Frau
Ministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Yvonne Gebauer
außerdem
Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet
und den
Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

Korrelation zwischen Bildung, Präsenzpflicht und dem Grundrecht auf Gesundheit
sowie der Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung von Kindern
hier: Schaffung einer Möglichkeit zur Präsenzbefreiung auf Grund des
pandemischen Geschehens

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,

wir schreiben Ihnen hier als Eltern von schulpflichtigen Kindern, die bereits seit Beginn der Pandemie besorgt um die Sicherheit unserer Kinder und Familien sind.

Wir wenden uns jetzt noch einmal persönlich an Sie, da wir den Eindruck haben, dass unsere Anliegen bisher nicht zu Ihnen durchgedrungen sind, obwohl wir in den letzten Monaten tausende Schreiben an Sie, Herrn Laschet, Herrn Stamp, Herrn Richter, Frau Müller-Rech, Frau Schneider, Frau Korte und alle, die für die Bildungspolitik zuständig sind, verschickt haben. Trotzdem schienen Sie am 23.02.2021 in einer Zoom-Konferenz, die man auf youtube verfolgen kann, ernsthaft überrascht, dass sich plötzlich viele Eltern meldeten, die es nicht gutheißen, dass die Schulen öffnen.

Sie haben dort selber gesagt, dass ein Impfstoff für Kinder kurzfristig nicht verfügbar sein wird und es ist generell nicht geplant, Kinder über eine Impfung in die angestrebte Herdenimmunität einzubeziehen. Da eine Herdenimmunität und die Rückkehr in den Alltag ohne Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen nicht möglich ist, müssen wir derzeit davon ausgehen, dass eine Durchseuchung entweder angestrebt oder zumindest hingenommen wird.

Dies empfinden wir als unethisch und sehen es äußerst kritisch. Das Robert-Koch-Institut schreibt in seinen neuen Testkriterien für Schulen: „Allerdings werden auch für das Kindesalter länger anhaltende Krankheitssymptome beschrieben und der Anteil der Spätfolgen ist bisher noch nicht bekannt.“, sowie „Das Ausmaß einer Übertragung innerhalb der Schulen und von den Schulen in die Familien/Haushalte ist Gegenstand der Forschung.“ und weiterhin „Aufgrund des zunehmenden Anteils von besorgniserregenden Varianten von SARS-CoV-2 auch in Deutschland, die mit einem erhöhten Ansteckungspotenzial einhergehen, ist auch mit einem erhöhten Übertragungswahrscheinlichkeit in Schulen zu rechnen“.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Testkriterien-Schulen.html

In Großbritannien leiden 78.924 Kinder und Jugendliche im Alter von 0-19 an LongCovid (Stand: 25.02.2021). Je nach Altersgruppe tritt LongCovid dort bei 12 – 15% der positiv getesteten Kinder auf und trifft auch Kinder, die bei der originären Infektion nur milde oder gar keine Symptome hatten.

https://www.ons.gov.uk/peoplepopulationandcommunity/healthandsocialcare/conditionsan ddiseases

https://www.longcovidkids.org

In Dänemark wurde bereits eigens eine Reha-Klinik für Kinder mit LongCovid eingerichtet.

Eine andere Studie stellt fest, dass 52% der Kinder nach 120 Tagen noch mindestens ein persistierendes Symptom haben.

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.01.23.21250375v1.full.pdf

Die WHO berichtet am 25.02.20121, dass Europa in Bezug auf Langzeitfolgen einer COVID-Erkrankung/„Long COVID“ zum Handeln aufruft.

https://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/statements/2021/statement-update-oncovid-19-whoeurope-calls-for-action-on-post-covid-conditionslong-covid

Bei Covid-19 sind nicht alleine die Todesfälle ausschlaggebend, sondern auch die Anzahl an Fällen, in denen Folgeschäden ungeklärten Ausmaßes und ungeklärter Dauer zurück bleiben.

Angesichts der aktuellen Zahlen aus Großbritannien sind wir fassungslos, dass in NRW das einzige Konzept, dass in den Schulen nach einem Jahr Pandemie vorliegt, „Lüften.“ heißt. In vielen Schulbezirken sitzen derzeit selbst in den geteilten Klassen der Grundschulen noch 15 Kinder mit größtenteils schlecht sitzendem Mundschutz, der gegen die über Aerosole hochansteckende Mutante B.1.1.7 praktisch keinen Schutz bietet. Und da spätestens in der Frühstückspause alle ohnehin ihren Mundschutz ablegen dürfen, ist das Tragen desselben im Endeffekt nur Fassade.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 18.01.2021 dahingehend geurteilt, dass effektiver Gesundheitsschutz nur möglich ist, wenn kein Präsenzunterricht stattfindet.

