Verfassungsgericht: Kinderzahl muss bei Pflegeversicherung berücksichtigt werden
Karlsruhe - Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Karlsruhe: Verfassungsgericht: Kinderzahl muss bei Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits. Weitere Details werden in wenigen Momenten gesendet.