Wir, die Unterzeichnenden, fordern eine Aberkennung der Fortbildungszertifikate „Homöopathie“. Es ist nach der Streichung aus der Weiterbildungsordnung der allermeisten Landesärztekammern (13 von 17), sowie der Streichung aus der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) nicht länger hinzunehmen, dass ärztliche Honorare aus dem Topf der Solidargemeinschaft für eine Scheintherapie bezahlt werden. Dem klaren Votum der Bundesärztekammer müssen honorarbezogene Konsequenzen für niedergelassenen Ärzte folgen, um nicht weiterhin die organisierte Selbsttäuschung einer an überholten und in der Konsequenz potentiell tödlichen Form ärztlichen Handelns festhaltenden Minderheit zu unterstützen. Für diese Form der Scheintherapie darf es zum Schutz der Patienten keinen Bestandsschutz geben.
1. Dubiose Geldflüsse - parallele Schattenfinanzierung
Neben den Zahlungen, die über die Kassenärztlichen Vereinigungen an die Ärzte ausgezahlt werden, existiert ein zweiter Weg des Geldflusses, der den abrechnenden Ärzten ermöglicht, unter Umgehung jeglicher Kontrollfunktionen der Kassenärztlichen Vereinigungen -KV- (Plausibilitätsprüfung, Zeitprofile) Gelder für „Homöopathie“ zu generieren. Die hierfür mit den beteiligten Kassen abgeschlossenen Selektivverträge, die von vielen gesetzlichen Krankenkassen mit dem „Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.“ (DZVhÄ), allen voran Barmer GEK, Techniker Krankenkasse und DAK, direkt abgeschlossen wurden, sind nicht geeignet, Vertrauen aufzubauen, sondern ermöglichen durch das Fehlen jeglicher unabhängiger Kontrollfunktionen seitens der KV ärztlichen Abrechnungsbetrug.
Das Ermöglichen paralleler Abrechnungswege unter Umgehung der Kontrollfunktion seitens der KV bedeutet, dass das wichtige Instrument der Abrechnungskontrolle boykottiert wird, weil weder Plausibilitätsprüfungen, noch Zeitprofile erstellt werden können. Die Kritik an der Ausführung dieser dubiosen und intransparenten Schattenfinanzierung wurden der Barmer GEK und der Techniker Krankenkasse mitgeteilt. Ein Interesse, an diesen Umständen etwas zu ändern, etwa durch Kündigung der mit dem DZVhÄ geschlossenen Verträge, wiesen die Vorstände beider Kassen entschieden zurück.
2. Dubiose Therapien statt Sprechender Medizin
Es ist nicht weiter hinzunehmen, dass mit „Homöopathie“ im Jahre 2023 noch immer Scheintherapien im ärztlichen Kontext mit jährlichen Beträgen von über 500.- € pro Patient bezahlt werden, während die Sprechende Medizin mit einstelligen Beträgen vergütet bleibt. Sprechende Medizin darf nicht länger mit Esoterik verknüpft werden, um ärztliche Honorarziffern zu generieren. Die organisierte Selbsttäuschung geneigter Teile in der Ärzteschaft und die damit verbundene "license to kill" ist aus ethischen Gründen zu stoppen.
3. Dubiose gesellschaftliche Folgen und Gefahren
Es ist nicht länger hinzunehmen, dass sich ÄrztInnen durch die Teilnahme an teuren, sogenannten „Fortbildungskursen“ zur Selbsttäuschung konditionieren lassen und dabei elementare wissenschaftliche Gesetze ignorieren, um dem Kausalitätsbedürfnis ihrer Patientenklientel gerecht zu werden. Zahlreiche - mitunter tödliche - Folgen, etwa durch Verpassen eines indizierten therapeutischen Zeitfensters, sind dokumentiert. Neben individueller gravierender medizinischer Folgen werden auch gesellschaftliche Auswirkungen, wie z.B. Wissenschaftsleugnung, Impfverweigerung u.a. zunehmend zum Problem mit weitreichenden unübersehbaren Folgen.
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