Berlin - Der Bundestag hat der Einführung eines Lobbyregisters zugestimmt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der AfD am Donnerstagabend angenommen, die restliche Opposition enthielt sich.

Die Koalitionsfraktionen wollen unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel ergreifen, die Vertretung von Interessen im Parlament mit hohen Transparenzerfordernissen in Einklang zu bringen. Dazu soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden. Konkret sei die Schaffung einer Registrierungspflicht als eine Art Lobbyregister für diejenigen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken vorgesehen. Zudem soll eine Verpflichtung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter geplant sein, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorgibt.

Auch die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht ist vorgesehen.

Foto: Hinterbänkler im Bundestag (über dts Nachrichtenagentur)

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