In dieser gefallenen Welt rauben immer wieder einige Menschen anderen Menschen aus Verachtung, Wut oder Eigennutz das Leben. Menschen streiten sich daher über die kontroverse Frage: Ist die Todesstrafe für juristisch verurteilte Mörder angemessen? Ich meine, ja – sofern die Schuld eindeutig nachgewiesen ist. Denn bei der Todesstrafe geht es nicht allein um Schutz der Gesellschaft oder um Abschreckung, sondern um Gerechtigkeit. Ein Kommentar von Christian Albrecht.

Symbolbild: PublicDomainPictures from Pixabay

Ein erstes Beispiel aus den USA: Dort wurde am 5. Oktober ein zum Tode verurteilter geistig behinderter Mörder hingerichtet. Auch der römisch-katholische Papst setzte sich für seine Begnadigung ein. Ernest Johnson war drogensüchtig und hatte 1994 bei einem Raubüberfall drei Mitarbeiter eines Supermarktes ermordet. Laut "Spiegel" sagte damals der Staatsanwalt Kevin Crane zur Tat: "Das war ein abscheuliches Verbrechen. Es war traumatisch und es war heftig." Mit Johnson wurde der siebte Verurteilte in diesem Jahr in den USA hingerichtet. Die Schuldfähigkeit des geistig behinderten Johnson kann ich nicht weiter beurteilen.

Dagegen ein zweites Bespiel aus Deutschland: Ein hier lebender Syrer erhielt im Februar für Mord wegen besonderer Schwere der Schuld eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Er erschoss auf einem Parkplatz in Salzgitter aus dem Hinterhalt den katholischen Lebensgefährten seiner Schwester, weil er die Beziehung nicht duldete. Die ebenso muslimische Schwester hatte vor, Katholikin zu werden. Zuvor kündigte der Mörder seiner Familie an, die Ehre der Familie wiederherzustellen. Das Urteil sprach das Landgericht Braunschweig aus.

Ein drittes Beispiel mit noch ausstehendem Urteil: In Idar-Oberstein erschoß ein Corona-Maßnahmen-Kritiker kaltblütig einen jungen Tankstellen-Mitarbeiter, der auf Einhaltung der Masken-Pflicht drängte. Der Täter hat sich später der Polizei gestellt und seinen Mord gestanden. Inzwischen wurde bekannt, dass die Corona-Maßnahmen den Mann sehr belasteten. Er gab an, aus "Notwehr" gehandelt zu haben.

Welche Strafe ist für jeden Einzelfall angemessen?

Der Unterschied von Mord und Tötung

Ein häufiger Einwand gegen die Todesstrafe ist das sechste Gebot Gottes: "Du sollst nicht töten." Jedoch lautet es genauer übersetzt eigentlich: „Du sollst nicht morden.“ Die Bibel unterscheidet wie auch unser Gesetz zwischen vorsätzlichem Mord und Tötung, zum Beispiel Tötung aus Affekt oder einem versehentlichem Totschlag. Das sechste Gebot bezieht sich hierbei nur auf den vorsätzlichen, geplanten Mord, motiviert aus Hass, Verachtung und Wut. Hier gebietet Gott: "Du sollst nicht!"

Jesus bestätigt im Neuen Testament in der Bergpredigt, dass Gott Hass und Verachtung im menschlichen Herzen genau sieht und bereits wie einen tatsächlichen Mord ansieht. In der Bibel fordert Gott sein Volk Israel manchmal zum Töten auf, zum Beispiel im Krieg. Für die Bibel ist das nicht böse. Der Grund: Die Bibel wie auch das menschliche Gesetz unterscheiden ungesetzlichen Mord aus Hass von gesetzlichem Töten.

Seinen Hund einschläfern zu lassen, weil er krank ist, ist eine Tötung. Den Hund aus Wut mit der Schaufel totzuschlagen, weil er bellt, ist dagegen Mord. Auch ein Soldat im Kriegseinsatz, der in einem gesetzlichen Krieg gegen feindliche Soldaten kämpft, gilt nicht als Mörder. Allerdings mordet er, wenn der Soldat einen getöteten Kameraden rächt und dafür vorsätzlich unbeteiligte Zivilisten ermordet.

Der Staat als neutrale Instanz darf zum Tode verurteilen

Die Verantwortung, Gerechtigkeit zu erhalten, ist nicht dem Einzelnen im Sinne der Selbstjustiz, sondern dem Staat als neutrale Instanz gegeben. Bei der Todesstrafe mordet der Staat nicht und bricht daher auch kein göttliches Gebot.

Sofern ein neutrales Gericht eine Schuld einwandfrei feststellt, ist das Motiv hinter der verhängten Todesstrafe nicht wie bei dem geschehenen Mord Eigennutz, Wut und Verachtung, sondern Gerechtigkeit. Aus diesem Grund wurde der Nazi-Massenmörder Adolf Eichmann 1962 in Israel nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren verurteilt und hingerichtet. Eichmann war mitverantwortlich für die Ermordung von sechs Millionen Juden.

Zweck der Todesstrafe ist Gerechtigkeit für die Opfer

Wenn ein Mörder einen Menschen ermordet und Blut vergießt, raubt er einem anderen „Abbild Gottes“ das Leben. Gott nimmt das sehr persönlich und erlaubt in diesem Fall die Todesstrafe: "Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn im Bild Gottes hat Er den Menschen gemacht." (1. Mose 9,6).

Unter der Voraussetzung eines fairen Gerichtsprozesses, einer eindeutig festgestellten sowie besonders schweren Schuld ist ein gerichtlich verordnetes Todesurteil eine rechtmäßige Strafe für einen Mord. Denn bei der Todesstrafe geht es nicht um Abschreckung oder Schutz der Gesellschaft, sondern um Gerechtigkeit für die Opfer.


Wie ist Ihre Einstellung zur Todesstrafe? Schreiben Sie es gerne unten in die Kommentare und  begründen Sie ihre Ansicht.

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