Die vier IMA-Ressorts, die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, Finanzen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie das Auswärtige Amt, haben in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert, welchen Beitrag die Investitionsgarantien beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft leisten können. Wie dem aktuellen DIA-Report zu entnehmen ist, geht es darum, Anreize für die Realisierung besonders klimafreundlicher Projekte zu schaffen und gleichzeitig Deckungseinschränkungen für klimaschädliche Vorhaben vorzusehen.
Nun wurde beschlossen, die Deckungsmöglichkeiten für bestimmte - als klimaschädlich identifizierte - Projekte einzuschränken. Konkret bedeutet dies, dass ab sofort keine Garantieübernahmen mehr für den Neubau und wesentliche Erweiterungen von Kohlekraftwerken sowie für Vorhaben der Erdölförderung, bei denen es zu einem routinemäßigen Ablassen und Abfackeln von Begleitgas (Routine Venting and Flaring) kommt, möglich sind.
Zugleich wurde eine stärkere Förderung von klimafreundlichen Investitionen in Erneuerbare Energien beschlossen. Dies erfolgt durch die umfassende Absicherung von Zahlungsrisiken aus Stromabnahmeverträgen im Rahmen der sogenannten Zusagendeckung. Die Bundesregierung biete diese Absicherung künftig bei EE-Projekten auch für nicht-zentralstaatliche Stromabnehmer und für alle Länder mit anwendbarem Investitionsförderungs- und -schutzvertrag an, heißt es im Report. Um Projektentwicklern, Investoren und finanzierenden Banken bereits in einer frühen Projektphase Planungssicherheit zu bieten, bestehe hierbei die Möglichkeit, frühzeitig eine Indikation zum Umfang einer möglichen Absicherung mit Investitionsgarantien einzuholen.