Das OVG Münster belegt im Urteil vom 22.01.2021, dass sich Kinder jeden Alters
infizieren und dass auch Schulcluster in jeder Schulform vorkommen.

Obwohl Ingenieure aus dem Bereich der Strömungsmechanik anschaulich erklären, dass mit den richtigen Luftfiltergeräten und Trennwänden mit umlaufender Kante das Ansteckungsrisiko im Klassenraum fast auf Null gesenkt werden kann, wird unseren Kindern dieser Schutz nicht zugebilligt, weil er zu teuer ist.

Parallel dazu können wir der Presse entnehmen, dass der Landtag in NRW 41 dieser Geräte angeschafft hat. Trennwände sind überall außer in Schulen obligatorisch. Wir sind gelinde gesagt entsetzt darüber, welch niedrigen Stellenwert Kinder in der Politik haben.

Es wird ständig damit argumentiert, dass die Schulen unbedingt offenbleiben müssen, aber Filteranlagen, die auch in der normalen Grippesaison sinnvoll sind werden trotzdem nicht flächendeckend eingebaut. Obwohl sie, eingedenk der Tatsache, dass die Epidemiologen und Virologen derzeit davon ausgehen, dass uns derartige Pandemien noch öfter heimsuchen werden, sicherlich auch für die Zukunft eine sinnvolle Investition wären.

Selbstverständlich ist der Präsenzunterricht wertvoll für Kinder und Jugendliche. Wir alle hätten lieber heute als morgen wieder unser altes Leben zurück und sind glücklich, wenn unsere Kinder wieder sicher in die Schule gehen können. Wir gehören nicht zu den Eltern, die das Schulsystem oder den Präsenzunterricht generell ablehnen.

Trotzdem gibt es viele Kinder, die mit dem Distanzunterricht gut zurecht kommen oder sogar aufgeblüht sind und ihre Leistungen verbessert haben.

Eltern, deren Kinder bereits langfristig im Distanzlernen sind, da Kinder oder
Familienangehörige zu den Risikogruppen gehören, beobachten außerdem, dass es für Kinder, sogar im Grundschulalter, einfacher ist, dauerhaft auf Distanz zu lernen, als ständig zwischen Präsenz-, Distanz, Wechselunterricht oder Quarantäne hin und her zu wechseln. Es gibt auch Kinder, die seit den Sommerferien schon 3,4 oder 5 Mal in Quarantäne waren. Das ist jedes Mal extremer psychischer Stress für die ganze Familie.

Wir sehen es als eindeutig gegeben an, dass Bildung in einer Pandemie auch von zu Hause aus ermöglicht werden kann, wenn die Schule das Material stellt oder die Kinder digital am Unterrichtsgeschehen beteiligt. Vor allem, da nicht in allen Schulen derselbe Infektionsschutz gewährleistet werden kann.

Es werden immer die benachteiligten Kinder angeführt, die zu Hause Hunger, Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch erfahren. Das darf kein Grund sein, alle Kinder in die Schule zu zwingen und somit viele Kinder mit Infektionen zu gefährden, die bisher zu Hause sicher und geborgen waren. Es kann nicht sein, dass man heutzutage alle Eltern unter Generalverdacht stellt.

Es wird auch ständig angeführt, dass jedes dritte Kind psychische Probleme hat. Sie, Frau Gebauer, haben kürzlich erst gesagt, dass jedes dritte Kind diese Probleme durch den Lockdown habe.

Dabei hatte laut einer Studie aus 2019 jedes 4. Schulkind bereits damals psychische Probleme.

https://www.dak.de/dak/gesundheit/kinder--und-jugendreport 2019-2168342.html#/

Während der Pandemie haben Kinder und Jugendliche nicht nur wegen des Lockdowns und der Kontaktreduzierungen psychische Probleme, sondern auch, weil sie Angst vor einer Ansteckung und/oder davor, ein Familienmitglied durch Covid-19 zu verlieren, haben. Es gibt ja leider auch bereits zahlreiche Kinder, die tatsächlich ein Familienmitglied verloren haben.

