. Für eine einheitliche Berichterstattung über alle Erhebungsteile hinweg bildet eine identische Abgrenzung der Haushalte die Grundlage der Haushalteberichterstattung in den jeweiligen Erhebungsteilen.“ / „In Nebenwohnsitzhaushalten haben in der Regel alle Haushaltsmitglieder ihren Nebenwohnsitz. Einzige Ausnahme bildet die oben skizzierte Altersregelung. Sie wird aus Konsistenzgründen zu der Unterstichprobe MZ-SILC und der Datenlieferungspflicht aus dieser an Eurostat beibehalten.“ (Hochgürtel/Weinmann, S. 94) (Die Altersgrenze führt dazu, daß ein Haushalt, der ohne Altersgrenze, Hauptwohnsitzhaushalt wäre,  – terminologisch – zu einem Nebenwohnsitzhaushalt wird, wenn die einzige Person, die den fraglichen Haushalt als Hauptwohnsitz hat, unter 16 Jahre alt ist.)
Die praktische Bedeutung dieser Altersgrenze ist allerdings gering: „Ist die einzige Person mit Hauptwohnsitz in einem Haushalt jünger als 16 Jahre, dann wird dieser Haushalt zu den Nebenwohnsitzhaushalten gezählt. Solche Haushalte sind jedoch so selten, dass diese Population selbst mit dem Mikrozensus nicht nachweisbar ist.“ (Hochgürtel/Weinmann, S. 94)

[18] So wurde die „Bevölkerung in Lebensformen insgesamt im Jahr 2019“ mit 81.937.000 angegeben (https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00064413/2010300197004_korr02092020.pdf, S. 117); diese verteilte sich auf 42.059.000 Lebensformen (ebd., 115). Für 2018 lauteten die entsprechenden Zahlen: 81.699.000 / 41.995.000 (https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00054484/2010300187004.pdf, S. 115 / 113). (Das ist für die Bevölkerung dieselbe Zahl, die auch in Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus; S. 3 für die „Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz“ genannt wurde.)
Nach dem neuen Konzept waren es 2019 81.942.000 Personen (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Publikationen/Downloads-Haushalte/haushalte-familien-2010300217004.pdf?__blob=publicationFile, S. 98) in 41.929.000 Lebensformen (ebd., 88). Für 2018 lauten die entsprechenden Zahlen 81.704.000 / 41.859.000 (ebd., 98 / 88). Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes wurde in den beiden zuletztgenannten Tabellen das neue Konzept rückwirkend auf Vorjahre seit 1996 angewandt.
Berechnen wir nun die Differenz:

2018

2019

altes Konzept

81.699.000

81.937.000

neues Konzept

81.704.000

81.942.000

Differenz
(neu minus alt)

5.000

5.000

Als Zeitreihe liegen die Zahlen nach dem alten Konzept als GENESIS-Tabelle 12211-9040 vor.


[19] https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Methoden/Erlaeuterungen/mikrozensus-2017.html: „Das Bevölkerungsvolumen in Gemeinschaftsunterkünften umfasst im Berichtsjahr 2017 ca. 1,2 Millionen Personen (2016: 1,0 Mill.).“
Zu beachten ist: Die Zahl der Erwerbstätigen wurde bis 2016 als Teilmenge der „Bevölkerung am Hauptwohnsitz“ (= abgekürzte Formulierung für „Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“) ausgewiesen (für diesen Zweck wurde die hier im folgenden – teilweise – zitierte Datei erstellt); seit 2017 wird sie nur noch als Teilmenge der Bevölkerung am „Hauptwohnsitz in Privathaushalten“ ausgewiesen. Damit fallen ab 2017 in der – hier zitierten – Spalte „Bevölkerung“ die Personen in Gemeinschaftsunterkünften und in der – hier nicht zitierten – Spalte „Erwerbstätige“ die Erwerbstätigen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, weg (und entsprechend in den anderen Spalten).

Jahr

Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Haupt-
wohnung“ in 1.000

Bevölkerung“ in 1.000

Differenz
(Spalte 3
minus
Spalte 2)

laut Datei Bevölkerungs-
konzepte.pdf

laut Datei

Bev_Bet_Erwerbsl_Geschl_D_FB_NL_1957-2021.xls

2007

82.257

82.257

0

2008

82.135

82.135

0

2009

81.904

81.904

0

2010

81.715

81.715

0

2011

80.249

80.249

0

2012

80.413

80.413

0

2013

80.611

80.611

0

2014

80.897

80.896

-1

2015

81.404

81.404

0

2016

82.425

82.425

0

2017

82.986

81.740 [*]

-1.246

2018

82.948

81.613

-1.335

Die 82.948 scheinen von Anfang an falsch gewesen zu sein oder jedenfalls mittlerweile überholt zu sein:

Sie passen weder zu den

81.613 Tsd. Personen „in Privaten Haushalten am Hauptwohnsitz“

+ 1.256 Tsd. Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften am Hauptwohnsitz

= nur 82.869 Tsd. Personen „am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“ im Jahr 2018

lt. der Datei f23_2022_70_schulze, die mir das Statistische Bundesamt am 08.07.2022 zur Vergügung gestellt hat, noch zu den 1.256 Tsd. Personen („Insgesamt“) in Gemeinschaftsunterkünften aus GENESIS-Tabelle 12211-0900.

