Vorige Woche bekam ich von meiner Bank ein Schreiben, dass das bisherige TAN-Verfahren fürs Onlinebanking nun umgestellt würde auf sogenannte Push-TANs, die man dann auf sein Smartphone geschickt bekäme. Das Problem dabei: Ich habe nach wie vor kein Smartphone.
Und das ist auch eine sehr bewusste Entscheidung, denn ich habe bisher in meinem Umfeld noch niemanden erlebt, der durch die Benutzung eines Smartphones auch tatsächlich smarter geworden wäre – eher das Gegenteil ist öfter mal zu beobachten. Das habe ich ja bereits vor über fünf Jahren in einem Artikel angemerkt, und die Entwicklung seitdem bestätigt das immer wieder.
Was noch hinzukommt zu dem Suchtfaktor: Spätestens seitdem bekannt wurde, wie die Pegasus-Software arbeitet (s. exemplarisch dazu hier, hier und hier), die mittlerweile auch vom Bundesnachrichtendienst BND eingesetzt wird (s. hier), sollte eigentlich jedem klar sein, dass ein Smartphone ein wunderbares Eingangstor zur kompletten Überwachung darstellt. Was ich nun auch nicht so prickelnd finde, zumal man das Ding ja auch ständig mit sich rumschleppt, was dann noch mal ein Mehr an Infos generiert im Vergleich zu einem Desktop-Rechner.
Na ja, ich hab dann also bei meiner Bank angerufen, um zu fragen, wie ich denn dann künftig ohne Smartphone auf mein Onlinebanking zugreifen kann.
Dazu muss ich kurz erläutern, dass es sich dabei eigentlich um meine ehemalige Bank in Hamburg handelt. Als ich vor zwei Jahren nach Rendsburg umgezogen bin, habe ich mir eine Bank hier vor Ort gesucht, da ich es ganz angenehm finde, auch einen persönlichen Ansprechpartner in der Nähe zu haben. Allerdings habe ich bei meiner ehemaligen Bank noch einen Kredit laufen, bei dem ich dann doch ab und zu mal reinschaue, wie viel denn da noch abzuzahlen ist.
Aus diesem Grund habe ich auch keine EC-Karte mehr bei meiner ehemaligen Bank, da ich ja auch kein Girokonto mehr dort habe. Mit einer EC-Karte wäre es nämlich noch möglich gewesen, aufs Onlinebanking zuzugreifen, dann nämlich mittels eines Tanjack-Gerätes. So konnte die Dame mir am Telefon dann nur mitteilen, dass ich das Onlinebanking leider nicht mehr nutzen könne ab nächstem Monat, wenn auf das Push-TAN-Verfahren umgestellt würde.
Ich gebe ja zu, dass das nun schon ein etwas spezieller Fall ist, bei einer Bank, auf deren Onlinebanking man zugreifen möchte, kein Konto mehr zu haben, andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das nun eine einmalige Konstellation ist. Schließlich laufen Kredite ja oft über viele Jahre, sodass da zwischendurch schon mal ein Wechsel des Kontos erfolgen kann, zumal bei einer lokalen Bank wie der, bei der ich war.
In jedem Fall wurde mir von der Mitarbeiterin am Telefon dann noch nahegelegt, mir vielleicht doch ein Smartphone zuzulegen – was ich dankend verneinte.
Und das ist auch kein Einzelfall. So berichtete mir vor einigen Wochen ein Freund, dass er bei einem Konzert war, wo nur eingelassen wurde, wer die Luca-App auf dem Smartphone hatte. Mal abgesehen davon, dass diese App offensichtlich der letzte Mist ist (s. dazu beispielsweise hier, hier und hier), so sind doch Menschen ohne Smartphone vom Besuch des Konzertes ausgeschlossen – selbst wenn sie ein gültiges Eintrittsticket haben.
Die Digitalisierung und das Internet sind tolle Sachen, die viel Sinnvolles hervorbringen. Und gerade als Blogger wäre es ja auch absurd, wenn ich Onlineaktivitäten generell verteufeln würde. Allerdings halte ich wenig davon, wenn es quasi einen Zwang dazu gibt, Onlineangebote oder – wie im hier geschilderten Fall – ein Smartphone nutzen zu müssen. Vor ein paar Jahren habe ich mich in einem Artikel schon mal kritisch dazu geäußert, da es nämlich in Hamburg quasi nicht mehr möglich war, sein Auto umzumelden, ohne dabei das Internet oder einen externen Anbieter zu nutzen.
Es gibt dafür sogar schon einen Begriff: Digitalzwang. Und da Digitalcourage sogar schon einen Digitalzwangmelder eingerichtet hat, scheint das auch kein allzu seltenes Phänomen zu sein.
Denn eines muss uns klar sein: Wenn wir uns online bewegen, hinterlassen wir viele Fußspuren, die unter Umständen (oder eventuell sogar mit hoher Wahrscheinlichkeit) von jemandem ohne unser Wissen gespeichert werden. Und wer meint, nichts zu verbergen zu haben, der ist auch reichlich auf dem Holzweg, wie ich vor einigen Jahren schon mal in einem Artikel beschrieb.
Und so sollte ein Onlineangebot eben auch ein Angebot bleiben für diejenigen, die es gern nutzen möchten – und kein Zwang. Und wenn das dann noch an ein konkretes Gerät wie ein Smartphone gekoppelt ist, dann wird das Ganze noch mal eine Spur übler, wie ich finde. Denn so wird man nicht nur zur Onlinenutzung genötigt, sondern letzten Endes sogar zum Kauf eines Gerätes.
Mich bestärkt so ein Vorfall allerdings eher darin, dass ich mir kein Smartphone zulegen werde, auch wenn ich jetzt schon bemerke, dass die Sozialkontakte mit einigen Menschen, die ausschließlich über WhatsApp und Co. kommunizieren, rarer werden. Mal schauen, wie lange ich das noch so halten kann, ohne erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Leben hinnehmen zu müssen …
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