Seitens der Politik wird es so dargestellt, als ob der Präsenzunterricht und die Schule den Lebensmittelpunkt aller Kinder darstellen. Wenn man aber die Kinder fragt, geben sie an, dass ihnen der Sport in der Freizeit und ihre Freunde fehlen. Und kaum ein Kind sagt gerade, dass es sich auf Schule unter den gegebenen Bedingungen freut.

In letzter Zeit mehren sich aus vielen Ländern die Berichte, dass immer mehr junge Menschen schwer an Covid-19 erkranken und auch versterben. Die Virologin Melanie Brinkmann hat im Spiegel prognostiziert, dass in Deutschland bis zum Frühjahr 2022 180.000 Menschen unter 60 Jahren ihr Leben durch Covid19 verlieren werden – in unseren Augen eine völlige Sinnlosigkeit, da bereits mehrere wirksame Impfstoffe existieren und es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis alle Impfwilligen auch ein Angebot zur Impfung erhalten.

Wir alle halten die Maßnahmen, die zur Eindämmung des Virus führen sollen, für sinnvoll und halten uns daran. Dabei sind wir auch der Meinung, dass der Staat dafür sorgen darf, dass Maßnahmen, mit denen man sich und andere schützt, eingehalten oder verschärft werden. Es ist aber nicht akzeptabel, dass Familien sich nicht mehr umfassend schützen dürfen, sobald sie schulpflichtige Kinder haben.

Uns ist die Bildung unserer Kinder wichtig und natürlich auch, dass sie Sozialkontakte haben. Allerdings halten wir Präsenzunterricht derzeit für keine sichere Alternative zum Distanzunterricht.

Und es geht nicht, das man Bildung und Gesundheitsschutz ständig gegeneinander
aufwiegt und die Verantwortung hin und her schiebt. Man kann dabei auch nicht
abstreiten, dass man Bildung grundsätzlich nachholen kann, während man seine
Gesundheit und sein Leben im Zweifelsfall nie wieder zurück erhält.

Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz besagt, dass jeder das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit hat. Das gilt auch für unsere Kinder und unsere Familien.

Laut Artikel 6 Grundgesetz stehen Ehe und Familie unter dem Schutz der staatlichen Ordnung und Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Im Rahmen dieser Pflicht fällt es vielen Eltern schwer, ihre Kinder in den
Präsenzunterricht zu schicken und dort ggf. einer Ansteckung mit einer Krankheit
auszusetzen, bei der niemand sagen kann, welche Auswirkungen sie auf die Zukunft des Kindes haben wird.

Laut Artikel 6 Grundgesetz übt der Staat überdies das Wächteramt über diese Sorgepflicht aus und sollte sich somit hinter die Eltern stellen, wenn diese ihre Kinder schützen möchten.

Zur Sorgepflicht gehört das Wachen über die physische und psychische Gesundheit der Kinder. Und viele Kinder und Jugendlich haben gerade Angst, sich in der Schule anzustecken und/oder Familienangehörige anzustecken. Das muss genauso ernst genommen werden, wie die Sorgen der Kinder, die unter dem Lockdown leiden.

Überdies haben natürlich auch die Eltern das Recht, sich vor einer Ansteckung zu
schützen.

Die Präsenzpflicht zu Pandemiezeiten wird bereits seit Beginn der Pandemie kritisch gesehen:
Am 27. April 2020 schreibt Volker Boehme-Neßler, seit 2014 Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg in „Die Zeit: „Eltern haben das Erziehungsrecht für ihre Kinder, das vom Grundgesetz garantiert und gegen den Staat verteidigt wird. Die Verfassung spricht vom natürlichen Recht der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder. Ob Kinder gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden, entscheiden deshalb in erster Linie die Eltern. Die Schulpflicht und besonders eine Anwesenheitspflicht in Zeiten von Corona macht den Eltern dieses Recht streitig. Sie greift auch in Grundrechte der Kinder ein.