82.869 Tsd. Personen „am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“ minus 81.613 Tsd. Personen „Bevölkerung“ lt. Bev_Bet_Erwerbsl_Geschl_D_FB_NL_1957-2021.xls ergeben dagegen schlüssig 1.256 Tsd. Menschen in Gemeinschaftsunterkünften.


[*] „Ab 2017 Bevölkerung in Privathaushalten (ohne Gemeinschaftsunterkünfte): „Hintergrund ist eine Neuregelung im Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016.“ (Anmerkung in der Datei Bev_Bet_Erwerbsl_Geschl_D_FB_NL_1957-2021.xls) „Für Personen in Gemeinschaftsunterkünften wird die Berichterstattung deutlich eingeschränkt. Durch einen verkürzten Fragebogen werden nur noch ausgewählte Merkmale wie Geschlecht, Alter und Familienstand erhoben. Befragte als auch Erhebende sollen dadurch entlastet werden. Zudem hat sich gezeigt, dass es in der Vergangenheit problematisch war, in diesen Unterkünften alle Angaben vollständig erheben zu können.“ (https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Methoden/Erlaeuterungen/mikrozensus-2017.html)

[20] Errechnet: 81.613 Bevölkerung in Privaten Haushalten am Hauptwohnsitz + 1.256 Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften am Hauptwohnsitz (Datei f23_2022_70_schulze, die mir das Statistische Bundesamt am 08.07.2022 zur Vergügung gestellt hat) ergibt 82.869 „Bevölkerung am Hauptwohnsitz“ (= „Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“).

[21] Die erstgenannte Zahl stammt aus: Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus; S. 3.
Die zweitgenannte Zahl läßt sich anhand der der Datei f23_2022_70_schulze, die mir am 08.07.2022 vom Statistische Bundesamt zur Verfügung gestellt wurde, errechnen:

81.613 Tsd. Personen „in Privaten Haushalten am Hauptwohnsitz“
+ 1.256 Tsd. Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften am Hauptwohnsitz
ergibt – wie bereits in Anmerkung 19 gesagt –
nur 82.869 Tsd. Personen „am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“.

Die zweitgenannte Zahl paßt auch zu GENESIS-Tabelle 12211-0900 (1.256 Tsd. Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften) und Datei Bev_Bet_Erwerbsl_Geschl_D_FB_NL_1957-2021.xls, die mir am 23.06.2002 vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt wurde; dort sind 81.613 Tsd. Personen „Bevölkerung“ genannt, was für 2018 – lt. Auskunft des Statistischen Bundesamtes – Bevölkerung in Privathaushalten (ohne Gemeinschaftsunterkünfte) im Hauptwohnsitz meint. 1.256 + 81.613 ergibt ebenfalls 82.869.

[22] https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00064413/2010300197004_korr02092020.pdf, S. 61.

[23] ebd., S. 35.

[24] Übereinstimmend: Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus; S. 3 und Datei f23_2022_70_schulze.

[25] https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00064413/2010300197004_korr02092020.pdf, S. 117.

[26] ebd., S. 79.

[27] Die vier Hauptarten von Lebensformen sind: Familien mit ledigen Kindern (11,557 Mio.; darunter auch Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende), Paargemeinschaften ohne Kinder (11,850 Mio.) und Alleinstehende (18,653 Mio.) (https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00064413/2010300197004_korr02092020.pdf, S. 79 f.).

[28] Bevölkerungskonzepte im Mikrozensus; S. 3.

[29] „die ‚Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung‘ entspricht der Summe aus ‚Bevölkerung in Privaten Haushalten am Hauptwohnsitz‘ und ‚Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften am Hauptwohnsitz‘“ (mail-Auskunft des Statistischen Bundesamtes vom 08.07.2022).

[30] „Ab 1991 bis zum Jahr 2010 werden die Ergebnisse des Mikrozensus unter Verwendung von fortgeschriebenen Ergebnissen auf Basis der Volkszählung 1987 und der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990 hochgerechnet. Ab dem Jahr 2011 verwendet der Mikrozensus die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 als Hochrechnungsrahmen. Mit dem Zensus 2011 wurde für das Jahr 2011 eine niedrigere Bevölkerung ermittelt, als auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung. Mit dem neuen Hochrechnungsrahmen geht auch eine Reduzierung der ausgewiesenen Haushalte- und Familienzahlen einher. Die Korrektur des Niveaus fällt für kleine Haushalte und Alleinstehende etwas größer aus als für größere Haushalte sowie Familien und Paare ohne Kinder.“ (Methodische Hinweise zur Haushalte- und Familienberichterstattung, S. 7)

[31] Die unterschiedlichen Methode (VGR: rückwirkende Korrektur anhand des Zensus 2011; Bevölkerungsfortschreibung und Mikrozensus [Bevölkerung am Hauptwohnsitz; ab 2005: im Jahresdurchschnitt]: keine rückwirkende Korrektur) führt also für die Zeit von 1991 (Mikrozensus: 2005) bis 2011 tatsächlich zu unterschiedlichen Aussagen über dieselbe Entität (Bevölkerung mit Gemeinschaftsunterkünften und ohne Mehrfachzählungen).