Die Überlastung der Intensivstationen war das von der Politik und insbesondere der Kanzlerin an die Wand gemalte Horrorszenario, das zur größten Umgestaltung unserer Demokratie geführt hat. Auf Grundlage nicht valider Zahlen.

Bereits vorher mussten wir ein Jahr lang erleben, wie Grundrechte auf Grund einer vollkommen unbelastbaren Nichtwissensmitteilung des RKI massiv eingeschränkt wurden. Diese Einschränkungen beruhten auf den durch PCR-Tests ermittelten sog. „Inzidenzen“, die vollkommen unbrauchbare Zahlen lieferten.

Mit der Bundesnotbremse wurde in Grundrechte jedoch in noch größerem Maß eingegriffen, der Rechtsstaat wurde massiv geschwächt, der Föderalismus torpediert, die Gewaltenteilung ausgehebelt. Die hierzu dienende Datengrundlage wurde vom Sachverständigen Tom Lausen in seiner  Stellungnahme „Langfristige Konsequenzen für das Gesundheitssystem Lernen aus der Pandemie“ zur Anhörung im Unterausschuss Parlamentarisches Begleitgremium COVID-19-Pandemie am 8. Juli 2021 auseinandergenommen. Er kommt zu vielen erschütternden Schlussfolgerungen und zu folgendem Ergebnis:

„Eine Überlastung des Gesundheitssystems im Bereich der Intensivstationen lässt sich hieraus gleichwohl zu keinem Zeitpunkt ableiten, nicht einmal auf dem Höhepunkt mit knapp 6.000 gemeldeten COVID-19- Intensivpatienten Anfang Januar 2021.“

Gleich einleitend stellt er fest:

„Es gibt in dieser Pandemie signifikante Fehlerquellen bei der Erhebung relevanter Daten und Zahlen im deutschen Gesundheitssystem.“

„Es gibt in dieser Pandemie signifikante Fehlinterpretationen der Daten und Zahlen des deutschen Gesundheitssystems.“

„Aus meinen Datenauswertungen gehen nachweisbar schwere Fehlentscheidungen der Regierung auf Basis falscher oder nicht vorhandener Dateninterpretationen hervor. (IFSG §28b - Bundesnotbremse) “

„Meine Datenauswertungen ergeben ferner deutliche Evidenzen für schwerwiegende gesetzliche Fehlanreizbildungen seitens der Regierung bzw. des BMG, die erheblich zur negativen Beeinflussung des Pandemieverlaufes führten.“

Er kommt sogar zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber vor der sog. 2. Welle nicht damit rechnete, dass es zu einer Überlastung kommen könne, da er dafür die vollkommen falschen Anreize gesetzt hätte:

„§21 KHG stellt den eindeutigen Beweis dar, dass der Gesetzgeber zu Beginn der sogenannten 2. Welle zu keinem Zeitpunkt von einer Überlastung des Gesundheitssystems ausging.

Wer in einer Pandemie eine hohe Krankenhausauslastung befürchtet, finanziert nicht den Mangel an Betten, sondern setzt Anreize für eine Erhöhung der Versorgungsmöglichkeiten. Ein solches gesetzgeberisches Ziel hat §21 1a KHG nicht! Wer ein Anreizsystem schafft, bei welchem die Krankenhäuser nur Ausgleichszahlungen bekommen, wenn mindestens 75% Auslastung auf der Intensivstation überschritten wurde befindet 25% Freihaltung der Intensivbetten als definitiv ausreichend, um die 2. Welle zu bewältigen.

