Berlin - Der Bundestag hat eine Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens bei Insolvenzen auf den Weg gebracht. Die Koalitionsfraktionen sowie die Grünen stimmten am Donnerstagmittag für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.

AfD, FDP und Linke enthielten sich. Ziel der beschlossenen Maßnahme ist, dass überschuldete Unternehmen und Verbraucher schneller aus der Insolvenz herauskommen sollen. Die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens wird demnach von sechs auf drei Jahre reduziert. Schuldner haben also künftig die Möglichkeit, sich nach drei Jahren von Schulden befreien lassen, die von ihnen nicht bezahlt werden können.

Mit dem Beschluss des Bundestags werden Vorgaben einer EU-Richtlinie umgesetzt. Für Verbraucher wird die Verkürzung zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet. Die Entscheidung über eine etwaige Entfristung soll bis zum 30. Juni 2024 erfolgen. Bis dahin sollen Daten über etwaige Auswirkungen der Verfahrensverkürzung auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbrauchern vorliegen.

Die beschlossene Verkürzung soll für alle Verfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.

Foto: Euroscheine (über dts Nachrichtenagentur)

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