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das steht
unmissverständlich in der Verfassung. Wenn der Staat Schülerinnen und Schüler in einer Pandemie in die Schule zwingt, könnte er beides bedrohen – ihr Leben und ihre Gesundheit. Zwar gibt es Hinweise darauf, dass Kinder und Jugendliche weniger stark, oft symptomlos an Corona erkranken, aber das ist noch lange kein gesichertes Wissen. Und über die Spätfolgen einer Corona-Erkrankung wissen wir noch gar nichts. Solange das so ist, ist die Schulpflicht eine Gefahr für Leib und Leben der Schüler. (in Die Zeit: „Schulöffnungen: Gefahr für Leib und Leben“).

Juristische Einschätzungen zur Schulbesuchspflicht in der Covid-19-Pandemie und die rechtlichen Möglichkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht hat Stefan Kirchner verfasst.

a)
Kirchner, Stefan, COVID-19 und die Schulbesuchspflicht (COVID-19 and the Duty to Attend School in Person) (August 18, 2020). Available at SSRN:
https://ssrn.com/abstract=3675926 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3675926

b)
Kirchner, Stefan, Der lange Weg nach Karlsruhe - und eine Abkürzung Verfassungsprozessuale Überlegungen angesichts der Gefahr einer Infektion mit SARSCoV-2 im Schulunterricht (The Long Way to Karlsruhe - And a Shortcut Considerations on Procedural Law at the Federal Constitutional Court in Light of the Danger of an Infection with SARS-CoV-2 during School Classes) (August 18, 2020). Available at SSRN:
https://ssrn.com/abstract=3676442 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3676442

Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt hat am 25.02.2021 bei Markus Lanz gesagt: „Man kann doch in einer Pandemie keine Präsenzpflicht aufrecht erhalten.“

Das Gros der Bundesländer hat deswegen die Präsenzpflicht ausgesetzt oder beurlaubt Kinder auf Antrag der Eltern.

Besonderes Aufsehen hat zudem ein Urteil des OVG Münster (VG Münster, Beschluss vom 04.12.2020 - 5 L 1019/20; 5 L 1027/20 ) erregt, in dem Kinder, die sich weigern, eine Maske zu tragen, vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Eltern, die gegen Maske im Unterricht sind, haben ihre Kinder somit von der Präsenzpflicht befreit, wenn sie sich einfach unsolidarisch verhalten, während Eltern, die besorgt sind, dass ihre Kinder Schaden nehmen, in die Röhre gucken. Das ist schon paradox.

Bei der Diskussion um die Aussetzung der Präsenzpflicht wird immer damit argumentiert, das man dann gerade die Kinder, die man in der Schule haben will, nicht in der Schule hat. Dass weltweit belegt ist, dass gerade die Familien, die in prekären Verhältnissen und auf beengtem Raum leben, besonders gefährdet sind, sich mit Sars-Cov2 zu infizieren, wird hierbei nicht beachtet.

Überdies gibt es auch viele Menschen, die zwar finanziell benachteiligt sind, aber weder bildungsfern sind, noch ihre Kinder vernachlässigen.

Wir sind der Ansicht, dass man aus ethischen und auch aus menschenrechtlichen
Gründen während einer Pandemie mit einer potenziell für alle Menschen gefährlichen Krankheit, den Familien die Möglichkeit einräumen muss, sich umfassend zu schützen. Besonders, da nach wie vor nicht einmal alle Kinder mit Vorerkrankungen oder vorerkrankten Angehörigen beurlaubt werden.

Der rechtliche Rahmen hierfür ist schon lange gegeben.

In Nordrhein-Westfalen gibt es im Schulgesetz den § 43. Absatz 4 besagt: (4) Die
Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird.

Es gibt vereinzelte Schulleitungen, die hier von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und Kinder beurlaubt haben. Dieser Paragraph wird seit Jahren von Familien genutzt, bei denen die Eltern sich beruflich regelmäßig im Ausland aufhalten. Es kann nicht sein, dass es als wichtiger Grund akzeptiert wird, dass Kinder eine Weltreise machen oder sich einige Monaten im Ausland aufhalten oder dass sie in einer Sportart begabt sind, aber dass der Gesundheitsschutz in einer Pandemie nicht als wichtiger Grund gesehen wird.

Wir sehen nach einem Jahr absolut keine Verbesserungen beim Infektionsschutz an den Schulen. Wenn man bei den Behörden und politischen Gremien nachfragt, bekommt man immer denselben Textbaustein als Antwort, dass die Schulöffnungen mit besonderen Hygiene- und Schutzkonzepten legitimiert werden. Niemand, der diese Textbausteine verschickt, hat in letzter Zeit mal ein Schule von innen gesehen. Die Toiletten an den Schulen sind so schmutzig und verwahrlost, wie eh und je. Luftfilter und Trennwände, der einzig wirklich wirksame Schutz, wurden fast nirgendwo angeschafft. Viele Kinder tragen keine passenden Masken.

