Berlin - Die Bundesregierung will Transparenzpflichten für die Veröffentlichung ausgezahlter Corona-Hilfen aufweichen. Der Bund setze sich derzeit bei der EU-Kommission dafür ein, dass "der Schwellenwert, ab dem eine Veröffentlichung zu erfolgen hat, von derzeit 100.000 Euro auf 500.000 Euro heraufgesetzt wird", sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe).

Bislang müssen eigentlich alle Empfänger, die mehr als 100.000 Euro im Zuge der sogenannten Kleinbeihilfen erhalten haben, spätestens ein Jahr nach Erhalt der Gelder öffentlich benannt werden. Für Agrarbetriebe gilt eine Grenze von 10.000 Euro. Zu den Kleinbeihilfen zählen die November- und Dezemberhilfe aus dem Jahr 2020, aber auch verschiedenen Überbrückungshilfen, die zum Teil noch laufen. Auf Anfrage verwiesen die Wirtschaftsressorts in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein auf noch laufende Gespräche mit dem Bund. Angedacht ist eine Veröffentlichung auf einem Transparenz-Portal der EU. Dieses soll die zuständigen Stellen in den Ländern entlasten. Schleswig-Holstein nutzt die Plattform bereits für solche Fälle, in denen die Veröffentlichungsfrist näher rückt. Die Förderbank NBank in Niedersachsen hat indes mit Stand 30. Juni alle Empfänger mit Summen über den Schwellenwerten auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Listen umfassen Tausende Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen, die zusammengenommen weit mehr als eine Milliarde Euro erhalten haben. Einzelne Firmen bekamen demnach Hilfen von zwölf Millionen Euro und mehr.

Foto: Geschlossenes Restaurant (über dts Nachrichtenagentur)

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