Berlin - Der Bundestag hat die Elterngeldnovelle mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Die AfD stimmte gegen den Entwurf, FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Mit dem Gesetz wird die Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes gesenkt. So sollen Eltern, die gemeinsam über ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, kein Elterngeld mehr beziehen können. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 500.000 Euro Jahreseinkommen. Nach Angaben der Regierung betrifft die Regelung etwa 7.000 der derzeitigen Bezieher des Elterngeldes.
Dies entspricht einem Anteil von rund 0,4 Prozent. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende soll unverändert bei 250.000 Euro liegen. Zudem werden die Elternzeit bei Frühgeburten um einen Monat verlängert und die Möglichkeiten für Teilzeit flexibler gestaltet. Das Gesetz sieht vor, dass der Bezug des Elterngeldes um einen weiteren Monat verlängert wird, wenn das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher zur Welt kommt.
Dieser zusätzliche Basiselterngeld-Monat soll auch in zwei Elterngeld-Plus-Monate umgewandelt werden können. Zudem soll die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden können. Die FDP forderte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag unter anderem, den Rechtsanspruch auf "Partnermonate" für den Elternteil, der weniger Elternzeit nimmt, von bisher zwei auf drei Monate Elternzeit zu erhöhen und damit die Gesamtbezugsdauer auf maximal 15 Monate Elterngeld auszuweiten.
Die Linke verlangte in ihrem ebenfalls abgelehnten Entschließungsantrag unter anderem, den Mindestbeitrag beim Elterngeld von 300 Euro auf 400 Euro und beim Elterngeld Plus entsprechend auf 200 Euro anzuheben. Die Grünen wollten mit ihrem Entschließungsantrag unter anderem den Anspruch auf Kinderzeit Plus auf 24 Monate erhöhen und die monatliche Zahlung nicht auf das Arbeitslosengeld II anrechnen, auch das wurde abgelehnt.
Foto: Mutter mit Kinderwagen (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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