Dass die B1.1.7 Mutante wesentlich ansteckender ist, vor allem über Aerosole, wird
überhaupt nicht berücksichtigt.

Leider sind besonders die Eltern, die Covid19 für harmlos und Masken in Kindergesichtern für gefährlich halten, ziemlich laut. Es gibt aber auch viele Eltern, die Bauchschmerzen dabei haben, ihre Kinder in die Schule zu schicken, sich aber nicht äußern.

Es gibt zudem viele engagierte Eltern, die sich seit Monaten für sichere Bildung, guten Distanzunterricht, digitales Fortkommen und Ausstattung der Schulen mit Equipment für den Gesundheitsschutz einsetzen und stark machen.

Es muss allen Eltern eine Möglichkeit gegeben werden, ihre Kinder auf Grund des
pandemischen Geschehens zu Hause zu lassen.

In einer Pandemie darf man nicht mit Bußgeldern belegt oder gar mit Kindesentzug bedroht werden, weil man seine Familie schützen will. Eltern, die ihre Familien schützen möchten, dürfen auch nicht länger auf eine Stufe mit notorischen Schulverweigerern gestellt werden.

Wir fordern Sie hiermit auf, eine Möglichkeit zur Präsenzbefreiung für alle Familien, die dies während der Pandemie wünschen, zu schaffen und zwar schnellstmöglich.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Aretz, Mönchengladbach

Mareike und Sandro Wagner, Mönchengladbach
Tina, Mardaga, Köln
Saskia Joppien, Dortmund
Veit Seger, Dortmund
Nicole Stadie, Velbert
Mike Bitzhöfer, Velbert
Judith Dieckmann, Mülheim an der Ruhr
Janina Gawin, Duisburg
Carina Sommer, Kreis Siegen-Wittgenstein
Miriam und Rüdiger Otto, Duisburg
Evelyn Koopman, Moers
Ute Schroeter-Bongaerts, Witten
Lia Bork, Duisburg
Daniella Frenken, Heinsberg
Sabine Weidenfeller, Duisburg
Corinna Stitz, Köln
Irina Paschke, Köln
Dr. Vera Leininger, Köln
Anya Bade, Mechernich
Petra Mattber, Goch
Nabiha Ghanem, Lippstadt
Silke Golze, Gütersloh
Melanie Schlieper, Schwerte
Familie Gils, Ratingen
Yvonne Klein, Niederkrüchten
Andrea Münx, Reken
Ayse Alici, Köln
Familie Bergrath, Düren
Dr. Anne Becker, Recklinghausen
Manuela Klatt, Breuna
Nicole Kippels, Detmold
Peter Vollmer, Detmold
Marcia Regina Heisterkamp, Siegen
Nicole und Daniel Wagener, Bergisch Gladbach
Vanessa Rautzenberg, Bergisch Gladbach
Sigrid und Heinz-Jürgen Dohrmann, Bochum
Brigitte Wessel, Herne

Nicole Schenk, Kamen
Carmen Theia, Bonn
Julia und Leonard Dehl, Ratingen
Ivonne und Martin Illing, Ratingen
Angelika Greiner, Swisttal
Tanja Krüger, Essen
Meike und Sebastian Wedemann, Lage
Kay Nusch, Krefeld
Maria Deimel-Eversmann, Dinslaken
Jenny Roesemann, Attendorn
Petra und Sascha Buron, Selm
Kirsten Hornung, Münster
Stefan Hübner, Krefeld
Stephanie Korsten, Düsseldorf
Christian Schaefer, Düsseldorf
Sabrina Caliskan, Essen
Jutta Messing, Mettmann
Anna Neumann, Düsseldorf
Sabine Dunisch, Köln
Andrea Ziegenhagen, Jüchen
Heike Hagenström, Duisburg
Silke Mouine, Erkrath
Dr.-Ing. Andreas Franck, Herzogenrath
Anja, Glasauer, Wiehl
Pia Helfferich, Düsseldorf
Karl-Friedrich Rosenke, Düsseldorf
Andrea Kölling, Vlotho
Vladimir Simovic, Blomberg
Grit Werner, Köln
Marlena Klöpper, Minden
Maria und Markus Brückner, Minden
Christiane Monika Meyer, Minden
Eva Joswowitz, Minden
Claudia und Andreas Abt, Minden
Torsten Klein, Niederkrüchten
Armin Brüggemann, Paderborn
Gabriele Koch, Mönchengladbach
Lars Götze, Greven
Katja van Raay, Meerbusch
Tanja Woltermann, Iserlohn
Tanja Gaster, Bedburg-Hau
Torsten Brinkhoff, Bochum
Viola Kipfmüller, Lage
Dr. Sabine Hanisch, Rommerskirchen
Sigrid Tomsyck, Viersen
Ilona und Sascha Broich, Meerbusch
Christian Giesel, Bochum
Magdalene Silberberger, Witten
Marie-Christine Huth, Wermelskirchen
Nicole und Marc Daniel, Dortmund
Melanie Galetzka, Gütersloh

