Verehrter Herr Präsident Dr. Reinhardt,

verehrte Frau Lundershausen,

verehrte Frau Held,

verehrte Frau Johna,

wir, die unterzeichnenden Ärztinnen und Ärzte möchten Sie auf das Beharren einzelner Landesärztekammern aufmerksam machen, die „Homöopathie“ als Bestandteil ärztlicher Fortbildung zu konservieren. Wir hoffen, dass Sie, Kraft Ihrer Amtsführung, für eine bundesweite Regelung sorgen, damit sich diese Form der Scheinbehandlung [1], wie in anderen europäischen Ländern bereits geschehen, nicht mehr Bestandteil ärztlicher Heilkunst nennen kann.

Wir begründen unsere Forderung dahingehend, dass

  1. Nach dem richtungsweisenden Bremer Votum vom September 2019, die „Homöopathie“ aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung zu streichen, bis dato 10 andere Landesärztekammern dem Bremer Beispiel gefolgt sind. Es ist aus Gründen der Glaubwürdigkeit und Transparenz wünschenswert, wenn Grundzüge der vermittelten Fortbildungsinhalte künftig nicht lokal, sondern zentral und bundeseinheitlich koordiniert werden, damit ein „Fortbildungstourismus“ ausbleibt. Weil Änderungen an einer landeseigenen Weiterbildungsordnung (WBO) nur für das Prüfungskomitee des jeweilige Bundeslandes bindende Gültigkeit besitzen, entfalten sich dadurch keine allgemeine Wirkmächtigkeiten, sondern reduzieren sich durch die begrenzten Bedingungen lediglich auf einen Symbolcharakter ohne ausreichende Auswirkungen im Portfolio der Zusatzbezeichnungen im jeweiligen Bundesland.
  2. Medizin stets durch die Kombination eines wirksamen Anteils und Placeboeffekten wirkt. Durch Beharren auf eine scheinmedizinische Methodik, wie sie die „Homöopathie“ nach unserer Auffassung darstellt, werden PatientInnen um den wirksamen Anteil und in unnötiger Weise nachweislich häufig um eine indikationsgerechte Therapie gebracht. Dabei passiert es tragischerweise immer wieder, dass das „therapeutische Zeitfenster“ für eine indikationsgerechte Therapie verpasst wird, Tumoren zu inoperabler Größe heranwachsen können, etc.
  3. Wir uns durch das Beharren einzelner Landesärztekammern an der „homöopathischen Heilslehre“ als Teil der Ärzteschaft zunehmend dem pauschalen Vorwurf ausgesetzt sehen, durch eine Tolerierung der „homöopathischen Heilslehre“ wissenschaftsferne Denkweisen und Weltbilder zu stützen und zu fördern. Ein gefährliches Faktum, welches sich in Zeiten der Pandemie durch eine fehlgeleitete Aggression äußert, die sich nicht nur durch Impfskepsis und Impfverweigerung, sondern in von uns nicht hinnehmbarer Weise bis hin zu persönlichen Attacken und Angriffen auf impfende niedergelassene Kolleginnen und Kollegen wiederspiegelt.

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Verantwortlich:

Dr. med. Dent. Hans-Werner Bertelsen

Prof. Dr. med. Edzard Ernst

George A. Rauscher


Sie können die Petition hier unterschreiben:

Petition an die Bundesärztekammer
Mit dem Ziel nach dem richtungsweisenden Bremer Votum vom September 2019, die „Homöopathie“ aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung zu streichen.

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