Die Wahleinmischung Angela Merkels 2020 in Thüringen, die zum Rückgängig machen einer demokratischen Wahl führte, war laut höchstem Gericht ein klarer Verfassungsverstoß.
Dies war jedem demokratisch denkenden Menschen mit funktionierendem Rechtsverständnis bereits damals klar (hier mein damaliger Beitrag zum Thema: Demokratie 2.0), und wurde jetzt - offenkundig mit bewusster Verzögerung - auch durch das Verfassungsgericht bestätigt.
Das Verfassungsgericht beurteilte dabei nur die öffentlichen Äußerungen Merkels, nicht aber die Macht-Mechanismen, die hinter den Kulissen stattfanden und u. a. die Karriere von Menschen zerstörten, so die des FDP-Politikers Thomas Kemmerich, der es gewagt hatte, sich demokratisch, aber gegen Merkels Willen, wählen zu lassen. Oder die des Regierungsbeauftragten Christian Hirte, der es gewagt hatte, dem gegen Merkels Willen gewählten Kemmerich zu gratulieren. Er wurde zum Rücktritt gezwungen.
Dieses Urteil bestätigt jetzt also das Rechtsempfinden all derer, die noch über Demokratieverständnis verfügen. Es ist aber keine vollständige und strafrechtlich relevante Aufarbeitung der damaligen Vorgänge. Für Merkel bleibt es folgenlos, aus dem Amt entfernt werden kann sie nicht mehr.
Wir können aber sicher sein, hätte es sich z. B. um Trump gehandelt, hätte Trump jemals ähnlich diktatorisch und demokratieverachtend agiert, wäre es zu einem Impeachmentverfahren gekommen.
Recht gut kommentiert und aufgearbeitet wird der Sachverhalt bei BILD-Online:
Unsagbar peinlich dagegen die jetzt eilig verbreiteten Relativierungsversuche der Linkspresse, nach dem infantilen Motto: "Weil wir finden, dass die AfD böse ist, darf die natürlich auch niemanden wählen." Unfassbar, dass das Verfassungsgericht auf diese Gefühle keine Rücksicht nahm ...
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