Manfred Preugschas, Düsseldorf
Melanie Klemme, Fröndenberg
Andreas von Studnitz, Aachen
Sieglinde Nüsken, Bonn
Gesine Mörger, Ratingen
Thomas Dietsch, Köln
Inge Kemper, Köln
Judith Tran, Düsseldorf
Klaudia Grollmann, Herne
Yabing Xu, Attendorn
Axel Justus, Attendorn
Jonas Hünig, Paderborn
Andrea Przybilla, Datteln
Anne Bieniek, Hattingen an der Ruhr
Beatrix Kreuter, Greven
Andrea Frings, Krefeld
Bianca Vidahl, Kaarst
Holger Gehlhausen, Engelskirchen
Ute Gerhardt, Dortmund
Isabel Ruland, Bonn
Ilona Herren, Meerbusch
Corinne Dölz, Wuppertal
Mirijam Kauls, Meerbusch
Daniela Homolka, Bocholt
Jana Dulle, Kreis Düren
Stefanie Kemp, Düsseldorf
Elke Metke, Ibbenbüren
Karsten Zapp, Bergisch Gladbach
Tanja Aps, Duisburg
Verena Lingen,
Colette Hoffmanns, Gelsenkirchen
Sven Talhorst. Gelsenkirchen
Dirk Schafmeister, Herne
Sabine Schüller-Exner, Viersen
Familie von Coll, Duisburg
Kristine Saveca, Köln
Mareike Beerman, Haltern am See
Sabine Förster, Düsseldorf
Gudrun Zimmermann, Düsseldorf
Simone und Martin Becker, Lemgo
Dipl. Päd. Bodo Krauß, Troisdorf
Britta Hitzke, Neuenkirchen
Marie-Anne Klemme, Fröndenberg
Claudia Weyde-Bialas, Bonn
Petra und Raimund Westphal, Hürth
Jens Fratzke-Krafft, Bornheim
Sonja Pejas, Dortmund
Harriet Floßbach, Hückeswagen
Bettina Gonnermann, Monschau
Sabine Hamza, Willich
Ulrich Ponsa, Herne

Gisela Langner, Köln
Sarina Keller, Bonn
Angela Binder-Wehking, Leverkusen
Sandra Bergmann, Ratingen
Johanna van der Donk, Rheinberg
Dr. Carolin Gutberlett, Leverkusen
Luiza Dika, Dortmund
Jana Osindki, Rüthen
Torsten Albrecht, Kamen
Verena Albrecht, Kamen
Renate Albrecht, Kamen
Janina Burg, Dortmund
Klaus-Dieter Albrecht, Kamen
Julia Reineke, Wuppertal
Christian Reineke, Wuppertal
Sigrid Reinieke, Wuppertal
Daniela Kallausch, Korschenbroich
Dirk Bastubbe, Ennepetal
Jana Schroeder, Münster
Erdal Icer, Kempen
Tanja Baumann, Dortmund
Lilli Kaiser, Düsseldorf
Tanja Brunnert, Beckum
Claudius Wettstein
Nina Rüttgen. Mönchengladbach
Annegret Wehrisch, Nümbrecht
Lia Bork, Duisburg
Sarah Friepörtner, Werl
Thomas Brünig, Hameln
Susanne Sander, Krefeld
Kristin Josten, Köln
Sonja Hoffman, Bad Salzuflen
Simone van Kempen, Nettetal
Sava Stomporowski, Bonn
Andreas Klatt, Breuna,
Ronny Sommer, Kreis Siegen-Wittgenstein
Nicole Mauersberger, Düsseldorf
Yvonne und Marcel Ariaans, Geldern
Torsten Nittritz, Aachen
Maria und Hans-Joachim Wolf
Christel Bensberg-Kippels, Detmold
Engelbert Kippels, Detmold
Heike und Hermann Büdenbender, Kreis Siegen-Wittgenstein
Jana Schäfer, Kreis Siegen-Wittgenstein
Diane Quathamer, Wesel
Maximilian Wassenberg, Mönchengladbach
Kirsten Krüger, Essen