Mit anderen Worten, die Regierung hat niemals auch nur ansatzweise angenommen, das Gesundheitssystem könne durch einen exponentiellen Anstieg von COVID Patienten überfordert werden. Die Regierung hat offenbar niemals mit einem exponentiellen Anstieg gerechnet.“

Er führt aus, dass durch mangelnde Aufklärung bei Teilen der Politik, in den Medien und in der Gesellschaft ein falsches Bild der Auslastung vorliege, was bereits mit den Begrifflichkeiten beginne:

„Ich beziehe mich in meiner Datenanalyse ausschließlich auf die per Definition benannten „kritischen Verläufe“, die auf den Intensivstationen behandelt werden. Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass die Begrifflichkeit „kritische Verläufe“ die allgemeine Öffentlichkeit niemals erreicht hat. Es kursiert weitgehend der nicht per Gesetz definierte Begriff „schwerer Verlauf“. Unter dem Begriff „schwerer Verlauf“ wird seither leider in der Öffentlichkeit nahezu jede ungewünschte, unangenehme Verlaufsform von COVID 19 frei subsummiert.“

Das ist insofern wesentlich, weil unter einem schweren Verlauf hospitalisierte Fälle subsumiert werden. Fälle mit Aufenthalt auf einer Intensivstation und Todesfälle sind kritische Verläufe. Zu der Frage, wie viele Fälle mit kritischen Verlauf auf den Intensivstationen liegen, führt er aus:

„Diese Information existiert nicht. Niemand weiss, wieviele wirklich kritische Verläufe auf deutschen Intensivstationen gelegen haben. Die Intensivstationen müssen per Verordnung alle Fälle melden, die einen positiven PCR Test haben. Diese von Minister Jens Spahn angeordnete Datenerhebung versperrt jeglichen Blick auf die wirkliche Zahl der tatsächlichen kritischen Verläufe von COVID 19, wie aus meinen Datenauswertungen ersichtlich wird.“

Diese Fehleinschätzung führt dann sogar zu Fehlurteilen am Beispiel eines Oberverwaltungsgerichtes, das Maßnahmen als notwendig erachtete, weil nur noch 19% Intensivbettenkapazitäten frei seien. Der Sachverständige bestreitet die Validität der Daten. Jetzt ist man schon einiges gewöhnt aus der Coronakrise. Die Illusion, dass wir ein Land sind, das super organisiert ist und in dem alles funktioniert, haben wohl die meisten schon vor gut einem Jahr aufgegeben. Trotzdem hat bei den meisten keine Neubewertung der Coronakrise stattgefunden. Der Sachverständige wird auch deutlich bei einem Thema, das wir aus anderen Bereichen (oder vielmehr Bereicherungen) der Coronakrise kennen:

„Amtlich verlangte Dateneingaben werden von mindestens einer Klinikgruppe zu Abrechnungszwecken angepasst. Am 20.01.2021 musste eine Klinikgruppe 2.687 als COVID 19 angemeldete Fälle wieder löschen. Mit diesen Fällen wurden auch 373 an oder mit COVID 19 gestorbene Menschen aus der COVID 19 Todeszahlen- Statistik gelöscht. Hier erinnere ich an Punkt 2, dass nur extrem auffällige Zahlen überhaupt auffallen.“

Das ist eigentlich unglaublich, aber in der Coronakrise nimmt man solch Ungeheuerlichkeiten mittleweile schon fast stoisch zur Kenntnis. Das Papier ist, relativ knapp und knackig, gut zu lesen und oben verlinkt. Es soll hier nicht in Gänze zitiert werden, sondern allen sei die Lektüre im Volltext empfohlen. Jedoch noch ein Satz für alle, die immer noch glauben, es werde in der Coronakrise alles für die Gesundheit getan:

„Das RKI und DIVI e.V. weigern sich, wichtige amtlich erhobene Daten, die keinerlei Patientenbezug haben, zeitnah oder überhaupt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Es wird empfohlen, diese Verweigerungshaltung zu überwinden, damit mehr Menschenleben gerettet werden können.“

Soweit Tom Lausen zu den mehr als lausigen Daten, die er aufbereitet auf einer Internetseite zur Verfügung stellt. In Bayern würde man zu der Stellungnahme sagen: Des is a saubere Watschn. Hier kann man ihn im Interview bei Milena Preradovic hören:

