Berlin - Der Bundesrat hat den milliardenschweren Aufbaufonds für die vom Juli-Hochwasser betroffenen Gebiete beschlossen. Die Bundesländer stimmten am Freitag für den entsprechenden Gesetzentwurf, der am Dienstag von Bundestag auf den Weg gebracht wurde.

Verschiedene Änderungen im Infektionsschutzgesetz sind bei der Gelegenheit ebenfalls enthalten. Der Flut-Aufbaufonds soll als Sondervermögen des Bundes errichtet und durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet werden. An der Rückzahlung sollen sich die Länder dann hälftig beteiligen. Dafür sollen sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten.

Geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen sollen von dem Fonds profitieren. Ein weiterer Punkt des Gesetzes ist die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den Flutgebieten. Voraussetzung ist, dass die Zahlungsunfähigkeit auf Flut-Auswirkungen beruht. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes betrifft unterdessen unter anderem eine Verpflichtung, bei der Einreise über einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis zu verfügen.

Zudem soll die sogenannte Hospitalisierungsrate künftig der wesentliche Maßstab für die Corona-Schutzvorkehrungen sein. Für bestimmte Einrichtungen soll eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impfstatus gelten. Die Möglichkeit soll allerdings nur während der festgestellten Pandemie-Notlage gelten. Dazu zählen Kitas, Schulen und Pflegeheime.

Foto: Nach dem Hochwasser 2021 (über dts Nachrichtenagentur)

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