Michel Kangro, Bonn; Birgit Michels, Wachtberg; Elisabeth Koch, Bonn; Denise Költer, Herzogenrath; Marc Wahl, Marl; Verena Martens, Siegburg; Anabelle Schell, Bonn; Usha und René Sickert, Dormagen; Katja Moll, Schwalmtal/Waldniel; Nicole Wahl, Marl; Susanne Faust, Köln; Rainer Ternes, Düsseldorf; Lars Ernst, Dorsten; Nicole Dieler, Gladbeck; Bettina Rasche, Delbrück; Thomas Zipf, Düsseldorf; Torsten Lohrmann, Köln; Edilsa Arroyo de la Hoz, Köln; Ilona und Thorsten Rosenberger, Hürth; Andreas Taddey, Sprochhövel; Haidi Ruland, Bergneustadt; Marie Karastergios-Busch, Tönisvorst; Claudia und Philipp Stude, Recklinghausen; Silja Sasse, Bochum; Alexandra Ligges, Dortmund; Andrea Bockelmann, Leichlingen; Christoph von Nathusius, Bonn; Rosella Wenninger, Werther; Verena Martens, Siegburg; Andreas und Tanja Thelen, Tönisvorst; Ralf Hoffmann und Julius Bartelheim, Troisdorf; Tanja Köster-Wagner, Troisdorf; Cecile Wagner, Troisdorf; Jordan Shania Blatter, Köln; Christina Ruland und Martin Ruland, Bonn; Nicole Sander, Greven; Monika Angenvoorth, Tönisvorst; Jessica und Andre Müller, Wetter/Ruhr; Karin Hein Wetter/Ruhr; Fiona Gores, Lünen; Martina Thelen, Köln; Volker Neumann, Burscheid; Dr. Anne-Babett Woelke-Westhoff, Hemer; Tanja Zybell,  Düsseldorf; Anna Bürklein, Havixbeck; Heidi Breuer, Niederzier; Susanne Wilden, Simmerath; Anja und Dirk Jansen, Krefeld; Irene Hammermayer, Leverkusen; Nicola Preuß aus Köln; Anja Elflein, Köln; Bernadette und Stefan Melcher, Moers; Sarah und Oliver Berker, Schalksmühle; Cornelia Beeking, Münster; Reinhild Temming, Dortmund; Michael Rhode, Gütersloh; Holger Münx, Reken; Christopher Münx, Reken; Lieselotte Pelz, Oberhausen; Andrea und Frank Küpper, Ratingen; Anja und Holger Kullmann, Ratingen; Christiane Lenzen, Mönchengladbach; Maja Thomas, Ratingen; Dr. Nicola Dauer, Köln; Dr. Wolfgang Schiefer, Hürth; Anke Hinrichs-Rocker, Köln; Kira und Alexander Welter, Willich; Denise Göpfert, Neuss; Melanie Raszeja, Ratingen; Ulrike Eckert, Ratingen; Christel und Rainer Galetzka, Gütersloh; Andre Bätzgen, Duisburg; Sandra Kujat-Kos, Hamm; Zoran Kos, Hamm; Renate Kujat, Hamm; Bianca Lowinski, Kreis Düren; Gabi Biermann, Bonn; Ingo Kirchhof, Lemgo; Iris Scherließ, Lemgo; Tanja Vinken, Viersen; Marco Jagodzinska, Jülich; Detlef Nowak, Dortmund; Simone und Daniel Scheinert, Lemgo; Nicole Hackbarth, Jülich

Unterschrieben haben auch Großeltern, Schüler und Pädagogen, die uns unterstützen möchten.

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