Es geht in der Coronakrise nicht um Gesundheit und darum ging es eigentlich nie, sonst hätten wir ganz andere Dinge machen müssen. Aber diese Verweigerung in allen relevanten Bereichen wenigstens eine valide Datengrundlage zu schaffen, auf der eine Beurteilung und Maßnahmenplanung überhaupt erst erfolgen kann, ist schon erstaunlich. Geradezu bestürzend und partiell beängstigend ist jedoch, dass trotz allen Datenskandalen in der Krise, allem Organisationsversagen, allen Ungereimtheiten so viele noch immer an dem offiziellen Narrativ und den Lippen der lautesten Protagonisten hängen. Wir stützen den gesamten Umbau unserer Demokratie, die Eingriffe in das Leben der schützenswerten Kinder, einen gigantischen wirtschaftlichen Schaden, Millionen Hungertote im globalen Süden uvm. auf derartige Zahlen. Und da ist mittlerweile schon recht viel zusammengekommen, was die so verunglimpften Covidioten seit Monaten bzw. seit über einem Jahr bemängeln und was Oskar Lafontaine jüngst zu dem Schluss veranlasst hat, dass diese Wortschöpfung auf die zurückfällt, die sie erfunden haben.

Obwohl sich die Inzidenzzahlen als unbrauchbar erwiesen, die Zahlen zur Intensivbettenauslastung unbrauchbar waren, die Zahl der an Corona Verstorbenen weit überschätzt wurde und sich wohl irgendwo im Graubereich von eher unwahrscheinlichen 0,9% bis zu max. 85% der offiziell angegebenen Coronatoten bewegen dürfte, die verlorenen Lebensjahre wohl weit zu hoch geschätzt wurden, die Tödlichkeit der Krankheit weit überschätzt wurde und mit den neuen Mutationen entgegen der Zahlen noch immer wird, der Nutzen von Lockdowns fraglich ist und zu erheblichen Kollateralschäden führt, Masken nicht unbedenklich sind, die Schnelltests Schrottzahlen liefern und es zu den Impfstoffen keine brauchbare Pharmakovigilanz gibt, machen wir trotzdem genau so weiter und verschärfen ständig in Bezug auf die Impfung Ton und Tempo? Nun sollen entgegen dem Rat der STIKO auch Kinder geimpft werden, die nach der DGIP und der DGKH nur ein Sterberisiko an CODID19 von 0,00002% (Daten aus England bestätigen Ähnliches) aber ggf. erhebliche Risiken bis hin zum Tod durch die Impfung haben?

Und das gerade bei einem Impfstoff, der nur eine bedingte Zulassung hat, weder vor Ansteckung schützt noch die Weitergabe des (vielleicht escapemutierten Virus) unterbindet? Allein schon aus dem Grund ist fraglich, ob man überhaupt von einer Impfung sprechen kann oder nicht vielmehr von einer experimentellen Gentherapie sprechen müsste. Besonders fragwürdig wird der von Anfang an gesetzte Fokus auf die Impfung, wenn man nun weiß, dass es eine weitgehende Immunität wohl bereits gibt und hochwirksame Behandlungsmöglichkeiten sowie die Stärkung des Immunsystems unterlassen werden. Es ist fraglich, ob dieser Blindflug irgendein Versehen ist oder nicht vielleicht gar erwünscht war. Es steht hingegen außer Frage, dass sehr, sehr viele Tote vermieden hätten werden können, wenn man nicht mutwillig selbst die Nebelmaschinen angeschaltet hätte.

So langsam fragt man sich schon, was noch passieren muss, dass die vernünftigen Leute in Politik, Medien und der Gesellschaft die Reißleine ziehen und dieser willkürlichen und verheerenden Politik deutlich entgegen treten.


(Titelbild Thomas G. auf pixabay.com)

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